Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkranku
Moderator: FDR-Team
Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkranku
Hallo,
angenommen A wird Landratsamt aufgefordert wird, ein kostenpflichtiges Gutachten eines Facharztes mit verkehrmedizinischer Qualifikation erstellen lassen muss, wenn er nicht will, dass nach Ablauf einer Frist, der Führerschein entzogen wird. Dieses Gutachten soll belegen, dass A trotz einer angeblichen Erkrankung, fahrfähig ist. Was ist, wenn lt. einem Facharzt (ohne verkehrmedizinischer Qualifikation) die Krankheit gar nicht hat?
Lt. Landratsamt hat A kann Rechtsbefehl einlegen, da das Schreiben kein Verwaltungsakt ist. Ist das richtig?
A will nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Was kann A dageben machen?
Ist das geforderte Gutachten überhaupt möglich, wenn die Krankheit gar nicht vorliegt?
Vielen Dank für eine Antwort.
angenommen A wird Landratsamt aufgefordert wird, ein kostenpflichtiges Gutachten eines Facharztes mit verkehrmedizinischer Qualifikation erstellen lassen muss, wenn er nicht will, dass nach Ablauf einer Frist, der Führerschein entzogen wird. Dieses Gutachten soll belegen, dass A trotz einer angeblichen Erkrankung, fahrfähig ist. Was ist, wenn lt. einem Facharzt (ohne verkehrmedizinischer Qualifikation) die Krankheit gar nicht hat?
Lt. Landratsamt hat A kann Rechtsbefehl einlegen, da das Schreiben kein Verwaltungsakt ist. Ist das richtig?
A will nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Was kann A dageben machen?
Ist das geforderte Gutachten überhaupt möglich, wenn die Krankheit gar nicht vorliegt?
Vielen Dank für eine Antwort.
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Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr
Liegt die Krankheit objektiv nicht vor oder lediglich nach Aussage des einen Arztes (und ein anderer könnte zu einer anderen Aussage gelangen)?ugly duck hat geschrieben:wenn die Krankheit gar nicht vorliegt?
Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr
Jep, erst der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt per Verwaltungsakt mit allen möglichen Rechtsmitteln.ugly duck hat geschrieben: Lt. Landratsamt hat A kann Rechtsbefehl einlegen, da das Schreiben kein Verwaltungsakt ist. Ist das richtig?
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Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr
Das Gutachten muss über die Krankheit gar nichts sagen. Hauptsache ist, dass im Gutachten drinsteht, dass man fahrtüchtig ist.Ist das geforderte Gutachten überhaupt möglich, wenn die Krankheit gar nicht vorliegt?
Grüße, Susanne
Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr
Vermutlich wäre, dass es kaum ein anderer Arzt eine objektivere Diagnose stellen. Solange es Fehldiagnosen gibt, kann natürlich ein anderer Arzt zu einem anderen Ergebnis kommen.Gammaflyer hat geschrieben:Liegt die Krankheit objektiv nicht vor oder lediglich nach Aussage des einen Arztes (und ein anderer könnte zu einer anderen Aussage gelangen)?ugly duck hat geschrieben:wenn die Krankheit gar nicht vorliegt?
Heißt das, A kann nichts gegen die Forderung, ein Gutachten zu liefern machen?Jep, erst der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt per Verwaltungsakt mit allen möglichen Rechtsmitteln.
Kann A etwas gegen die Gebühr (26 Euro), die das Landratsamt erhebt, machen?
Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr
Richtig - die Forderung, ein Gutachten erstellen zu lassen, dient "lediglich" der Vorbereitung einer Entscheidung. Erst gegen die Entscheidung (in Form eines Verwaltungsaktes) kann ein Rechtsmittel eingelegt werden mit der Begründung, dass bereits die Forderung rechtswidrig war.Heißt das, A kann nichts gegen die Forderung, ein Gutachten zu liefern machen?
erst mal nein.Kann A etwas gegen die Gebühr (26 Euro), die das Landratsamt erhebt, machen?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr
Nur eine Frage am Rand:
Landratsämter werde von sich aus nicht aktiv und fordern grundlos und wahllos Gutachten über die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs im Strassenverkehr an.
War ein Unfall oder eine Trunkenheitsfahrt vorausgegangen?
Landratsämter werde von sich aus nicht aktiv und fordern grundlos und wahllos Gutachten über die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs im Strassenverkehr an.
