Künstlername

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pajaco
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Künstlername

Beitrag von pajaco »

Guten Tag, und erst einmal im Voraus danke dafür, dass es informierte Menschen gibt, die bereit sind, ihr Wissen preiszugeben.

Ich bin als Australier schon seit 17 Jahren wohnhaft in Deutschland und besitze einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis). Nun ca. 75% meines Einkommens verdiene ich als freiberuflicher Berater unter meinem bürgerlichen Namen, den Rest aber durch künstlerische Tätigkeiten, die unter einem Künstlernamen veröffentlicht werden. Es würde mich interessieren, inwiefern es möglich sei, den Künstlernamen behördlich einzutragen, da ich weder Perso noch deutsche Reisepass besitze, und auch nicht vorhabe, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Vielen Dank
pajaco
lottchen
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Re: Künstlername

Beitrag von lottchen »

Und wo soll der Künstername dann eingetragen werden / erscheinen? Bei welcher Behörde, bei welchem Register? Wie liefe das denn in Australien? Kann man den nicht auf dem australischen Paß eintragen lassen?
locarno

Re: Künstlername

Beitrag von locarno »

Es ist zwar möglich im Personalausweis den sog. Bühnennamen eintragen zu lassen, da Du aber keinen Anspruch auf deutsche Papiere hast, kann da auch nichts eingetragen werden.

Bist Du Mitglied der Künstlersozialkasse? Ist Dein Pseudonym dort bekannt?
Townspector
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Re: Künstlername

Beitrag von Townspector »

Der Eintrag müsste doch dann wohl eher in Ihren Pass erfolgen? Dafür wäre Ihr Konsulat/Ihre Botschaft zuständig.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
pajaco
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Re: Künstlername

Beitrag von pajaco »

Danke an allen. Es ist, wie ich gedacht habe - und in Australien gibt es so etwas nicht. Bei der KSK bin ich nicht, weil mein andere Verdienste das beim letzten Versuch nicht zugelassen haben
CDS
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Re: Künstlername

Beitrag von CDS »

Hallo!

Wo wollen Sie denn dann "behördlich" eingetragen werden?

Ein "Behördliches Künstlerregister" gibt es in diesem Land nicht ....
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