Trennung und Rücktritt von Verlobung

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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pl_pirat
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Trennung und Rücktritt von Verlobung

Beitrag von pl_pirat »

Hallo,

A war mit B Verlobt und hat vor 3 Jahren, nachdem Sie 2 Jahre zusammen waren. Ein Haus zusammen gebaut, vorweg Sie haben das auf B gekauft, da A zu dem Zeitpunkt Arbeitssuchend war und Sie sonst keinen Kredit bekommen hätten (ihnen war aber zu diesem Zeitpunkt auch klar, das Sie bis zum ende zusammen bleiben werden... kennt ihr ja). Beim Vertrags Unterschrift waren Sie noch nicht verlobt, hatten es aber vor bzw wollten Sie es auf B kaufen und dann später heiraten (so wäre ich automatisch auf A eingetragen).

Nun ja, jetzt hat B die Verlobung aufgelöst, da "B A nicht mehr liebt" und sich " B jemand neuen gesucht hat"... Jetzt ist A vor nichts.

In der Zeit des Hausbaus habe A 73.000 Euro Investiert (N um die 40.000 Euro), von der Zeit die A in Eigenleistung gesteckt habe, will A erst gar nicht sprechen. Das Haus hat jetzt durch die Zeit auch einen Menge an Wertsteigerung (A und B haben ca 400.000 Euro reingesteckt bzw Kredit und gut gute 600.000 Euro ist es jetzt wert, 300.000 Euro sind noch abzuzahlen).

Jetzt hat B einen neuen und A habe natürlich die Arschkarte und darf ausziehen :(.

Wie sieht der Erfolg von A auf Schadensersatz aus? Was steht A zu? A hat bis jetzt mehr Investiert, N hat das Haus aber auf ihren Namen... A weis, sowas ist blöd. Aber A und b waren verliebt und es war die einzige Chance für Sie einen Kredit zu bekommen.

Vielen Dank
Zuletzt geändert von pl_pirat am 20.03.17, 21:39, insgesamt 1-mal geändert.
ktown
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Re: Trennung und Rücktritt von Verlobung

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.

Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
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pl_pirat
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Re: Trennung und Rücktritt von Verlobung

Beitrag von pl_pirat »

Ich dachte die zwei Fragen sind zur allgemeinen Rechtslage?

Wie sieht der Erfolg auf Schadensersatz aus?
Was steht einem zu, Investition und Wertsteigerung?
Biggi0001
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Re: Trennung und Rücktritt von Verlobung

Beitrag von Biggi0001 »

Wer ist N? Eine dritte Person?
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pl_pirat
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Re: Trennung und Rücktritt von Verlobung

Beitrag von pl_pirat »

N ist B. Sorry vertippt
SusanneBerlin
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Re: Trennung und Rücktritt von Verlobung

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

bei dem was A möchte, handelt es sich um eine Ausgleichszahlung, nicht um Schadensersatz.

Schadensersatz steht demjenigen zu, dessen Eigentum sich durch das Einwirken einer anderen Person verschlechtert hat, das liegt hier nicht vor, im Gegenteil:
Das Haus hat jetzt durch die Zeit auch einen Menge an Wertsteigerung
.
wollten Sie es auf B kaufen und dann später heiraten (so wäre ich automatisch auf A eingetragen).
Diese Annahme ist unrichtig. A würde durch Heirat nicht automatisch Miteigentümer der Immobilie, als deren Eigentümer B im Grundbuch steht.
Bei Verheirateten ist lediglich die Ausgleichszahlung im Trennungsfall als sogenannter "Zugewinnausgleich" gesetzlich reglementiert.

Die Ausgleichszahlung zwischen Unverheirateten, die zusammen in ein Haus investiert haben, das Eigentum nur des einen Partners war, ist nicht gesetzlich reglementiert. A und B können sich auf einen Betrag einigen. Wird man sich nicht einig, oder ist es A zuwenig was B anbietet, dann kann A den Fall mit Hilfe eines Anwalts vor das Landgericht bringen und ein Richter entscheidet, ob A der geforderte Betrag zusteht.
vorweg Sie haben das auf B gekauft, da A zu dem Zeitpunkt Arbeitssuchend war und Sie sonst keinen Kredit bekommen (...) und es war die einzige Chance für Sie einen Kredit zu bekommen.
A und B hätten den Kredit gemeinsam beantragen können und das Haus gemeinsam kaufen. Da dann ebenfalls das gesamte Haus als Sicherheit dient, hätten dafür gute Chancen bestanden, dass die Bank das Darlehen bewilligt.
Grüße, Susanne
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Re: Trennung und Rücktritt von Verlobung