War ein Unfall oder eine Trunkenheitsfahrt vorausgegangen?
Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr
Verstehe ich das richtig, dass Du der Ansicht bist, dass der Arzt, der keine Erkrankung festgestellt hat, der einzige Arzt auf der Welt ist, der Dich objektiv untersucht und alle anderen - insbesondere die Ärzte, die eine entsprechende Krankheit diagnostizieren - subjektiv handeln?ugly duck hat geschrieben:Vermutlich wäre, dass es kaum ein anderer Arzt eine objektivere Diagnose stellen.
Interessanter Gedanken; kann aber auch heißen, dass der Arzt, der keine Erkrankung festgestellt hat, einer Fehldiagnose unterliegt. Oder warum soll gerade der Arzt unfehlbar sein?ugly duck hat geschrieben:Solange es Fehldiagnosen gibt, kann natürlich ein anderer Arzt zu einem anderen Ergebnis kommen.
Das ist die große Frage: warum wurde das Gutachten überhaupt angefordert? Ohne entsprechende Vorfälle passiert sowas nicht.Zafilutsche hat geschrieben:Nur eine Frage am Rand:
Landratsämter werde von sich aus nicht aktiv und fordern grundlos und wahllos Gutachten über die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs im Strassenverkehr an.
War ein Unfall oder eine Trunkenheitsfahrt vorausgegangen?
Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr
@Deputy
Entsprechend der Forenregel habe ich anhand eines Fallbeispiels Fragen gestellt. Ich habe geschrieben: "angenommen...". Ich will hier keine Tatsachenbehauptungen aufstellen.
Also können wir wieder zu den Rechtlichen Themen kommen?
Entsprechend der Forenregel habe ich anhand eines Fallbeispiels Fragen gestellt. Ich habe geschrieben: "angenommen...". Ich will hier keine Tatsachenbehauptungen aufstellen.
Nein, das verstehst du nicht richtig. Es war nur der einzige (Fach)arzt der A wirklich untersucht hat.Deputy hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, dass Du der Ansicht bist, dass der Arzt, der keine Erkrankung festgestellt hat, der einzige Arzt auf der Welt ist, der Dich objektiv untersucht und alle anderen - insbesondere die Ärzte, die eine entsprechende Krankheit diagnostizieren - subjektiv handeln?
Also können wir wieder zu den Rechtlichen Themen kommen?
Wieso ist das relevant? Nehmen wir mal an, jemand hat A etwas unterstellt, aber das geht am Thema vorbei.Deputy hat geschrieben:Das ist die große Frage: warum wurde das Gutachten überhaupt angefordert? Ohne entsprechende Vorfälle passiert sowas nicht.
Und wenn es schief geht, ist der Führerschein weg.hawethie hat geschrieben:Erst gegen die Entscheidung (in Form eines Verwaltungsaktes) kann ein Rechtsmittel eingelegt werden mit der Begründung, dass bereits die Forderung rechtswidrig war.
Jedenfalls kann A dagegen Widerspruch einlegen. Weiß jemand, ob so ein Widerspruchsverfahren etwas kostest und wenn ja, wie viel?hawethie hat geschrieben:erst mal nein.Kann A etwas gegen die Gebühr (26 Euro), die das Landratsamt erhebt, machen?
Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr
Wie muss man sich das vorstellen? Andere Ärzte haben den A unwirklich untersucht? Oder bloß nicht mit den von A gewünschten Ergebnissen?ugly duck hat geschrieben:Es war nur der einzige (Fach)arzt der A wirklich untersucht hat.
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Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr
Wenn dem Rechtsmittel nicht stattgegeben wird, kann A die Tauglichkeitsuntersuchung nachholen und mit dem eingereichten Tauglichkeitsgutachten die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Weg ist die Fahrerlaubnis also keinesfalls für immer, A muss nur seine Tauglichkeit nachweisen, wie es eben bereits zu Beginn gefordert war.ugly duck hat geschrieben:Und wenn es schief geht, ist der Führerschein weg.hawethie hat geschrieben: hat geschrieben:
Erst gegen die Entscheidung (in Form eines Verwaltungsaktes) kann ein Rechtsmittel eingelegt werden mit der Begründung, dass bereits die Forderung rechtswidrig war.
