Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage zu einer Auskunft nach § 34 BDSG. Was genau fällt unter diese Auskunft? Nehmen wir mal an, ein Unternehmen erreicht nun eine solche Anfrage. Rein Theoretisch hat das Unternehmen an folgenden Stellen Daten gespeichert:
a) CRM System mit Kundenstammdaten
b) E-Mail Verkehr
c) Briefverkehr
d) Verträge
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z) Telefonbuch CD
Eine Firma schickt bei einer Beantwortung der Anfrage nur das Stammdatenblatt - obwohl noch mehr da wäre. Die anderen liefern gleich paketweise Papier mit allem Möglichen.
Wie ist die Rechtslage, was muss eine solche Auskunft alles enthalten?
Auskunft nach § 34 BDSG
Moderator: FDR-Team
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