Bewährung hier in Deutschland

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MissyMarple82
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Bewährung hier in Deutschland

Beitrag von MissyMarple82 »

Mein Mann ist amerikanischer Staatsbürger. Er befindet sich dort z.Zt. auf Bewährung nach Haftstrafe. Ist es möglich diese Bewährung hier abzuleisten und noch während der Bewährungszeit zu mir (deutsche Staatsangehörige) nach Deutschland auszuwandern? Wie ist die Rechtslage?
Ronny1958
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Re: Bewährung hier in Deutschland

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo,

das ist keine ausländerrechtliche Frage, sondern eine Frage die Ihnen das US-amerikanische
Strafvollzugsrecht beantworten muß.

Ausländerrechtlich wäre eher von Belang, ob ein Straftäter überhaupt einreisen darf.

Das kann ich mit den vorliegenden Angaben aber leider nicht beurteilen.Das hängt davon ab wozu er
wegen was verurteilt wurde und zu wem er einreisen will.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
MissyMarple82
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Re: Bewährung hier in Deutschland

Beitrag von MissyMarple82 »

Er ist ein sogenannter "Non-violent-second-striker" und saß wegen Einbruchs. Bei einem befreundeten amerikanischen Anwalt habe ich mich bereits erkundigt. Dieser hat mir mitgeteilt, dass es theoretisch möglich wäre da wir verheiratet sind. Es käme u.a. darauf an, ob die BRD ihn einreisen und hier leben lassen würde. Wie ist die Rechtslage?
Ronny1958
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Re: Bewährung hier in Deutschland

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo

das müßte zunächst ausländerrechtlich versucht werden. Ist zu einzelfallbezogen, als dass man hier eine generelle
Aussage machen kann.

Visumantrag stellen und die Entscheidung des Auswärtigen Amtes abwarten.

Wie sieht es mit den geforderten deutschen Sprachkenntnissen aus?

Als Anhalt eine Info des BAMF:
Wenn der Ehepartner plant, nach Deutschland zu
ziehen, muss er bereits bei der Beantragung des Visums
nachweisen, dass er sich auf einfache Weise auf Deutsch
verständigen kann. Unter einfachen Deutschkenntnissen
werden Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe
A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens
für Sprachen verstanden. Dazu gehört, dass er vertraute,
alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und
verwenden kann. Er sollte sich und andere vorstellen und
Fragen zur Person stellen und beantworten können, z. B.
wo er wohnt oder welche Leute er kennt. Auch sollte er um
alltägliche Dinge bitten und sich dafür bedanken können.
Das alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Gesprächspartner
deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.
Besonders wichtig ist also, dass sich der antragstellende
Ehepartner über vertraute Themen unterhalten kann, die
auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen; er sollte
aber auch schon ein wenig auf Deutsch schreiben können,
z. B. auf Formularen in Hotels Name, Adresse, Nationalität
usw. eintragen können.


Und weiter zum Nachweis:
Bei der Beantragung des Visums für den Ehegattennachzug
in der deutschen Botschaft bzw. im Generalkonsulat sind
die Sprachkenntnisse grundsätzlich dadurch nachzuweisen,
dass den Antragsunterlagen ein Zertifikat des Goethe-Instituts
über die Sprachprüfung A1 „Start Deutsch 1“ beigefügt
wird. Die Goethe- Institute sind die deutschen Kulturinstitute
im Ausland, die auch Sprachunterricht und Sprachprüfungen
anbieten. Die Sprachprüfung „Start Deutsch 1“
kann entweder im Goethe-Institut selbst oder bei einem
seiner Kooperationspartner (z. B. Prüfungslizenznehmer)
in dessen Räumen abgenommen werden. Informationen
finden sich im Internet auf der Website des Goethe-Instituts.
In Ländern, in denen noch keine Sprachprüfungen „Start
Deutsch 1“ angeboten werden, stellen die Botschaften bzw.
Generalkonsulate im Visumverfahren fest, ob der Ehegatte
einfache Deutschkenntnisse besitzt. In Ausnahmefällen
können auch andere vergleichbare und zuverlässige Sprachzeugnisse
als Nachweis genügen. Wenn bei der persönlichen
Vorsprache zur Visumbeantragung ersichtlich ist, dass
der Ehegatte die geforderten Deutschkenntnisse zweifelsfrei
besitzt, ist kein besonderer Nachweis notwendig. Die
Visastellen der deutschen Botschaften und Generalkonsulate
informieren hierzu auch auf ihren Websites.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Chavah
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Re: Bewährung hier in Deutschland

Beitrag von Chavah »

Wir haben doch hier zwei "Rechtslagen." Einmal ist Strafrecht in den USA überwiegend Landesrecht. Es ist also zu überprüfen, wie es juristisch in dem Land, in welchem er verurteilt wurde, die Bewährungsstrafen juristisch behandelt werden. Und dann auch noch, welche Auflagen er erfüllen muss, individuell. Das können wir hier nicht abschätzen und bewerten.

So, und wenn das geklärt ist, dann kommt die Frage, ob er während oder nach der Bewährung hier einreisen und leben darf.

Chavah
Mililah
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Re: Bewährung hier in Deutschland

Beitrag von Mililah »

MissyMarple82 hat geschrieben:Mein Mann ist amerikanischer Staatsbürger. Er befindet sich dort z.Zt. auf Bewährung nach Haftstrafe. Ist es möglich diese Bewährung hier abzuleisten und noch während der Bewährungszeit zu mir (deutsche Staatsangehörige) nach Deutschland auszuwandern? Wie ist die Rechtslage?
Hallo MissyMarple82,

Ich bin durch Google auf diesen Thread gestoßen. Mein Verlobter und ich befinden uns in einer sehr ähnlichen Situation. Konnten Sie in den letzten Wochen neue Informationen zur Rechtslage in Erfahrung bringen? Für eine kurze Rückinfo -gerne per PN- wäre ich sehr dankbar.
locarno

Re: Bewährung hier in Deutschland

Beitrag von locarno »

Mililah hat geschrieben:
MissyMarple82 hat geschrieben:Mein Mann ist amerikanischer Staatsbürger. Er befindet sich dort z.Zt. auf Bewährung nach Haftstrafe. Ist es möglich diese Bewährung hier abzuleisten und noch während der Bewährungszeit zu mir (deutsche Staatsangehörige) nach Deutschland auszuwandern? Wie ist die Rechtslage?
Hallo MissyMarple82,

Ich bin durch Google auf diesen Thread gestoßen. Mein Verlobter und ich befinden uns in einer sehr ähnlichen Situation. Konnten Sie in den letzten Wochen neue Informationen zur Rechtslage in Erfahrung bringen? Für eine kurze Rückinfo -gerne per PN- wäre ich sehr dankbar.

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