Beitrag von pl_pirat »

SusanneBerlin hat geschrieben:Hallo,
A und B hätten den Kredit gemeinsam beantragen können und das Haus gemeinsam kaufen. Da dann ebenfalls das gesamte Haus als Sicherheit dient, hätten dafür gute Chancen bestanden, dass die Bank das Darlehen bewilligt.
Nein, da wir sonst als zwei Personenhaushalt für die bank gegangen wären und somit unterm Strich, zumindest für die Rechner der Bank, um die 1000e mehr verdienen müssten als wenn wir den Kredit auf nur B genommen haben. Hört sich jetzt etwas unlogisch an, ist aber leider so gewesen.


Es geht halt darum, was A zusteht. Nachdem A 72.000 Euro und 3 Jahre Zeit und Gesundheit in die Zukunft der gemeinsamen Familie investiert hat. Steht A eine Ausgleichszahlung zu (Investition? Wertsteigerung?) oder hat A jetzt die Arschkarte und hat nix, weil B eingetragen ist.
ktown
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Re: Trennung und Rücktritt von Verlobung

Beitrag von ktown »

SusanneBerlin hat geschrieben:Bei Verheirateten ist lediglich die Ausgleichszahlung im Trennungsfall als sogenannter "Zugewinnausgleich" gesetzlich reglementiert.
was aber hier auch nicht klappen würde, da der Partner die Immobilie schon vor der Heirat hatte. Oder?
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Re: Trennung und Rücktritt von Verlobung

Beitrag von pl_pirat »

ktown hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:Bei Verheirateten ist lediglich die Ausgleichszahlung im Trennungsfall als sogenannter "Zugewinnausgleich" gesetzlich reglementiert.
was aber hier auch nicht klappen würde, da der Partner die Immobilie schon vor der Heirat hatte. Oder?

Im Ehevertrag kann (hätte) man eine Zusammenlegung machen können.
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Re: Trennung und Rücktritt von Verlobung

Beitrag von ktown »

pl_pirat hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:Bei Verheirateten ist lediglich die Ausgleichszahlung im Trennungsfall als sogenannter "Zugewinnausgleich" gesetzlich reglementiert.
was aber hier auch nicht klappen würde, da der Partner die Immobilie schon vor der Heirat hatte. Oder?

Im Ehevertrag kann (hätte) man eine Zusammenlegung machen können.
das streitet ja keiner ab. Aber hinsichtlich der gesetzlichen Regelung (Zugewinnausgleich) würde es nicht automatisch erfolgen.
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Re: Trennung und Rücktritt von Verlobung

Beitrag von pl_pirat »

Was für A halt wichtig ist, wie seine Ansprüche gegenüber B aussehen. Da auch B und nicht A die Verlobung aufgelöst hat. A und B gemeinsam alles bezahlt usw (wobei A sogar mehr investiert hat, dass Haus aber auf B läuft).
ktown
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Re: Trennung und Rücktritt von Verlobung

Beitrag von ktown »

pl_pirat hat geschrieben:Was für A halt wichtig ist, wie seine Ansprüche gegenüber B aussehen.
Na das muss A wissen. Hier kann niemand sagen, was A aushandeln kann und will und eine Musterlösung gibt es nicht.
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Re: Trennung und Rücktritt von Verlobung

Beitrag von pl_pirat »

Also hat A kein Recht seine Investition von B zu verlangen? Mal abgesehen von der Wertsteigerung des Objekts, nur von der Invention gesehen.
ktown
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Re: Trennung und Rücktritt von Verlobung

Beitrag von ktown »

SusanneBerlin hat geschrieben:Die Ausgleichszahlung zwischen Unverheirateten, die zusammen in ein Haus investiert haben, das Eigentum nur des einen Partners war, ist nicht gesetzlich reglementiert. A und B können sich auf einen Betrag einigen. Wird man sich nicht einig, oder ist es A zuwenig was B anbietet, dann kann A den Fall mit Hilfe eines Anwalts vor das Landgericht bringen und ein Richter entscheidet, ob A der geforderte Betrag zusteht.
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