Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochter?

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anarosa_valencia
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Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochter?

Beitrag von anarosa_valencia »

Hola,

Meine Eltern sind Deutsche. Ich wurde in Spanien geboren. Mein Vater hat meine Mutter verlassen, als ich 3 Monate alt war. Er ist einfach gegangen und hat sich nie wieder gemeldet. Meine Mutter hat sich nie um Unterhalt oder so gekümmert. Ich haben keinen Kontakt zu meinen Vater, keine Telefonnummer, keine Anschrift. Ich kenne nur den Namen.

Nun möchte studieren hier in Spanien, aber das Studium ist sehr teuer. Meine Mutter kann sich das finanziell nicht leisten. Ich jobbe nebenbei, aber das reicht nicht. Jemand hat mir erzählt, ich hätte Recht auf Zahlung. Kindergeld? Unterhalt? Ich weiß nicht.

Ich weiß von meiner Mutter, die haben sich im Spanien kennengelernt und einige Jahre zusammengelebt. Bis ich auf die Welt kam, dann ist mein Vater mit einer anderen Frau nach Deutschland zurückgegangen. Ich habe eine Geburtsurkunde, das steht sein Name und die Reisepassnummer drin. Mehr weiß ich von ihm nicht.
Meine Mutter hat in der dt.Botschaft gefragt, aber die können/wollen nicht helfen. Wir sollen uns einen deutschen Anwalt nehmen. Aber wir haben kein Geld, dafür.

Bitte helfen Sie mir. Ich suche meinen Vater. Wer kann mir helfen ihn zu finden, das Jugendamt? Welches Jugendamt ist für mich zuständig, wenn ich die Stadt nicht kenne, wo mein Vater wohnt?
Oder kann ich meinen Vater bei der Polizei anzeigen, so dass die Polizei ihn dann sucht?
Gibt es noch andere Möglichkeiten, meinen Vater zu finden, wenn er in Deutschland gemeldet ist?

Vielen Dank
Anarosa Unica
Michael A. Schaffrath
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Re: Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochte

Beitrag von Michael A. Schaffrath »

anarosa_valencia hat geschrieben:Oder kann ich meinen Vater bei der Polizei anzeigen, so dass die Polizei ihn dann sucht?
Eine Straftat ist ja weit und breit nicht zu erkennen.

Wenn nach Ihrer Schilderung noch nie eine Unterhaltsforderung gegen den Vater erhoben wurde und auch kein "Lebensbedarf gefährdet" ist, kann er sich keines §170 StGB schuldig gemacht haben.
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anarosa_valencia
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Re: Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochte

Beitrag von anarosa_valencia »

Michael A. Schaffrath hat geschrieben:
anarosa_valencia hat geschrieben:Oder kann ich meinen Vater bei der Polizei anzeigen, so dass die Polizei ihn dann sucht?
Eine Straftat ist ja weit und breit nicht zu erkennen.

Wenn nach Ihrer Schilderung noch nie eine Unterhaltsforderung gegen den Vater erhoben wurde und auch kein "Lebensbedarf gefährdet" ist, kann er sich keines §170 StGB schuldig gemacht haben.
Guten Abend Herr Schaffrath,

Wo hätte denn meine Mutter wohnhaft in Spanien Ihrer Meinung nach Unterhaltsforderung stellen sollen, wenn keine Adresse bekannt ist?

Und von einer Straftat habe ich gar nichts geschrieben. Ich habe eher an eine Vermisstenanzeige gedacht oder wie der Titel sagt eine, Aufenthaltsermittlung (haben die uns von der Botschaft gesagt) oder wie das auch immer in Jura-Deutsch heisst.

Ich möchte eigentlich nur wissen, was ich machen kann , um meinen Vater zu finden.

Hat denn eine Tochter kein Recht ihren leiblichen Vater kennenzulernen, wenn dieser sich einfach so aus den Staub macht? Er hat ja unsere Anschrift, jedenfalls wohnt meine Mutter noch immer im gleichen Haus wie damals.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir denn, meinen Vater zu finden?

Vielen Dank
Anarosa Unica
Deputy
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Re: Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochte

Beitrag von Deputy »

Damit eine Vermißtenanzeige möglich ist muss eine Gefahr fü den Vermissten begründet werden; das dürfte in diesem Fall kaum möglich sein.

Eine Aufenthaltsermittlung durch die Polizei ist kein Selbstzweck, sie muss einen polizeilichen Zweck erfüllen, also zB feszustellen, wo ein Beschuldigter einer Straftat wohnt.

