Trotz getrennter Wohnungen Steuerklasse beibehalten
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Trotz getrennter Wohnungen Steuerklasse beibehalten
Hallo, mein Mann möchte zurück nach Sachsen und möchte in Bayern bleiben. Scheidung kommt nicht in Frage. Kann ich meine Steuerklasse 3 behalten ?
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Re: Trotz getrennter Wohnungen Steuerklasse beibehalten
Nein.Bei getrennten Eheleuten wird das Merkmal dauerhaft getrenntlebend die Steuerklasse 3 verhindern.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Trotz getrennter Wohnungen Steuerklasse beibehalten
Gelten alle 3 Beiträge einem fiktiven Sachverhalt?bertina.pr hat geschrieben:Hallo, mein Mann möchte zurück nach Sachsen und möchte in Bayern bleiben. Scheidung kommt nicht in Frage. Kann ich meine Steuerklasse 3 behalten ?
Eine Frage (im Ausländerrecht) befasst sich mit der Frage, ob man den bisherigen Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden und mit dem Mann in die Heimatstadt zurück ziehen kann.
Eine weitere (erneut im Ausländerrecht), ob man als nicht verheiratetes Paar eine gemeinsame Steuererklärung abgeben kann.
Die dritte (wieder im Ausländerrecht) nun, ob man bei Wegzug des Mannes- also nicht wie in der ersten Frage die Verlegung des ehelichen Wohnsitzes und Anmeldung des bisherigen als Nebenwohnsitz- die Steuerklasse behalten kann.
Worum geht es denn tatsächlich?
Weiterführende Antworten wird man nur bekommen, wenn man sich da etwas sortiert und nicht jede Idee als "Frage" und noch dazu im (wohl) völlig falschen Forum postet.
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