GEZ Nachzahlung weil angeblich nicht auffindbar

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DiRRki
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GEZ Nachzahlung weil angeblich nicht auffindbar

Beitrag von DiRRki »

Hallo!

Folgender Fall: Meine Freundin ist Mitte 2007 mit ihrem damaligen Freund zusammengezogen. Als sie ihre alte Wohnung gekündigt hat, hat sie sich auch bei der GEZ abgemeldet. Diese Abmeldung ist natürlich nicht bei der GEZ eingegangen. Leider hat sie damals nicht gewußt, dass man sowas am besten per Einschreiben und Rückschein verschickt. Ihr damaliges Konto, von dem die GEZ eine Einzugsermächtigung hatte wurde zu der Zeit ebenfalls aufgelöst, weil sie die Bank gewechselt hatte.

Im Laufe der Jahre hat sie nie mehr allein gelebt (entweder mit Freund oder in einer WG wo immer jemand bei der GEZ angemeldet war) bekam aber ständig Post von der GEZ, ob sie sich nicht anmelden müsste. Sie beantworte das immer korrekt, dass sie eben bei einem anderen Teilnehmer wohnen würde.

Jetzt, zum 01.01.2011 gab es Post von der GEZ. Sie soll Rundfunkgebühren in Höhe von 795,- Euro nachzahlen. Bei einem Telefonat mit der GEZ bekamen wir folgende Antwort: Abmeldung ist nicht eingegangen und bis 08/2010 war sie angeblich nicht auffindbar. Gegen Punkt 1 kann man leider nichts machen. Da steht Aussage gegen Aussage, aber der zweite Punkt stört mich extrem. Sie war immer korrekt umgemeldet und die GEZ hat sie ja auch in regelmäßigen Abständen angeschrieben um zu fragen, ob sie sich nicht anmelden müsste. Warum aber schickt man einem angemeldeten Teilnehmer eine Aufforderung sich anzumelden?

Leider ist das ja gängige Methode der GEZ wie man im Internet nachlesen kann. Meine Freundin ist da ja kein Einzelfall. Besonders der Zeitraum ist sehr interessant. Immer ca. dreieinhalb Jahre nach der nicht erhaltenen Abmeldung, weil ja wenn ich richtig informiert bin, sich sowas nach 4 Jahren verjährt. Für mich ist das Betrug. Meine Frage ist jetzt, ist es nicht die Pflicht der Rundfunkanstalten einen Teilnehmer ausfindig zu machen? Wenn die GEZ sich nach nicht mehr erfolgreicher Abbuchung direkt gemeldet hätte, dann wäre ja klar gewesen, dass die Abmeldung nicht eingegangen wäre und es wären niemals so hohe Kosten entstanden. Kann man irgendwie herausfinden, ob die GEZ wirklich versucht hat meine Freundin ausfindig zu machen? Wie ist die Rechtslage?

Gruß
Dirk
webmaster76
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Re: GEZ Nachzahlung weil angeblich nicht auffindbar

Beitrag von webmaster76 »

DiRRki hat geschrieben:Im Laufe der Jahre hat sie nie mehr allein gelebt (entweder mit Freund oder in einer WG wo immer jemand bei der GEZ angemeldet war)
Ob die Freundin alleine gelebt hat oder nicht, das spielt keine Rolle. Die Frage ist, ob sie in der fraglichen Zeit ein Rundfunkgerät zum Empfang bereit gehalten hat.
Hatte sie in der Zeit ein Auto auf sich angemeldet, sitzt sie schonmal in der Falle.

Liegen die Briefe der GEZ wegen der Anmeldung vor?
DiRRki
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Re: GEZ Nachzahlung weil angeblich nicht auffindbar

Beitrag von DiRRki »

Nein, sie hat kein Auto. Sie hat noch nicht mal einen Führerschein. Und sie selbst hat kein Gerät vorgehalten. Die Briefe bzgl. der Anmeldung liegen z.T. vor. Also nicht alle.
fdrregister
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Re: GEZ Nachzahlung weil angeblich nicht auffindbar

Beitrag von fdrregister »

Ganz einfach - entweder man kann die Abmeldung nachweisen oder nicht. Wenn nicht, dann wird die GEZ gute Chancen bei der Eintreibung haben.

