Bankgebühren Geschäftskonto zzgl. MwSt.?
Moderator: FDR-Team
Bankgebühren Geschäftskonto zzgl. MwSt.?
Hallo,
eine Bank weist in ihrer Gebührentabelle aus:
"Geschäftskonto monatlicher Grundpreis 7,50 €".
Am Quartalsende berechnet sie 22,50 x 1,19 = 26,78 €.
Darf sie das?
eine Bank weist in ihrer Gebührentabelle aus:
"Geschäftskonto monatlicher Grundpreis 7,50 €".
Am Quartalsende berechnet sie 22,50 x 1,19 = 26,78 €.
Darf sie das?
Gruß
S T I N O T
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... und vielen Dank für die Mühe, die ich Ihnen gemacht habe
S T I N O T
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Re: Bankgebühren Geschäftskonto zzgl. MwSt.?
Kommt darauf an. Grundsätzlich Umsatzsteuerfrei, aber gegenüber „Unternehmern“ dürfen Finanzdienstleister gemäß § 9 Abs. 1 UStG jedoch auf diese Steuerbefreiung verzichten.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
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Re: Bankgebühren Geschäftskonto zzgl. MwSt.?
Hallo,
genau das haben die allermeisten Banken ja getan und schlagen die USt. auf die ausgewiesene Grundgebühr drauf,
obwohl sie ihre Preisaushänge nicht entsprechend geändert haben.
Ich fürchte, das brauchten sie auch nicht, denn die PAngV gilt nur gegenüber Verbrauchern. Richtig?
genau das haben die allermeisten Banken ja getan und schlagen die USt. auf die ausgewiesene Grundgebühr drauf,
obwohl sie ihre Preisaushänge nicht entsprechend geändert haben.
Ich fürchte, das brauchten sie auch nicht, denn die PAngV gilt nur gegenüber Verbrauchern. Richtig?
Gruß
S T I N O T
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S T I N O T
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Re: Bankgebühren Geschäftskonto zzgl. MwSt.?
Die Umsatzsteuer beim vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer ist kein Preisbestandteil.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
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Re: Bankgebühren Geschäftskonto zzgl. MwSt.?
Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem auch nicht.
Für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen macht es ja gar keinen Unterschied ...
Für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen macht es ja gar keinen Unterschied ...
Re: Bankgebühren Geschäftskonto zzgl. MwSt.?
Deshalb ist es auch unverständlich, dass fast alle Banken diese Option in Anspruch nehmen.
Welchen Sinn soll es für sie haben?
Ich kenne einen Fall, bei dem die Bank einen gemeinnützigen Verein, der kein Unternehmen ist,
als "Unternehmer" einstuft und die MWSt. auf die Kontogebühren draufschlägt. Darf sie das?
Für einen solchen Verein ist die MwSt. nämlich kein Durchlaufposten.
Welchen Sinn soll es für sie haben?
Ich kenne einen Fall, bei dem die Bank einen gemeinnützigen Verein, der kein Unternehmen ist,
als "Unternehmer" einstuft und die MWSt. auf die Kontogebühren draufschlägt. Darf sie das?
Für einen solchen Verein ist die MwSt. nämlich kein Durchlaufposten.
Gruß
S T I N O T
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Re: Bankgebühren Geschäftskonto zzgl. MwSt.?
Der Verein nimmt doch Gelder ein in Form von Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Und gibt sie für gemeinnützige Zwecke aus. Ist das soweit richtig?Ich kenne einen Fall, bei dem die Bank einen gemeinnützigen Verein, der kein Unternehmen ist,
als "Unternehmer" einstuft und die MWSt. auf die Kontogebühren draufschlägt. Darf sie das?
Und jetzt lesen Sie die Definnition von "Unternehmer" in §2 UStG:
UStG hat geschrieben:§ 2 Unternehmer, Unternehmen
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
Grüße, Susanne
Re: Bankgebühren Geschäftskonto zzgl. MwSt.?
Dies ermöglicht zumindest den anteiligen Vorsteuerabzug aus sämtlichen Eingangsleistungen, die die Bank empfängt.Stinot hat geschrieben:Deshalb ist es auch unverständlich, dass fast alle Banken diese Option in Anspruch nehmen.
Welchen Sinn soll es für sie haben?
Re: Bankgebühren Geschäftskonto zzgl. MwSt.?
Nach ständiger Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung ist ein Verein dann nicht Unternehmer sein, wenn er lediglich Mitgliedsbeiträge vereinnahmt und in Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke die Gesamtbelange seiner Mitglieder wahrnimmt. Mit dieser Betätigung erbringt der Verein keine Leistungen gegen Entgelt (Umsätze). Das Mitglied erbringt seine Beitragsleistung nicht, um damit eine konkrete Gegenleistung zu erlangen oder seine Leistungsbereitschaft abzugelten.SusanneBerlin hat geschrieben:Der Verein nimmt doch Gelder ein in Form von Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Und gibt sie für gemeinnützige Zwecke aus. Ist das soweit richtig?Ich kenne einen Fall, bei dem die Bank einen gemeinnützigen Verein, der kein Unternehmen ist,
als "Unternehmer" einstuft und die MWSt. auf die Kontogebühren draufschlägt. Darf sie das?
Und jetzt lesen Sie die Definnition von "Unternehmer" in §2 UStG:UStG hat geschrieben:§ 2 Unternehmer, Unternehmen
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.
Insofern sind viele Vereine NICHT Unternehmer i.S. des UStG
Folglich darf die Bank in diesen Fällen keine Umsatzsteuer auf die Gebühren erheben.
Wenn der Verein umsatzsteuerpflichtig wird, dann nur mit seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Hier kann er aber die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen.
Nimmt der Verein die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch, darf die Bank ebenfalls keine Umsatzsteuer auf die Gebühren erheben, denn die Option ist nur möglich bei Unternehmen, die Umsätze ausführen, die den Vorsteuerabzug NICHT ausschließen.
Lediglich bei allen anderen Konstellationen (wie auch immer geartete Ust-Pflicht des Vereins) darf die Bank die Umsatzsteuer erheben.
Re: Bankgebühren Geschäftskonto zzgl. MwSt.?
Wie schon richtig geschrieben, muss man der Bank nur erklären, dass man nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann wird die Steuer auch nicht berechnet.
Bei uns führt die Bank ein Konto automatisch als "Unternehmer"-Konto, wenn es keine Privatperson ist.
Also auch für eine WEG oder eine vermögensverwaltende GbR oder für ein Kleinunternehmen, wenn man angegeben hat, dass es ein Geschäftskonto ist.
Bei unserer Bank gab es vor der Einführung der Umsatzsteuer auf Kontogebühren eine Information, auf die man dann antworten konnte, warum das für das betreffende Konto nicht zur Anwendung kommen soll.
In einem Fall wurde das versäumt, da hat die Bank das dann sogar für ein paar Monate rückabgewickelt.
Für mich in Ordnung.
Bei uns führt die Bank ein Konto automatisch als "Unternehmer"-Konto, wenn es keine Privatperson ist.
Also auch für eine WEG oder eine vermögensverwaltende GbR oder für ein Kleinunternehmen, wenn man angegeben hat, dass es ein Geschäftskonto ist.
Bei unserer Bank gab es vor der Einführung der Umsatzsteuer auf Kontogebühren eine Information, auf die man dann antworten konnte, warum das für das betreffende Konto nicht zur Anwendung kommen soll.
In einem Fall wurde das versäumt, da hat die Bank das dann sogar für ein paar Monate rückabgewickelt.
Für mich in Ordnung.
Gruß
Jutta
Jutta
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