Natürlich hat eine Tochter ein Recht darauf, ihren leiblichen Vater kennezulernen; aber es ist nicht Aufgabe der Behörden, den leiblichen Vater zu finden.

In wie weit da etwas über Unterhaltsforderungen gemacht werden kann - zB gegen unbekannt - kann ich nicht sagen. Aber auch bei einem zivilrechtlichen Anspruch ist es nicht Aufgabe der Polizei, den Säumigen zu finden.
anarosa_valencia
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Re: Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochte

Beitrag von anarosa_valencia »

Deputy hat geschrieben: Natürlich hat eine Tochter ein Recht darauf, ihren leiblichen Vater kennezulernen; aber es ist nicht Aufgabe der Behörden, den leiblichen Vater zu finden.
Guten Abend Deputy,

es mag sein, dass es nicht Behördenaufgabe ist. Aber ich habe nur seinen Namen und die alte Passport Nummer die in meiner Geburtsurkunde steht. Die Behörden brauchen doch nur den Namen / Ausweisnummer in den Computer einzugeben und schon sehen die, wo mein Vater wohnt. Mehr will ich ja nicht wissen.
Aber ohne die Behörden, man selbst bekommt man ja keine Auskunft, wegen Datenschutz ...........

:cry:
Ronny1958
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Re: Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochte

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo,

so einfach
Die Behörden brauchen doch nur den Namen / Ausweisnummer in den Computer einzugeben und schon sehen die, wo mein Vater wohnt. Mehr will ich ja nicht wissen.
ist das nicht, weil wir in Deutschland kein zentrales Einwohnermelderegister haben. Ebensowenig sind die dezentralen Melderegister der 16 Bundesländer so weit untereinander vernetzt, dass man hier eine Person ermitteln könnte, von der nur der Name und eine frühere Ausweisnummer bekannt ist.

Ein Passregister existiert zwar, aber die ebenfalls dezentral zuständigen Passbehörden (seit Mitte der 1980er Jahre sind das die Städte und Gemeinden) sind ebenfalls nicht soweit vernetzt, dass eine Nachfrage an einer einzigen Stelle möglich ist.

Wann ist das Ganze denn zeitlich passiert?

Vermutlich vor +/- 20 Jahren?

Dann bestünde eine (wenn auch äußerst geringe) Chance, dass die Bundesdruckerei noch anhand der Ausweisnummer die Ausstellungsbehörde ermitteln könnte.

Hat denn der spanische Standesbeamte keine Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft beurkundet? Oder gibt es wenigstens ein Gerichtsurteil, dass dieser deutsche Mann als Vater festgestellt wurde? Lediglich der Eintrag in der spanischen Geburtsurkunde reicht nicht aus.

Falls keine Vaterschaftsanerkennung / Feststellung nachweisbar ist, wird es schwer werden, überhaupt etwas zu erreichen.

Denn dann ist bereits zweifelhaft, ob dieser Mann nach deutschem Recht auch als Vater gilt. Hinzu kommt, dass uU eine vor 18 oder 20 Jahren abgegebene Vaterschaftsanerkennung noch der Zustimmung des zuständigen Amtspflegers bedurft hätte.

Unterhalt für die Vergangenheit wird es ohne entsprechendes Urteil sowieso nicht geben.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Michael A. Schaffrath
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Re: Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochte

Beitrag von Michael A. Schaffrath »

Ronny1958 hat geschrieben:Dann bestünde eine (wenn auch äußerst geringe) Chance, dass die Bundesdruckerei noch anhand der Ausweisnummer die Ausstellungsbehörde ermitteln könnte.
Das bringt erst mal auch nichts, weil entsprechende Informationen gar nicht weitergegeben werden dürften seitens der Behörde, selbst wenn da nachweislich Verwandte auftauchen.

