kann ich einen tropfenden Wasserhahn zurückgeben?

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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wekako
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kann ich einen tropfenden Wasserhahn zurückgeben?

Beitrag von wekako »

Guten Tag,
ich habe im Internet(Internetauktionshaus [Name geändert]) einen Wasserhahn bestellt und eingebaut. Nach 2 Tagen fing dieser an zu tropfen. Ich reklamierte und bekam vom Lieferanten folgene Antwort: "Hallo
dann lassen Sie die Kartuschen nachziehen! Das ist ganz einfach! Der Hahn hat defenetiv keinen Defekt! In jeder Armatur sind die Kartuschen werkseitig nur lose bzw. nicht fest eingeschraubt.Das ist auch in jeder Baumarktamatur. Ziehen Sie die die Kartuschen einfach nach mit einem Schraubenschlüssel.Die Armatur ist nicht defekt! eine Armatur arbeitet durch den Wasserdurchfluss, das kann eher sein oder auch später das die Kartusche sich etwas aus dem Gewinde etwas lockert!"
.

Gesagt getan. Es war auch 2 Tage Ruhe danach fing der Hahn wieder an zu trofen. Ich informierte den Händler.
Auf 2 Mails bekam ich keine Antwort. Erst eine weitere (3.) Mail von mir mit folgendem Wortlaut:

"aus bekannten Gründen werde ich den Wasserhahn diese Woche an Sie zurücksenden.
Ich erbitte die Erstattung des Kaufpreises von 92,- Euro zzgl. Versandkosten 4,- auf folgendes Konto:"


veranlasste dann den Händler wiederum folgend zu antworten:

"Guten Tag
bei benutzten Armaturen und auch wahrscheinlich von Ihnen verursachten Schäden übernehmen wir keine Garantie oder Rücknahme.Dies ist hier leider ausgeschlossen! Beachten Sie unsere AGBs! Danke MFG`"


Was kann ich bitte tun? Das Rechnungsdatum lautet auf den 26.12.2011. Die Ware erhalten habe ich Anfang Januar 2011.

In der Auktion war noch flegendes vermerkt:

Informationen zu Mängelansprüchen, Kundendienst und Garantien Sofern der Besteller Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, richten sich die Rechte des Bestellers nach den gesetzlichen Bestimmungen!

Wie ist hier bitte die Rechtslage? Besten Dank im voraus.
Segolon
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Re: kann ich einen tropfenden Wasserhahn zurückgeben?

Beitrag von Segolon »

Hallo,

hier gilt es zu unterscheiden zwischen Gewährleistung einerseits sowie Widerrufsrecht andererseits:
Ein defekter Wasserhahn kann im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht einfach zurückgegeben werden. Dem Verkäufer muss zuvor die Möglichkeit eingeräumt werden, den Wasserhahn zu reparieren oder einen neuen funktionierenden Wasserhahn zu liefern.

Im Rahmen des Widerrufsrechts ist eine Rückgabe des Wasserhahns zwar grundsätzlich möglich, allerdings ist dann mit einer Wertersatzpflicht zu rechnen, die der Verkäufer ja schon erwähnte.

Gruß
ktown
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Re: kann ich einen tropfenden Wasserhahn zurückgeben?

Beitrag von ktown »

Hhhhmmm aha....dann können sie sicherlich erklären wie hier noch das Widerrufsrecht greifen kann..... :lachen:

Hinsichtlich des Gewährleistungsrechtes, würde ich diesen Beitrag mal durchlesen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Segolon
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Re: kann ich einen tropfenden Wasserhahn zurückgeben?

Beitrag von Segolon »

ktown hat geschrieben:Hhhhmmm aha....dann können sie sicherlich erklären wie hier noch das Widerrufsrecht greifen kann..... :lachen:
Worauf möchten Sie hinaus?
ktown
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Re: kann ich einen tropfenden Wasserhahn zurückgeben?

Beitrag von ktown »

§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird.
verstanden?
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Segolon
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Re: kann ich einen tropfenden Wasserhahn zurückgeben?

Beitrag von Segolon »

Nun müsste man wissen, wann der Käufer die E-Mail mit dem Inhalt
"aus bekannten Gründen werde ich den Wasserhahn diese Woche an Sie zurücksenden.
Ich erbitte die Erstattung des Kaufpreises von 92,- Euro zzgl. Versandkosten 4,- auf folgendes Konto:"
abgeschickt hat.
Ich gehe davon aus, dass dies noch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Wasserhahns geschah.
wekako
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Re: kann ich einen tropfenden Wasserhahn zurückgeben?

Beitrag von wekako »

hallo und danke für Ihre rege Teilnahme:
"aus bekannten Gründen werde ich den Wasserhahn diese Woche an Sie zurücksenden.
Ich erbitte die Erstattung des Kaufpreises von 92,- Euro zzgl. Versandkosten 4,- auf folgendes Konto:"

oben genannte Mail habe ich gestern am 25.1.11 geschrieben.

Folgende allgemeine Bedingungen sind in der Internetauktionshaus [Name geändert]-Auktion noch vermerkt::
"Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Widerrufsfolgen Verbraucher (§ 13 BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Mario Letzig Elbstrasse 1 01156 Dresden E-Mail:armaturen-shop@(Wortsperre: Firma).de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. "

Eben hat der Verkäufer noch folgendes angeboten:
"Hallo
wir werden den "Hahn" ins "Werk "einschicken und prüfen lassen ob Fremdverschulden vorliegt! Dieses Gutachten ist dann für uns maßgebend! Danke Grüsse"


Das würde ja bedeuten, dass ich den Wasserhahn zurücksenden muß, um dann abzuwarten was geschieht. Er geht auf meinen Vorschlag der Nachbesserung garnicht ein!!
wekako
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Re: kann ich einen tropfenden Wasserhahn zurückgeben?

Beitrag von wekako »

hallo zusammen, :oops:
gibts keine Empfehlung wie ich mich nun verhalten sollte?
spraadhans
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Re: kann ich einen tropfenden Wasserhahn zurückgeben?

Beitrag von spraadhans »

Nein ziemlich sicher nicht, die gibt nämlich verlässlich nur der Anwalt.
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