Kreditkartenbeleg nicht unterschrieben

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

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Klaus B
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Kreditkartenbeleg nicht unterschrieben

Beitrag von Klaus B »

A will in einem Geschäft per Kreditkarte bezahlen. Die Karte wird durch den Scanner (oder wie dieses Ding heißt) gezogen und der Beleg wird ausgedruckt. Die Verkäuferin vergisst aber den Beleg durch A unterschreiben zu lassen.

Hat das Geschäft nun die Möglichkeit die Kreditkarte des A zu belasten?
Karsten11
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Beitrag von Karsten11 »

Hallo,

ja. Die Unterschrift dient nur Beweiszwecken. Für die Rechtmäßigkeit der Abbuchung ist hingegen wesentlich, ob der Karteninhaber die Zahlung genehmigt hat. Dies ist hier ja unzweifelhaft erfolgt.

Würde es zu einem Gerichtsverfahren kommen, würde der Karteninhaber ja wahrheitsgemäß em Gericht die Zeugenaussage der Kassiererin bestätigen, dass hier lediglich ein Fehler vorlag. Der Karteninhaber würde ja niemals das Gericht anlügen.
Klaus B
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Beitrag von Klaus B »

Karsten11 hat geschrieben:Hallo,

ja. Die Unterschrift dient nur Beweiszwecken. Für die Rechtmäßigkeit der Abbuchung ist hingegen wesentlich, ob der Karteninhaber die Zahlung genehmigt hat. Dies ist hier ja unzweifelhaft erfolgt.

Würde es zu einem Gerichtsverfahren kommen, würde der Karteninhaber ja wahrheitsgemäß em Gericht die Zeugenaussage der Kassiererin bestätigen, dass hier lediglich ein Fehler vorlag. Der Karteninhaber würde ja niemals das Gericht anlügen.
Genehmige ich denn die Abbuchung nicht erst mit der Unterschrift? Andernfalls würde ich ja mit Hingabe der Karte auch eine entsprechende Fehlbuchung genehmigen.
Karsten11
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Beitrag von Karsten11 »

Hallo,

ich genehmige die Abbuchung (der Jurist sagt: durch "konkludentes Handeln") indem ich auf die Frage "wie wollen Sie zahlen" (bzw. vergleichbare Formulierungen wie "das macht 28,60") die Karte übergebe (und damit deutlich mache, dass ich mit Karte zahlen will).

Z.B. ist es in Ländern mit Autobahngebühren so, dass ich anhalte, die Karte dem Kassierer gebe, der die Buchung veranlasst und ich die Karte zurückbekomme ohne zu unterschreiben (weil die Unterschrift den Verkehr aufhalten würde). Ein anderes Beispiel ist die Zahlung im Internet per Karte. Auch hier erfolgt keine Unterschrift.
nebelhoernchen
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Beitrag von nebelhoernchen »

Unwiderruflich, also vergleichbar mit der Übergabe von Bargeld, ist eine Kreditkartenzahlung nur unter den folgenden Bedingungen:
1. Der Kreditkarteninhaber ist persönlich vor Ort und legt die Original-Kreditkarte vor.
2. Der Kreditkarteninhaber unterschreibt persönlich vor Ort den Belastungsbeleg.
3. Alternativ zur Unterschrift: Der Kreditkarteninhaber legitimiert sich an einem Geldautomaten mit seiner PIN.

In allen anderen Fällen (Internet-Shop, Mautstation, Parkautomat usw.) ist eine Rückbelastung auf Weisung des Kreditkarteninhabers möglich (sog. Charge Back). Die Kreditkartengesellschaft kann keinen unterschriebenen Belastungsbeleg vorlegen und schliesslich war man ja nicht dabei.

Allerdings besteht die zivilrechtliche Forderung des Geschäfts aus dem o.g. Kaufvertrag weiterhin, weshalb eine Reklamation des Kunden gegenüber seiner Kreditkartengesellschaft wohl wenig Sinn machen dürfte.
Karsten11
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Beitrag von Karsten11 »

Hallo,

das ist so falsch.

Richtig ist, dass die Kreditkartengesellschaft bei einer Reklamation mit der Begründung, eine Genehmigung zur Abbuchung habe nicht stattgefunden, eine Rückbuchung vornimmt, wenn die genannten 3 Punkte nicht erfüllt sind. Ohne eine derartige Erklärung des Karteninhabers erfolgt keine Rückbuchung.

In der Praxis dürfte es nicht wirklich oft vorkommen, dass der Karteninhaber der Kartengesellschaft schreibt "Ich habe die Autobahngebühr mir Karte bezahlt. Da ich dabei nicht unterschrieben habe, bitte ich um Rückbuchung des Geldes"...
Spirido
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Re: Kreditkartenbeleg nicht unterschrieben

Beitrag von Spirido »

Aber wie ist das bei einem Online Casino ohne deutscher Lizenz? Angenommen ein Zocker zahlt mit Kreditkarte ohne Unterschrift, Pin und nur mit Kreditkartennummer, Ablaufdatum, und Prüfnummer ein. Dann kann er zur Bank gehen und sagen ist nicht, mache Chargeback, da unauthorisiert wegen keiner Unterschrift oder ohne Tan-Pin? Die Bank bekommt so ja keinen Beleg. Also läuft das alles gut. Aber Leute, was ist, wenn die Bank eine Anzeige fordert, bevor Sie das Chargeback weiter bearbeitet? Könnte dann die Polizei nicht die IP nachweisen? Und zweitens wenn die Bank eine IP bei jemanden zuhause z.B. dann nachweist, ist er dann sofort schuldig? Es könnte ja auch jemand anderes bei demjenigen zu Gast gewesen sein und der hat sich z.B. vor den PC ohne Erlaubnis gesetzt und wie soll man das beweisen? Und nächste Frage: Gilt bei endeckter ip durch die Polizei die Abbuchung dann auch ohne Pin-Tan oder Unterschrift als authorisiert? Einen Überweisungsbeleg geht ja auch nicht ohne Unterschrift raus.

Zivilrechtlich wären die Forderungen eines Casinos ohne Lizenz ja nicht einklagbar. Also geht es rein um die Frage vom Chargeback.

Könnte man in dem Fall zum Beispiel in der Anzeige sagen: Von mir liegt keine Pin, Unterschrift, Pin-Tan Online Autorisierung vor. Ensprechend hat mir die Bank den Beitrag zurückzubuchen. Bei entsprechenden Forderungen kann das Unternehmen sich mit mir in Verbindung setzen, aber keine Abbuchung ohne meine Pin, Unterschrift vornehmen.
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