Praktisch gesehen könnte man natürlich einen Detektiv beauftragen, aber wenn lt. Eingangsposting kein Geld für einen Anwalt da ist, dann wohl erst recht nicht für den...
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Re: Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochte

Beitrag von Ronny1958 »

Das bringt erst mal auch nichts, weil entsprechende Informationen gar nicht weitergegeben werden dürften seitens der Behörde, selbst wenn da nachweislich Verwandte auftauchen.
Wenn eine junge Dame den Erzeuger suchen will, könnte (!) -meine anderen Zweifel habe ich genannt- ein rechtliches Interesse an der Auskunft (es genügt, die Ausstellungsbehörde zu ermitteln) glaubhaft gemacht sein.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochte

Beitrag von juggernaut »

Ronny1958 hat geschrieben:Wenn eine junge Dame den Erzeuger suchen will, könnte (!) -meine anderen Zweifel habe ich genannt- ein rechtliches Interesse an der Auskunft (es genügt, die Ausstellungsbehörde zu ermitteln) glaubhaft gemacht sein.
m.E. liegt das ziemlich auf der hand: sie hat ein rechtliches interesse an der auskunft, weil die auskunft der vorbereitung zivilrechtlicher ansprüche dient (mindestens mal: unterhalt für die zukunft). im prinzip kann man das eingangsposting gleich als begründung des rechtlichen interesses nehmen. ob diese zivilrechtlichen ansprüche begründet sind, ist nicht sache der behörde, für diese genügt, dass sie nicht völlig ausgeschlossen sind. ggf. müsste das glaubhaft gemacht werden, aber das kann die TE ja relativ unproblematisch tun, indem sie eine eidesstattliche erklärung ihrer mutter vorlegt, dass derjenige, der auf der vorhandenen urkunde genannt ist, der vater ist.

ob es auch ausreichen könnte, ganz einfach nur den leiblichen vater finden zu wollen, braucht daher gar nicht mehr geprüft zu werden.
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Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
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Re: Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochte

Beitrag von Deputy »

anarosa_valencia hat geschrieben:
Deputy hat geschrieben: Natürlich hat eine Tochter ein Recht darauf, ihren leiblichen Vater kennezulernen; aber es ist nicht Aufgabe der Behörden, den leiblichen Vater zu finden.
Guten Abend Deputy,

es mag sein, dass es nicht Behördenaufgabe ist. Aber ich habe nur seinen Namen und die alte Passport Nummer die in meiner Geburtsurkunde steht. Die Behörden brauchen doch nur den Namen / Ausweisnummer in den Computer einzugeben und schon sehen die, wo mein Vater wohnt. Mehr will ich ja nicht wissen.
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:cry:
Kling jetzt klugscheißerisch, aber: das ist was anderes, wenn man das schriftlich selbst beantragt.

Es gibt in den Meldegesetzen die Möglichkeit, sich Auskünfte geben zu lassen. Man müsste das wahrscheinlich schriftlich mit der Begründung, warum man die Auskunft haben will, bei der Meldebehörde beantragen.

Da die Meldebehörden Ländersache (und die Datenbanken nicht vernetzt) sind, müsste man das in jedem Bundesland extra machen. Die Meldebehörden sind kommunale Behörden, mW gibts da keine extra Landesbehörde für. Zu welcher des Bundeslandes man dann greift - keine Ahnung ....

Was richtig ist: die Polizei ist für solche Auskünfte nicht zuständig.

Die einfachste Möglichkeit wäre einfach mal bei der örtlichen Meldebehörde nachfragen, was man da machen kann.

Wie sieht es denn jetzt mit der Wahl aus?

Rechtsansprüche gibt es ja, möglicher Unterhalt, irgendwann Erbe usw.
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Re: Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochte

Beitrag von Ronny1958 »

Da sie im Ausland zu leben scheint, erscheint mir die Abfrage mittels der Passnummer bei der Bundesdruckerei und der Frage: "Welche Passbehörde hat den ausgestellt?" die beste Variante.

Dann hat man zumindest mal den früheren Wohnsitz des Vaters. Von dort kann man sich von Meldebehörde zu Meldebehörde hangeln und den Aufenthalt selbst ermitteln.

Kostet etwas (jede Abfrage so um die 10 bis 15 €) aber man kommt weiter.

Immer unter der Voraussetzung, dass der Erzeuger auch für den deutschen Rechtsbereich als Vater gilt.
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Re: Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochte

Beitrag von juggernaut »

Ronny1958 hat geschrieben:Dann hat man zumindest mal den früheren Wohnsitz des Vaters. Von dort kann man sich von Meldebehörde zu Meldebehörde hangeln und den Aufenthalt selbst ermitteln.
das dürfte aber nur mit glück oder jedenfalls dem geburtsdatum klappen. wenn man annimmt, dass der erzeuger vor 20 jahren vergleichsweise jung war, dann dürfte er seither einige male den wohnsitz gewechselt haben. wenn da ein wechsel in eine grössere stadt dabei gewesen sein sollte, steigt die möglichkeit, dass es dort zwei gleichnamige personen gibt/gab. und dann ist es mit dem "hangeln" ohne geburtsdatum schluss.
Ronny1958 hat geschrieben:Immer unter der Voraussetzung, dass der Erzeuger auch für den deutschen Rechtsbereich als Vater gilt.
für die aufenthaltsermittlung dürfte es wie erwähnt ausreichen, dass er der vater sein könnte.
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
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Re: Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochte

Beitrag von Ronny1958 »

Schon richtig.