Die Fahrerlaubnisbehörde kommt nicht ohne Grund zu der Diagnose, weil die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Krankenversicherungen aller Führerscheinbesitzer anschreibt und fragt, ob eventuell eine Diagnose vorliegt, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt.ugly duck hat geschrieben:Vermutlich wäre, dass es kaum ein anderer Arzt eine objektivere Diagnose stellen. Solange es Fehldiagnosen gibt, kann natürlich ein anderer Arzt zu einem anderen Ergebnis kommen.Gammaflyer hat geschrieben:Liegt die Krankheit objektiv nicht vor oder lediglich nach Aussage des einen Arztes (und ein anderer könnte zu einer anderen Aussage gelangen)?ugly duck hat geschrieben:wenn die Krankheit gar nicht vorliegt?
Es muss einen Vorfall gegeben haben, der bei der Fahrerlaubnisbehörde Zweifel geweckt hat, ob A fahrtauglich ist. Um diesen Zweifel zu entkräften und nachzuweisen, dass es zu diesem Unfall (oder was immer es war) nicht deshalb gekommen ist, weil A krankheitsbedingt nicht fahrtauglich ist, oder um zu belegen dass die Fahruntauglichkeit nur temporär war und A wieder genesen ist und die Fahrtauglichkeit wieder vorhanden ist, muss A seine Fahrtauglichkeit per Gutachten nachweisen.
Auslösend für die Forderung über den Nachweis der Fahrtauglichkeit war also nicht eine Diagnose die möglicherweise eine Fehldiagnose ist, sondern dass A mit seinem Verhalten im Straßenverkehr aufgefallen ist und der Grund dafür möglicherweise eine Krankheit ist, die A's Eignung als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilzunehmen beeinträchtigt. Es nützt A also auch gar nichts, wenn ein anderer Arzt die Meinung vertritt, dass eine andere Diagnose oder auch gar keine Diagnose vorliegt, weil die Fahrerlaubnis nicht wegen einer bestimmten Diagnose entzogen wird, sondern wegen Zweifeln an der Fahreignung.
Das auslösende Ereignis nachträglich aus der Welt schaffen kann A nicht. Die beiden Möglichkeiten sind: das Gutachten erbringen oder Rechtsmittel einlegen und somit prüfen lassen, ob der Vorfall die Fahrerlaubnisbehörde dazu berechtigt, die Fahrtauglichkeit des A in Frage zu stellen.
Grüße, Susanne
Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr
das war ein rechtliches Thema und ein berechtigter Einwand gegen das Vorbringen des Einwands, alle anderen Ärzte würden praktisch ständig Fehldiagnosen stellen und man könne sich bei jeder Untersuchung /Begutachtung nie so recht sicher sein.ugly duck hat geschrieben:Nein, das verstehst du nicht richtig. Es war nur der einzige (Fach)arzt der A wirklich untersucht hat.Deputy hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, dass Du der Ansicht bist, dass der Arzt, der keine Erkrankung festgestellt hat, der einzige Arzt auf der Welt ist, der Dich objektiv untersucht und alle anderen - insbesondere die Ärzte, die eine entsprechende Krankheit diagnostizieren - subjektiv handeln?
Also können wir wieder zu den Rechtlichen Themen kommen?
nö, das ist weder irrelevant, noch geht es am Thema vorbei, die Frage gefällt dem TE in seinem "fiktiven Sachverhalt" nur nicht. Aber dazu hat SusanneBerlin ja noch ausführlich geschriebenWieso ist das relevant? Nehmen wir mal an, jemand hat A etwas unterstellt, aber das geht am Thema vorbei.Deputy hat geschrieben:Das ist die große Frage: warum wurde das Gutachten überhaupt angefordert? Ohne entsprechende Vorfälle passiert sowas nicht.
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Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr
Ich hatte gerade überlegt, wenn eine Person sich bei dem Landratsamt meldet und sagt: Person X fährt trotzt sehr starker Sehbehinderung (z.B. grüner star) immer mit dem Auto.
Frage: Müßte das Landratsamt der Sache nachgehen? -Ich persönlich meine: Es sollte einem solchen Hinweis nachgehen. Und es bedarf nicht erst eines Unfalls. Aber ob ein Amt auf Zuruf reagieren muß, glaube ich eher weniger.
Frage: Müßte das Landratsamt der Sache nachgehen? -Ich persönlich meine: Es sollte einem solchen Hinweis nachgehen. Und es bedarf nicht erst eines Unfalls. Aber ob ein Amt auf Zuruf reagieren muß, glaube ich eher weniger.
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