Automatisches Einfahrtstor beschädigt Pkw
Moderator: FDR-Team
Re: Automatisches Einfahrtstor beschädigt Pkw
Ich stelle nur ihre Feststellungen in Zweifel.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Automatisches Einfahrtstor beschädigt Pkw
ktown hat geschrieben:Ich stelle nur ihre Feststellungen in Zweifel.
Nur destruktiv ist das, ohne Nachdenken, ohne jeden Sinngehalt.
AG München, Urteil vom 15.04.2013 – 454 C 28946/12, AG Potsdam, Beschluss vom 28.11.2013 – 27 C 194/03, LG München I, Urteil vom 05.09.2013 – 30 S 4764/13
@fürst, ich verabschiede mich, nicht kirre machen lassen.
Re: Automatisches Einfahrtstor beschädigt Pkw
Aussage des Gerichtes:freemont hat geschrieben:AG München, Urteil vom 15.04.2013 – 454 C 28946/12
Weil die Rechtssprechung widersprüchlich ist, lässt sich daraus wohl keine Verpflichtung für einen nachträglichen Einbau von Lichtschranken in bestehende Anlagen ableiten. Es kommt, wie so oft, auf den Einzelfall an und wie ein Gericht dies sieht.Vermieter auch nur eine begrenzte Verkehrssicherungspflicht.....Die Vermieterin der Tiefgarage hafte für den Schaden nicht. Aus diesem Grunde bestehe auch keine Einstandspflicht seitens der Versicherung........Bei dem Tor handele es sich um eine verkehrsübliche Anlage, die den Regeln der Technik entspreche und keinen Mangel aufweise.
Beim Urteil de LG München sagt dieses:
Weiterhin sagt es:wenn der Abstand zwischen Garagentor und Gehweg so gering ist, dass sich ein (größerer) Pkw noch im Schwenkbereich des Tores befindet, wenn er vor dem davor verlaufenden Gehweg wegen passierender Fußgänger anhalten muss. In diesem Fall hat der Eigentümer allein mit dem Einbau eines Drucksensors seine Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend erfüllt
Ob das hier beschriebene Verhalten des Verkehrsteilnehmers als nicht ganz fernliegend zu betrachten ist, wird dann ein Richter beurteilen müssen.Zwar ist der Beklagten zuzugeben, dass eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist und damit nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts durch die Beklagte Vorsorge getroffen werden muss. Vielmehr sind nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßen oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen.
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Re: Automatisches Einfahrtstor beschädigt Pkw
Ich würde das so verstehen, dass der Betreiber die Regeln der StVO (soweit anwendbar) als Regelwerk übernimmt. Sie gilt nicht per Gesetz. Würde sie das wären die Touristenfahrten aufgrund §29 StVO (und vieler weiterer Verstöße) per se illegal.ktown hat geschrieben:Aber selbstverständlich. Bekommt man am Eingang direkt ausgehändigt. Guckst du.gmmg hat geschrieben:Aha, dann unterliegt wohl der Nürburgring auch der StVO?
Bitte mal sachlich bleiben, es geht hier nicht um den Fahrtstil. Die StVO kam hier ins Spiel weil Sie damit begründen wollten, dass an der Haltelinie gehalten werden muss. Laut StVO hat eine Haltelinie aber nur im Zusammenhang mit einem Stoppschild eine Bedeutung. Nebelkerze abgebrannt.ktown hat geschrieben:Genau deswegen, weil so einige meinen, da könne man nach Wildwestmanier sich verhalten. Weil sie genau wie sie meinen, dass auf privatem Grund die StVO nicht gelten kann.
Re: Automatisches Einfahrtstor beschädigt Pkw
Aha, wenn also die Ampel ausgefallen ist, kann man problemlos die Haltelinie überfahren, weil es ja gerade kein zusammenhängendes Lichtzeichen gibt?gmmg hat geschrieben:Laut StVO hat eine Haltelinie aber nur im Zusammenhang mit einem Stoppschild eine Bedeutung.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Re: Automatisches Einfahrtstor beschädigt Pkw
Entweder gibt es als "Fallback" der Ampel dort auch eine Beschilderung (Stopp, Vorfahrt gewähren, Vorfahrt...) oder es gilt "rechts vor links. Abhängig davon muss man an der Haltelinie halten oder auch nicht....Charon- hat geschrieben:wenn also die Ampel ausgefallen ist, kann man problemlos die Haltelinie überfahren, weil es ja gerade kein zusammenhängendes Lichtzeichen gibt?
Re: Automatisches Einfahrtstor beschädigt Pkw
Laut gmmg aber nicht.zimtrecht hat geschrieben:Entweder gibt es als "Fallback" der Ampel dort auch eine Beschilderung (Stopp, Vorfahrt gewähren, Vorfahrt...) oder es gilt "rechts vor links. Abhängig davon muss man an der Haltelinie halten oder auch nicht....Charon- hat geschrieben:wenn also die Ampel ausgefallen ist, kann man problemlos die Haltelinie überfahren, weil es ja gerade kein zusammenhängendes Lichtzeichen gibt?
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Re: Automatisches Einfahrtstor beschädigt Pkw
Eben. Ich würd emal sagen eine Haltelinie kennzeichnet wo man zu halten hat, aber nicht dass man zu halten hat.zimtrecht hat geschrieben:Entweder gibt es als "Fallback" der Ampel dort auch eine Beschilderung (Stopp, Vorfahrt gewähren, Vorfahrt...) oder es gilt "rechts vor links. Abhängig davon muss man an der Haltelinie halten oder auch nicht....Charon- hat geschrieben:wenn also die Ampel ausgefallen ist, kann man problemlos die Haltelinie überfahren, weil es ja gerade kein zusammenhängendes Lichtzeichen gibt?
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Re: Automatisches Einfahrtstor beschädigt Pkw
Tja wenn das Tor offen gewesen wäre, hätte man nicht halten brauchen. Da das Tor aber geschlossen war und der TE über die Linie rüber gefahren ist und dann ausgestiegen ist, hat er demnach falsch gehalten.Eben. Ich würd emal sagen eine Haltelinie kennzeichnet wo man zu halten hat, aber nicht dass man zu halten hat.
Grüße, Susanne
Re: Automatisches Einfahrtstor beschädigt Pkw
was ist das für eine Logik? Wann muss man den dann da halten, wenn man nicht da zu halten hat.gmmg hat geschrieben:eine Haltelinie kennzeichnet wo man zu halten hat, aber nicht dass man zu halten hat.
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Re: Automatisches Einfahrtstor beschädigt Pkw
Davon hat @gmmg überhaupt nichts gesagt. Lies dir den Satz einfach noch einmal durch. Er ist nämlich völlig korrekt und gibt die aktuelle Rechtslage wieder: Eine Haltelinie alleine hat keinerlei Regelungswirkung.ktown hat geschrieben:was ist das für eine Logik? Wann muss man den dann da halten, wenn man nicht da zu halten hat.gmmg hat geschrieben:eine Haltelinie kennzeichnet wo man zu halten hat, aber nicht dass man zu halten hat.
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