Aber, wenn ich die erste Meldebehörde habe (=passausstellende Behörde) dann habe ich alle anderen Daten auch.

Und die Passbehörde bekomme ich von der BuDru mittels der Passnummer, die es nur einmal gab.
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Re: Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochte

Beitrag von Deputy »

Ronny1958 hat geschrieben:Und die Passbehörde bekomme ich von der BuDru mittels der Passnummer, die es nur einmal gab.
Geben die diese Daten an Privatpersonen raus?

Der frühere Wohnsitz dürfte doch bekannt sein, die Mutter müsste das doch wissen (zumindest den Ort). In meiner Geburtsurkunde (von direkt nach meiner Geburt) steht auch die wohnhaft meiner Eltern drin (die ist aber schon etwas älter).
anarosa_valencia
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Re: Aufenthaltsermittlung und Unterhaltsforderung von Tochte

Beitrag von anarosa_valencia »

Vielen dank an alle, die geantwortet haben.
Ronny1958 hat geschrieben: Dann bestünde eine (wenn auch äußerst geringe) Chance, dass die Bundesdruckerei noch anhand der Ausweisnummer die Ausstellungsbehörde ermitteln könnte.
Dank Google konnten wir die Ausstellungsbehörde (erste vier Nummern) ermitteln und beim Einwohneramt haben wird dann für 6 Euro, um schriftliche Auskunft der Anschrift gebeten.
Falls mein Vater dort wohnt, dann haben ich Glück. Falls nicht, ... wir können unmöglich bei allen Einwohnerämter nachfragen.
Ronny1958 hat geschrieben: Hat denn der spanische Standesbeamte keine Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft beurkundet? Oder gibt es wenigstens ein Gerichtsurteil, dass dieser deutsche Mann als Vater festgestellt wurde? Lediglich der Eintrag in der spanischen Geburtsurkunde reicht nicht aus.
Falls keine Vaterschaftsanerkennung / Feststellung nachweisbar ist, wird es schwer werden, überhaupt etwas zu erreichen.
Es gibt kein Gerichtsurteil ...
Ich weiß ja nicht, wie das in Deutschland ist, aber hier in Spanien ist die Geburtsurkunde eine Urkunde, die von einer spanischen Behörde ausgestellt wird. Für die Ausstellung sind Ausweise bzw. Reisepass erforderlich.
Außerdem hat mein Vater, die Geburtsurkunde eigenhändig unterschrieben.
Und nach spanischem Recht trage ich seit meiner Geburt die Nachnamen meiner Eltern, also den Nachnamen meines Vaters und den Nachnamen meiner Mutter.
Ronny1958 hat geschrieben: Denn dann ist bereits zweifelhaft, ob dieser Mann nach deutschem Recht auch als Vater gilt. Hinzu kommt, dass uU eine vor 18 oder 20 Jahren abgegebene Vaterschaftsanerkennung noch der Zustimmung des zuständigen Amtspflegers bedurft hätte.
Das verstehe ich nicht, aber ein Vaterschaftstest könnte das problem doch lösen, oder?

[quote=""juggernaut"]
für die aufenthaltsermittlung dürfte es wie erwähnt ausreichen, dass er der vater sein könnte.
[/quote]
Wo kann man die Aufenthaltsermittlung beantragen oder wer macht das? Anwalt, Jugendamt, Polizei?
Deputy hat geschrieben: Der frühere Wohnsitz dürfte doch bekannt sein, die Mutter müsste das doch wissen (zumindest den Ort). In meiner Geburtsurkunde (von direkt nach meiner Geburt) steht auch die wohnhaft meiner Eltern drin (die ist aber schon etwas älter).
Nein, die beiden haben sich erst in Spanien kennengelernt. In meiner Geburtsurkunde stehen keine Adressen, dafür stehen die Namen der Großeltern drin. z.B. Mutter: Maria Tochter von Ilse und Klaus Nachname
Die Namen der Eltern kann man sich allerdings ausdenken, die werden nicht geprüft.

Vielen dank für Ihre Antworten
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