Startguthaben (Prämie) nach Girokontoeröffnung
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Startguthaben (Prämie) nach Girokontoeröffnung
Hallo!
Tja, was ist das mal wieder für ein fiktiver Fall:
Da lobt eine Bank für die Eröffnung eines neuen Girokontos eine Prämie aus, sagen wir mal 100 €.
Unter gewissen Bedingungen, die drei Monate lang einzuhalten sind, erhält der Kunde dann diese
Prämie auf sein Konto gutgeschrieben. So weit das Versprechen der Bank.
Aber auch nach 5 Monaten regt die Bank sich nicht. Auch drei "Erinnerungen" in Form von E-Mails
ändern daran nichts. Die E-Mails werden nicht beantwortet. Bank stellt sich tot.
Muss nun der Kunde die erhofften 100 € abschreiben? Wie seht ihr die Rechtslage?
Tja, was ist das mal wieder für ein fiktiver Fall:
Da lobt eine Bank für die Eröffnung eines neuen Girokontos eine Prämie aus, sagen wir mal 100 €.
Unter gewissen Bedingungen, die drei Monate lang einzuhalten sind, erhält der Kunde dann diese
Prämie auf sein Konto gutgeschrieben. So weit das Versprechen der Bank.
Aber auch nach 5 Monaten regt die Bank sich nicht. Auch drei "Erinnerungen" in Form von E-Mails
ändern daran nichts. Die E-Mails werden nicht beantwortet. Bank stellt sich tot.
Muss nun der Kunde die erhofften 100 € abschreiben? Wie seht ihr die Rechtslage?
Re: Startguthaben (Prämie) nach Girokontoeröffnung
Da muß man die "Konditionen" der Prämie für die Girokontoeröffnung sehr genau durchlesen und natürlich auch das Girokonto so eröffnen, dass damit die Prämie "vertraglich" zustande kommen kann.
Welche Voraussetzungen die Bank hierfür festgelegt, ist in diesem fiktiven Fall nicht abzuklären.
Es kann durchaus im Kleingedruckten geregelt sein, dass die Gironeueröffnung und die damit ausgelobte Prämie beispielsweise nur fällig wird, wenn ein mtl. Geldeingang von beispielsweise 1200 € erfolgt; liegt der Geldeingang dann unter den 1.200 €, wäre die Voraussetzung für die Prämie nicht gegeben.
Immer daran denken, die Bank macht die Geschäfte nur mit dem Geld ihrer Kunden und niemals mit dem eigenen Geld; denn das "eigene Geld" ist für die Investoren, Aktionäre und die leitenden Mitarbeiter der oberen 1000 vorgesehen
Welche Voraussetzungen die Bank hierfür festgelegt, ist in diesem fiktiven Fall nicht abzuklären.
Es kann durchaus im Kleingedruckten geregelt sein, dass die Gironeueröffnung und die damit ausgelobte Prämie beispielsweise nur fällig wird, wenn ein mtl. Geldeingang von beispielsweise 1200 € erfolgt; liegt der Geldeingang dann unter den 1.200 €, wäre die Voraussetzung für die Prämie nicht gegeben.
Immer daran denken, die Bank macht die Geschäfte nur mit dem Geld ihrer Kunden und niemals mit dem eigenen Geld; denn das "eigene Geld" ist für die Investoren, Aktionäre und die leitenden Mitarbeiter der oberen 1000 vorgesehen
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Re: Startguthaben (Prämie) nach Girokontoeröffnung
Ich schrieb: ".....Unter gewissen Bedingungen.....". Also ist sich der Kunde bewusst, dass er zunächst diese Bedingungen
erfüllen muss, um danach auf die Gutschrift der Prämie "hoffen zu dürfen...." (oder "beanspruchen zu können"???????)
Meine Frage zielt(e) also auf die Erfüllungspflicht der Bank nach Erfüllung dieser Bedingungen durch den Kunden......!!!!!!
erfüllen muss, um danach auf die Gutschrift der Prämie "hoffen zu dürfen...." (oder "beanspruchen zu können"???????)
Meine Frage zielt(e) also auf die Erfüllungspflicht der Bank nach Erfüllung dieser Bedingungen durch den Kunden......!!!!!!
Re: Startguthaben (Prämie) nach Girokontoeröffnung
Wenn der Kunde sich sicher ist, dass alle Bedingungen erfüllt sind und Nachfragen fruchtlos bleiben, kann er den Rechtsweg beschreiten.
Re: Startguthaben (Prämie) nach Girokontoeröffnung
Das ist mir alles zu schwammig; evtl. liegt hier "nur" eine Auslobung entsprechend § 657 BGB vor. Da können wir noch tagelang diskutieren, wenn der genaue Wortlaut nicht bekannt ist.
Re: Startguthaben (Prämie) nach Girokontoeröffnung
Neben dem Rechtsweg wäre auch noch die Einschaltung eines Ombudsmanns denkbar:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ombudsmann#Banken
Tschau
Majo
https://de.wikipedia.org/wiki/Ombudsmann#Banken
Tschau
Majo
Re: Startguthaben (Prämie) nach Girokontoeröffnung
Sorry Leutz, da kann ich nur sagen:
Was stört es die Eiche, wenn sich eine Sau an ihrer Rinde scheuert?
Was stört es die Eiche, wenn sich eine Sau an ihrer Rinde scheuert?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Startguthaben (Prämie) nach Girokontoeröffnung
hat der fiktive Kunde mal versucht, das direkte Gespräch mit der Bank zu führen? Telefon oder gar live vor Ort ?Der Vollstrecker hat geschrieben:Hallo!
Tja, was ist das mal wieder für ein fiktiver Fall:
...
Aber auch nach 5 Monaten regt die Bank sich nicht. Auch drei "Erinnerungen" in Form von E-Mails
ändern daran nichts. Die E-Mails werden nicht beantwortet. Bank stellt sich tot.
Vielleicht gehört die Bank zu den Unternehmen, bei denen niemand die eingehenden emails liest
die Sachlage ist, dass der Kunde so wie hier geschrieben offenbar noch keinen direkten Kontakt zur Bank hatte - und die Rechtslage hängt davon ab, ob im Kleingedruckten nicht doch irgendwelche Ausnahmen stehen, die der Kunde übersehen hatMuss nun der Kunde die erhofften 100 € abschreiben? Wie seht ihr die Rechtslage?
und sonst
das auch....ktown hat geschrieben:Was stört es die Eiche, wenn sich eine Sau an ihrer Rinde scheuert?
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