"Ich wohne jetzt bei..." ist keine gültige Abmeldung. Die GEZ ist da ein wenig.... langsam von Begriff. Als ich mit meiner Freundin zusammengezogen bin, haben wir von vornherein geschrieben, dass sie keine eigenen Geräte zum Empfang bereithält, auch nicht am Arbeitsplatz, auch nicht im eigenen Auto, auch nicht in Form "neuartiger Empfänger" wie PC, Laptop, Handy usw. Trotzdem haben die sie noch zweimal angeschrieben bis endlich Ruhe war.

"Einschreiben mit Rückschein" ist übrigens nur die drittbeste Lösung - aber das wurde in diversen Foren hier schon hundertfach diskutiert, kann man nachlesen.
Piratte
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Re: GEZ Nachzahlung weil angeblich nicht auffindbar

Beitrag von Piratte »

Diese Abmeldung ist natürlich nicht bei der GEZ eingegangen.
Briefe an GEZ und ARGE kommen grundsätzlich nie an, böse Post!!! :devil:
Nur das Genie beherrscht das Chaos!
Oktavia
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Re: GEZ Nachzahlung weil angeblich nicht auffindbar

Beitrag von Oktavia »

Hm, selbst wenn die Abmeldung nicht eingegangen ist, die Teilnehmerin hatte doch kein Rundfunkgerät. Bei der GEZ schließt man keinen Vertrag, oder? Es gibt keine Kündigungsfrist. Warum muss man dann nachzahlen, wenn man nachweist, dass man kein Rundfunkgerät hatte bzw. man mit jemandem zusammengelebt hat der gezahlt hat?
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
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maler21
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Re: GEZ Nachzahlung weil angeblich nicht auffindbar

Beitrag von maler21 »

Hallo,
Warum aber schickt man einem angemeldeten Teilnehmer eine Aufforderung sich anzumelden?
Dies ist für mich der interessanteste Punkt.

Wieveile Kopien von Aufforderungen zur Anmeldung hat man denn?

Gruß, maler
DiRRki
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Re: GEZ Nachzahlung weil angeblich nicht auffindbar

Beitrag von DiRRki »

Leider nicht viele. Ich glaube 2. Sowas bewahrt man ja auch nicht auf.^^
Redfox

Re: GEZ Nachzahlung weil angeblich nicht auffindbar

Beitrag von Redfox »

Oktavia hat geschrieben:Warum muss man dann nachzahlen, wenn man nachweist, dass man kein Rundfunkgerät hatte bzw. man mit jemandem zusammengelebt hat der gezahlt hat?
Weil das so im RGebStV geregelt ist.

Gem § 4 Abs. 2 endet die Rundfunkgebührenpflicht mit Ablauf des Monats, in dem das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes endet, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist.
fdrregister
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Re: GEZ Nachzahlung weil angeblich nicht auffindbar

Beitrag von fdrregister »

Oktavia hat geschrieben:Warum muss man dann nachzahlen, wenn man nachweist, dass man kein Rundfunkgerät hatte
Genau da liegt das Problem - wie weist man eine Nicht-Existenz nach? Außer in der Mathematik (z.B. duch Widerspruchsbeweis im Falle einer Existenz) ist das unmöglich...
Redfox

Re: GEZ Nachzahlung weil angeblich nicht auffindbar

Beitrag von Redfox »

fdrregister hat geschrieben:Genau da liegt das Problem - ...
Ich mag mich irren, aber ein Problem sehe ich da nicht.

Wenn überhaupt kein Rundfunkgerät angemeldet ist, obliegt es der Rundfunkanstalt bzw. der beauftragten GEZ nachzuweisen, dass ein solches Gerät vorhanden ist.

Bei einer Abmeldung müssen lediglich Tatsachen genannt werden, aus denen sich egibt, dass kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereitgehalten wird. Und da es ja irgendwo hingekommen sein muss (außer wenn man z.B. mit jemanden zusammenzieht oder verstirbt), kann die Nennung dieser Tatsachen ja nicht schwierig sein (z.B.: Gerät wurde da und dort zur Entsorgung abgegeben, es wurde verschenkt/verkauft, es wurde in die Ferienwohnung in Spanien verbracht usw. Nicht empfehlenswert wäre: Das Gerät wurde auf einer wilden Müllkippe im Wald entsorgt.)
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