Komplexe Firmenkonstruktion zur Verschleierung von Einnahmen

Recht der Residenten, Doppelbesteuerungsabkommen, ausländisches Immobilien- und Steuerrecht

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TaylorZ
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Komplexe Firmenkonstruktion zur Verschleierung von Einnahmen

Beitrag von TaylorZ »

A macht Buchhaltung für eine Schweizer Firma X (Standort in Genf, 10 Mitarbeiter, davon 5 direkt aus der Familie des Chefs B). Firma X hat lt. Homepage weitere Standorte in Luxemburg und Deutschland, aber dort keine Mitarbeiter.

A verzweifelt an der Komplexität der Buchungen. Einnahmen aus der Schweiz gehen in die deutschen Firmen oder nach Luxemburg. Die Firma ist wiederum einer Holding unterstellt, die nur aus dem Chef und seiner Frau besteht. Firma und Holding sind AGs, aber Aktien liegen komplett bei der Familie. Nochmal: Holding AG in Bern, die eigentliche Firma X in Genf und diverse Standorte in Deutschland und Luxemburg. A war in Hamburg und hat den Standort besichtigt. Es gibt dort einen Empfang und viele Firmen, die nur aus Briefkästen bestehen. Operativ tätig sind diese Firmen nicht.

Im Schweizer Handelsregister stehen sowohl Holding als auch die Firma X. Die ausländischen Standorte sind dort nicht vermerkt (ist das legal? - denn Gelder fließen reichlich dorthin). Im deutschen Handelsregister ist der Standort Hamburg vermerkt als GmbH, ohne Bezug zur Firma.

Chef B wies A mehrmals an, Gelder zwischen diesen Firmen hin- und herzuschieben. A hatte den Eindruck, dass das nicht legal sei, wobei B Transaktionen mit „steuerlichen Gründen“ rechtfertigt. A führte die Arbeiten dann aus, jedoch hat Chef B ihn suspendiert, weil A nachgefragt hatte, ob das Ganze legal sei. B drohte A ferner an, dass er eine Konventionalstrafe zahlen müsse, falls A sich an die Strafverfolgungsbehörden wenden würde.

Frage: kann A mit seinem doch recht nebulösen Wissen eine Strafanzeige stellen bzw. kann jemand erklären, ob solche Konstrukte schon grundsätzlich nicht legal sind?

A würde das gerne prüfen lassen, weil A zwei Delikte befürchtet.

1. Steuerhinterziehung durch Verschiebung der Ein- und Ausgaben der operativen Firma X
2. Geldwäsche: da das operative Geschäft der kleinen Firma X verdächtige Einnahmen hat, denen keine sichtbare Gegenleistung entgegen steht.
Eindruck von A ist, dass er in einen sehr kriminellen Laden geraten bin, aber er weiß nicht, was konkret die Straftat wäre und mehr als bloße Verdächtigungen sollte es schon sein.

Frage: kann A aus den gegebenen Fakten Verdacht auf kriminelle Handlungen ableiten bzw. ist das Konstrukt als solches schon illegal?
Wie ist die Rechtslage?
joergy48
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Re: Komplexe Firmenkonstruktion zur Verschleierung von Einna

Beitrag von joergy48 »

Du solltest bitte bedenken das schweizerisches Recht geltet.

In der Schweiz ist Steuerhinterziehung keine Straftat und es gibt vielleicht nur eine Geldbusse.

Hier sind viele Dinge steuerlich machbar die in anderen Ländern im Gefängnis enden würden.

Du solltest vorsischtig sein was du sagst oder vermutest so was kann in der Schweiz schnell ärger geben.

Ausländische Niederlassungen müssen nicht im Schweizer HR eingetragen werden.

Ansonsten kommt vieles auf die Satzung der Firmen an.


Meine thailändische Familie hat auch eine GB LTD mit Niederlassung in der Schweiz welche von 2 Holdings verwaltet wird eine davon eine thailändische CoLTD ist. Da sind Dinge möglich für die man in anderen Ländern lange im Gefängnis sitzen.
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