Videoüberwachung privates Grundstück, Ordnungsamt schreibt
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Videoüberwachung privates Grundstück, Ordnungsamt schreibt
Halllo Forum,
auf einem privaten Grundstück steht ein Gerätepavillon am Eck des Grundstücks, daneben Ausgang und Gartentürchen. Es wurde nun eine Dome Kamera am Pavillon installiert und Videoüberwachung Hinweisschilder aufgestellt. D.h. es soll sobald jemand das Grundstück betritt, erfasst werden. Die Kamera ermöglicht es durch Zoom und 360 Grad-Funktion natürlich mehr zu überwachen, es besteht aber nur Interesse ab dem Grundstück bis hinein in das Grundstück zu erfassen, die öffentliche Straße auf der anderen Seite interessiert natürlich nicht.
Die Nachbarn gegenüber der Straße haben wohl das Ordnungsamt beauftragt sich bei mir zu melden. Darauf hin wurde ich angeschrieben dass keine öffentlichen Flächen nebenbei mitüberwacht werden (schon klar!) dürfen und dass bei der Kamera nicht ersichtlich ist was sie überwacht. Für mich geht das aber schon zu weit, was soll das Ich darf doch mein Grundstück überwachen wie ich will. mit den Schildern habe ich darauf hingewiesen, wer die Nasen rübersteckt wird aufgezeichnet. Hier wird ja schon Missbrauch unterstellt ! - Muß ich mir das gefallen lassen ?
Muß ich nun aktiv nachweisen was ich aufnehme ? Natürlich habe kein Interesse zu filmen was auf der Straße statt findet
auf einem privaten Grundstück steht ein Gerätepavillon am Eck des Grundstücks, daneben Ausgang und Gartentürchen. Es wurde nun eine Dome Kamera am Pavillon installiert und Videoüberwachung Hinweisschilder aufgestellt. D.h. es soll sobald jemand das Grundstück betritt, erfasst werden. Die Kamera ermöglicht es durch Zoom und 360 Grad-Funktion natürlich mehr zu überwachen, es besteht aber nur Interesse ab dem Grundstück bis hinein in das Grundstück zu erfassen, die öffentliche Straße auf der anderen Seite interessiert natürlich nicht.
Die Nachbarn gegenüber der Straße haben wohl das Ordnungsamt beauftragt sich bei mir zu melden. Darauf hin wurde ich angeschrieben dass keine öffentlichen Flächen nebenbei mitüberwacht werden (schon klar!) dürfen und dass bei der Kamera nicht ersichtlich ist was sie überwacht. Für mich geht das aber schon zu weit, was soll das Ich darf doch mein Grundstück überwachen wie ich will. mit den Schildern habe ich darauf hingewiesen, wer die Nasen rübersteckt wird aufgezeichnet. Hier wird ja schon Missbrauch unterstellt ! - Muß ich mir das gefallen lassen ?
Muß ich nun aktiv nachweisen was ich aufnehme ? Natürlich habe kein Interesse zu filmen was auf der Straße statt findet
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Re: Videoüberwachung privates Grundstück, Ordnungsamt schrei
Das ist Ihr Problem. Hätten Sie eine Kamera verwendet, bei welcher die Einstellung des Aufnahmebereiches erkennbar ist und somit feststeht, dass Sie den öffentlichen Bereich nicht aufnehmen können, wäre vermutlich nichts passiert.
Besteht die Möglichkeit eine Sichtblende anzubringen?
Besteht die Möglichkeit eine Sichtblende anzubringen?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Videoüberwachung privates Grundstück, Ordnungsamt schrei
Hallo,Ronny1958 hat geschrieben:Das ist Ihr Problem. Hätten Sie eine Kamera verwendet, bei welcher die Einstellung des Aufnahmebereiches erkennbar ist und somit feststeht, dass Sie den öffentlichen Bereich nicht aufnehmen können, wäre vermutlich nichts passiert.
Besteht die Möglichkeit eine Sichtblende anzubringen?
ich glaube das können und besitzen ist noch nicht strafbar.
Es wird sicherlich möglich sein irgendwelche Bleche anzuschrauben, aber ich glaube man kann die Kamera auch nur einfach so programmieren. Aber was soll das ? Es ist heute technisch kein Problem von seiner Terrasse aus die halbe Welt zu beobachten ! - Den Krieg den das Ordnungsamt führen will hat es doch von vorne herein verloren. Es könnte
auch eine Attrappe installiert werden, danach diese durch eine echte ersetzen, - das ist doch gar nicht mehr nachprüfbar.
Es gibt tausende Möglichkeiten um etwas zu Missbrauchen ! - Eine Kamera kann heute alles.
Eine völlige unsinnige Diskussion die zu nichts führt. Es muß halt einfach darauf vertraut werden dass nicht alle irgendwelche öffentliche Straßen aufzeichnen wollen (warum auch)
Zuletzt geändert von killefiz am 12.01.17, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Videoüberwachung privates Grundstück, Ordnungsamt schrei
Nö geltendes Recht.völliger Unsinn !
Sie haben nun mal kein Recht, den öffentlichen Raum mit einer Kamera zu überwachen, Punkt.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Videoüberwachung privates Grundstück, Ordnungsamt schrei
Nochmals !!!!! Das will keiner !!!! - warum auch ?Ronny1958 hat geschrieben:Nö geltendes Recht.völliger Unsinn !
