Kündigungsfrist bei Baudarlehn

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

Moderator: FDR-Team

Kannichtklagen
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 288
Registriert: 02.10.12, 10:58

Kündigungsfrist bei Baudarlehn

Beitrag von Kannichtklagen »

Hallo Zusammen,

ich habe bei einer Bank, über einen freien Makler, ein Baudarlehn aufgenommen mit 15-Jähriger Zinsfestschreibung. In das Haus sind wir Juni 2007 gezogen. Zu dem Zeitpunkt flossen auch die Gelder der Bank gem. Forderungsaufstellung vom Notar.

Nun sind 10 Jahre vergangen und die Zinsen sind gesunken. Ich habe das Baudarlehn gem. gesetzl. Sonderkündigungsrecht gekündigt. Der Makler hat ausgerechnet: Juni 2007 + 10 Jahre = Juni 2017 + 6 Monate Kündigungsfrist = Dezember 2017 Ablösung durch die neue Bank. Der neue Darlehnsvertrag wurde so unterzeichnet und von der neuen Bank angenommen.

Nun kam zwischenzeitlich die Kündigungsbestätigung der alten Bank. Nach Ablösung der Schulden, sind wohl damals noch 2.000 EUR auf dem Konto übrig geblieben. Nach weiteren 6 Monaten hat mich die Bank damals angeschrieben und gefragt, was denn mit dem Geld gemacht werden soll. Ich bat um Auszahlung.

Jetzt kommt der Knackpunkt: Als Kündigungstermin hat die alte Bank jetzt nicht wie ausgerechnet die Ablösung des Hauses angesetzt (Juni 2007), sondern die Restauszahlung der 2.000 EUR. Somit lässt mich die alte Bank erst Mai 2018 aus dem Vertrag. Sie beruft sich auf ihr Recht. Die neue Bank sagt, Mai 2018 war nicht abgemacht, sondern Dezember 2017, daher sehr gerne: 0.25 % Bereitstellungszinsen für 6 Monate. Das ist ein netter 4-Stelliger Bereich. Den ich jetzt zahlen darf.

Meine Frage an Euch:
* Hat die alte Bank recht?
* Hat der Makler falsch beraten? Er sagte, von den nachträglich geflossenen 2000 EUR habe er nichts wissen können
* Hätte ich zuerst kündigen sollen und mir dann mit der Kündigungsbestätigung einen neuen Darlehnsgeber suchen sollen? Ich wollte nicht kündigen, ohne nicht vorher eine Darlehnszusage zu haben.
* Wie ist die Rechtslage?
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8359
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Kündigungsfrist bei Baudarlehn

Beitrag von ExDevil67 »

Da wir die Verträge nicht kennen, wird man kaum was sagen können aus der Ferne. Und bei den Summen, dürfte sicher auch eine Erstberatung durch einen Anwalt finanziell drin sein.
Vaughn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 509
Registriert: 12.03.14, 20:17

Re: Kündigungsfrist bei Baudarlehn

Beitrag von Vaughn »

siehe § 489 Abs. 1 Ziff. 2 BGB:
[/(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,
1. ...
2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.
(Hervorhebung durch mich)

Der Makler wird auf Basis der ihm vom Darlehensnehmer erteilten Informationen gehandelt haben.
Wenn diese Informationen unvollständig waren, geht dies m. E. nicht zu Lasten der Maklers.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen