Hallo Wissenden,
für Euch vielleicht realtiv einfach, für die bei uns geführte Diskussion relativ schwierig, zumal vom Ausländeramt (kleine Kreisstadt) keine nachvollziehbare Auskunft erteilt werden kann.
Gehen wir davon aus, dass eine 20jährige Bosnien-Herzegowina 2 mal jährlich für jeweils max. 90 Tage sich bei ihren Verwandten in Deutschland aufhält.
Sie hat eine Lehrstellenmesse besucht und hier mehrere Angebote zu Vorstellungen erhalten; ein Unternehmen (Discounter) bieter ihr ein Ausbildungsvertrag an.
Jetzt zur diskutierenden Problematik:
Sie müssste Anfang März wieder ausreisen und würde dann zu ihrer Verwandschaft wieder Anfang/Mitte Juni nach Deutschland einreisen. Ausreisen müsste sie nach 90 Tagen, wäre mithin Mitte September, wobei die Lehre Anfang September beginnt.
Nach Auskunft des Ausländeramtes müsste sie das Visa für die Ausbildung in ihrer Heimat beantragen, also extra nach Bosnien-Herzegowina wieder einreisen, nur um das Visa zu beantragen.
Von der Logik etwas unsinnig.
Wie wäre hier die Rechtslage?
Bestünde die Möglichkeit, während ihres 90-tägigen Aufenthaltes hier in Deutschland das Visa zu beantragen oder muß dies zwingend von ihrer Heimat aus geschehen.
Auch für Links etc. sind wir dankbar.
MfG
Muß die in Deutschland in Urlaub befindlich Aläsnderin in di
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Re: Muß die in Deutschland in Urlaub befindlich Aläsnderin i
Der vorgestellte Ablauf ist tatsächlich unsinnig.ein Unternehmen (Discounter) bieter ihr ein Ausbildungsvertrag an.
Jetzt zur diskutierenden Problematik:
Sie müssste Anfang März wieder ausreisen und würde dann zu ihrer Verwandschaft wieder Anfang/Mitte Juni nach Deutschland einreisen. Ausreisen müsste sie nach 90 Tagen, wäre mithin Mitte September, wobei die Lehre Anfang September beginnt.
Nach Auskunft des Ausländeramtes müsste sie das Visa für die Ausbildung in ihrer Heimat beantragen, also extra nach Bosnien-Herzegowina wieder einreisen, nur um das Visa zu beantragen.
Von der Logik etwas unsinnig.
Wieso plant die angehende Auszubildende nicht sinnvoller:
Sie unterschreibt jetzt den Ausbildungsvertrag, reist im März aus, beantragt in Bosnien-Herzegowina bei der Deutschen Botschaft ein Visum zu Ausbildungszwecken, das dann hoffentlich bis Ende August ausgestellt wird und reist Anfang September mit dem neuen Visum zum Beginn der Ausbildung (wenn das Visum früher fertig ist, dann früher) wieder ein?
Grüße, Susanne
Re: Muß die in Deutschland in Urlaub befindlich Aläsnderin i
Es ist eine Probearbeit vorgesehen, die frühestens im Juli geleistet werden kann. Der zukünftige Ausbildungsbetrieb kennt die Problematik der Nicht-EU-Bürger, kann aber nicht Abhilfe schaffen, weil das Unternehmen bundesweit die Lehrverträge erst im August fertigt.
Es geht hier aber nicht um die Möglichkeit der besseren Planung, sondern darum, ob tatsächlich ein Visum nur in der Heimat beantragt werden kann.
Es geht hier aber nicht um die Möglichkeit der besseren Planung, sondern darum, ob tatsächlich ein Visum nur in der Heimat beantragt werden kann.
Re: Muß die in Deutschland in Urlaub befindlich Aläsnderin i
Probearbeiten während eines touristischen Aufenthaltes? Ohne Arbeitserlaubnis? Es ist allen Beteiligten schon klar, dass das Schwarzarbeit ist, oder?
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI799633
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI799633
Zuletzt geändert von lottchen am 14.02.18, 20:48, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Muß die in Deutschland in Urlaub befindlich Aläsnderin i
Schon für die "Probearbeit" dürften die nötigen behördlichen Erlaubnisse erforderlich sein. Das sollte sie jedenfalls vorher klären, um nicht wegen Schwarzarbeit längerfristig ausgeschlossen zu sein. Ein Unternehmen kann nicht eigenmächtig Regelungen festlegen, ohne dabei die Gesetze zu beachten. Wenn die ausländische Azubis einstellen wollen, müssen sie eben sich danach richten.Unisex hat geschrieben:Es ist eine Probearbeit vorgesehen, die frühestens im Juli geleistet werden kann. Der zukünftige Ausbildungsbetrieb kennt die Problematik der Nicht-EU-Bürger, kann aber nicht Abhilfe schaffen, weil das Unternehmen bundesweit die Lehrverträge erst im August fertigt.
Ist denn überhaupt schon klar, ob ihr die Aufnahme einer Ausbildung erlaubt wird?
Bei Bosnien-H. sollte das Problem der Beantragung im Heimatland lösbar sein - da fahren Fernbusse hin und es gibt Fahrkarten für weniger als 40 Euro. Duetlich schwieriger wäre es für jemand aus Neuseeland.
Re: Muß die in Deutschland in Urlaub befindlich Aläsnderin i
welche Probe einer Arbeit, die sie ab September erst lernt soll denn im Juli geleistet werden?Unisex hat geschrieben:Es ist eine Probearbeit vorgesehen, die frühestens im Juli geleistet werden kann. ...
Der zukünftige Ausbildungsbetrieb kennt die Problematik der Nicht-EU-Bürger, kann aber nicht Abhilfe schaffen, weil das Unternehmen bundesweit die Lehrverträge erst im August fertigt.
Werden hier unter Probearbeit Ausländer- und arbeitrechtliche Bedingungen umgangen?
jedenfalls kann man das m.W. nicht mit einem Touristenvisum machen bzw. im Anschluss daranEs geht hier aber nicht um die Möglichkeit der besseren Planung, sondern darum, ob tatsächlich ein Visum nur in der Heimat beantragt werden kann. :Mops:
Re: Muß die in Deutschland in Urlaub befindlich Aläsnderin i
der Ablauf ist nicht unsinnig, denn die 90 Tage Visabefreiung sind für touristische Zwecke. Strengbetrachter müsste für Vorstellungsgespräche schon ein Visum vorliegen. Einreisen (Urlaub) und dann zweckwechsel (Beruf) ist nicht zulässig. Will man zur Arbeit einreisen, müssen bei der Einreise die Voraussetzungen (Visum) vorliegen.
Wenn Person während eines touristischen Aufenthalt arbeitet, liegt ein Zweckwechsel vor. Das heißt die 90 Tage Visabefreiung erlischt und der Aufenthalt, möglicherweise sogar die Einreise, wird unerlaubt. Die Person begeht eine Straftat.
Wenn Person während eines touristischen Aufenthalt arbeitet, liegt ein Zweckwechsel vor. Das heißt die 90 Tage Visabefreiung erlischt und der Aufenthalt, möglicherweise sogar die Einreise, wird unerlaubt. Die Person begeht eine Straftat.
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