Sie haben nun mal kein Recht, den öffentlichen Raum mit einer Kamera zu überwachen, Punkt.
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Re: Videoüberwachung privates Grundstück, Ordnungsamt schrei
Sie dürfen auch keine Kamera so anbringen, dass Sie jederzeit die öffentliche Straße aufnehmen könnten.
Grüße, Susanne
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Re: Videoüberwachung privates Grundstück, Ordnungsamt schrei
SusanneBerlin hat geschrieben:Sie dürfen auch keine Kamera so anbringen, dass Sie jederzeit die öffentliche Straße aufnehmen könnten.
hä ? -das geht doch gar nicht. - Sie können immer eine Kamera drehen und auch den Zoombereich ändern. Solche antiken Modelle die Sie meinen gibt es doch gar nicht mehr.
Genauso schwierig dürften Sichtblenden sein, wie ich nun oft gelesen habe, wenn die Kamera zu Recht 360 Grad privates Grundstück überwacht mit einem Radius von 10 m und ab dem 11. Meter fängt der öffentlich Bereich an. - Wie wollen Sie das mit einer Blende signalisieren ?
Das bekommen sie nur mit Kameraeinstellungen und Vertrauen hin.
Sie verbieten ja auch keine Küchenmesser, weil jemand damit erstochen werden könnte ?
M. E. geht das nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Vertrauen, das werden sie gesetzlich nie in den Griff bekommen und die Technik lässt sich so auf Dauer auch nicht ausbremsen. Gesetze laufen doch ständig hinterher.
Re: Videoüberwachung privates Grundstück, Ordnungsamt schrei
Was wollen sie eigentlich?
Sie werden nicht die Absolution für die Montage ihrer Kameras bekommen
Da sie aber der Meinung sind, dass die Verfügungsgewalt an ihrem Gartenzaun aufhört und ihnen niemand da reinreden darf, dann sind die bisher aufgeführten Ausführungen für die Katz.
Sie werden nicht die Absolution für die Montage ihrer Kameras bekommen
zeigt auf, dass es technisch möglich ist und das reicht aus dies zu verbieten.killefiz hat geschrieben:Die Kamera ermöglicht es durch Zoom und 360 Grad-Funktion natürlich mehr zu überwachen
Da sie aber der Meinung sind, dass die Verfügungsgewalt an ihrem Gartenzaun aufhört und ihnen niemand da reinreden darf, dann sind die bisher aufgeführten Ausführungen für die Katz.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Videoüberwachung privates Grundstück, Ordnungsamt schrei
Das interessiert das Ordnungsamt aber nicht. Das interessiert sich nur für die gesetzliche Lage.killefiz hat geschrieben:Sie können immer eine Kamera drehen und auch den Zoombereich ändern. Solche antiken Modelle die Sie meinen gibt es doch gar nicht mehr.
Wie macht Ihre Kamera das denn, dass sie nur zehn Meter des eigenen Grundstücks aufnimmt, die öffentliche Straße dagegen außen vor lässt? Ob Sie dieser Bereich nun interessiert oder nicht, ist für das Ordnungsamt unerheblich. Tatsache ist, dass genau dieser Bereich von der Kamera ausgespart werden muss. Wenn Sie das mittels Sichtblende hinbekommen, können Sie die entsprechenden Aufnahmen an das Ordnungsamt senden, damit die sehen, dass Sie sich an gesetzliche Regelungen halten. Funktioniert das auch mit Sichtblenden nicht, muss wohl eine andere Kamera her, die den öffentlichen Bereich eben nicht mit aufnimmt.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Videoüberwachung privates Grundstück, Ordnungsamt schrei
Genau.killefiz hat geschrieben:Nochmals !!!!! Das will keiner !!!! - warum auch ?Ronny1958 hat geschrieben:Nö geltendes Recht.völliger Unsinn !
Sie haben nun mal kein Recht, den öffentlichen Raum mit einer Kamera zu überwachen, Punkt.
Deswegen sollte auch erkennbar sein, dass die Kamera nur auf dem Grundstück filmt. Ist das nicht erkennbar, muss das Ordnungsamt die Menschen außerhalb des Grundstücks vor widerrechtlichem Filmen schützen. Man darf eben nicht einfachso Menschen filmen!
Re: Videoüberwachung privates Grundstück, Ordnungsamt schrei
Es gibt heute gute Soft / Hardware im Bereich der Videotechnik, mit der Sie "verbotenes Gelände" verpixeln können.
Selbst Behörden (Polizei in HH) haben dieses genutzt, zu Zeiten der Kiez-Überwachung.
Wenn Sie also eine Schwenk- und Neigekamera bzw. einen Kameradome nutzen wollen, dann müssen Sie auch technisch dafür sorgen, dass Sie geltendes Recht (nämlich das der anderen Bürger) einhalten müssen.
Gruß
Kai
Selbst Behörden (Polizei in HH) haben dieses genutzt, zu Zeiten der Kiez-Überwachung.
Wenn Sie also eine Schwenk- und Neigekamera bzw. einen Kameradome nutzen wollen, dann müssen Sie auch technisch dafür sorgen, dass Sie geltendes Recht (nämlich das der anderen Bürger) einhalten müssen.
Gruß
Kai
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