Moin,
Landkreis X erfasst die Auftragsdaten des örtlichen Rettungsdienstes elektronisch. Nun soll ein statistisches Tool eingeführt werden, das zur Qualitätsverbesserung führen könnte.
Gleichzeitig mit dem kompletten Personen-Datensatz (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Krankenkasse) werden Schlüsselnummern zur statistischen Auswertung übermittelt. Die Schlüsselnummern beschreiben die Art der Erkrankung (z.B. bis hin zum Detail "psychiatrisch") sowie den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Einsatzes (z.B. "vorbekannte neurolog. Störung", "kreislaufinstabil").
Die Datensätze sollen vom med. Personal des Rettungsdienstes vor Ort erfasst und dann dem Träger des Rettungsdienstes gemeinsam mit den Personendaten in einem Datensatz elektronisch übermittelt werden.
Wäre eine derartige Form der Datenerhebung und -übermittung rechtskonform?
Könnte man z.B. ein "übergeordnetes Intresse" (Bessere Steuerung des Rettungsdienstes) geltend machen?
Wäre die Rechtslage eine andere, wenn die Daten komplett getrennt erhoben würden (seperater Zettel, seperate Übermittlung)?
Danke im voraus für ein paar hilfreiche Einschätzungen
MZirkus
Übermittlung von Gesundheitsdaten an Rettungsdienst-Träger
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Re: Übermittlung von Gesundheitsdaten an Rettungsdienst-Träg
Mittlerweile hat der RD-Träger Stellung bezogen:
1. Man braucht das Datenmaterial, falls die Krankenkassen nachfragen...(Nachweispflicht)
2. Die Mitarbeiter der Abrechnungsstelle seien zur "Verschwiegenheit" verpflichtet.
Dennoch werden Daten weitergegeben...
MZirkus
1. Man braucht das Datenmaterial, falls die Krankenkassen nachfragen...(Nachweispflicht)
2. Die Mitarbeiter der Abrechnungsstelle seien zur "Verschwiegenheit" verpflichtet.
Dennoch werden Daten weitergegeben...
MZirkus
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