Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkranku

Moderator: FDR-Team

ugly duck
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 108
Registriert: 15.09.04, 13:49

Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkranku

Beitrag von ugly duck »

Hallo,

angenommen A wird Landratsamt aufgefordert wird, ein kostenpflichtiges Gutachten eines Facharztes mit verkehrmedizinischer Qualifikation erstellen lassen muss, wenn er nicht will, dass nach Ablauf einer Frist, der Führerschein entzogen wird. Dieses Gutachten soll belegen, dass A trotz einer angeblichen Erkrankung, fahrfähig ist. Was ist, wenn lt. einem Facharzt (ohne verkehrmedizinischer Qualifikation) die Krankheit gar nicht hat?

Lt. Landratsamt hat A kann Rechtsbefehl einlegen, da das Schreiben kein Verwaltungsakt ist. Ist das richtig?

A will nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Was kann A dageben machen?

Ist das geforderte Gutachten überhaupt möglich, wenn die Krankheit gar nicht vorliegt?

Vielen Dank für eine Antwort.
Gammaflyer
FDR-Moderator
Beiträge: 14616
Registriert: 06.10.04, 16:43

Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr

Beitrag von Gammaflyer »

ugly duck hat geschrieben:wenn die Krankheit gar nicht vorliegt?
Liegt die Krankheit objektiv nicht vor oder lediglich nach Aussage des einen Arztes (und ein anderer könnte zu einer anderen Aussage gelangen)?
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8349
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr

Beitrag von ExDevil67 »

ugly duck hat geschrieben: Lt. Landratsamt hat A kann Rechtsbefehl einlegen, da das Schreiben kein Verwaltungsakt ist. Ist das richtig?
Jep, erst der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt per Verwaltungsakt mit allen möglichen Rechtsmitteln.
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr

Beitrag von SusanneBerlin »

Ist das geforderte Gutachten überhaupt möglich, wenn die Krankheit gar nicht vorliegt?
Das Gutachten muss über die Krankheit gar nichts sagen. Hauptsache ist, dass im Gutachten drinsteht, dass man fahrtüchtig ist.
Grüße, Susanne
ugly duck
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 108
Registriert: 15.09.04, 13:49

Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr

Beitrag von ugly duck »

Gammaflyer hat geschrieben:
ugly duck hat geschrieben:wenn die Krankheit gar nicht vorliegt?
Liegt die Krankheit objektiv nicht vor oder lediglich nach Aussage des einen Arztes (und ein anderer könnte zu einer anderen Aussage gelangen)?
Vermutlich wäre, dass es kaum ein anderer Arzt eine objektivere Diagnose stellen. Solange es Fehldiagnosen gibt, kann natürlich ein anderer Arzt zu einem anderen Ergebnis kommen.


Jep, erst der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt per Verwaltungsakt mit allen möglichen Rechtsmitteln.
Heißt das, A kann nichts gegen die Forderung, ein Gutachten zu liefern machen?

Kann A etwas gegen die Gebühr (26 Euro), die das Landratsamt erhebt, machen?
hawethie
FDR-Moderator
Beiträge: 6450
Registriert: 14.09.04, 12:27

Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr

Beitrag von hawethie »

Heißt das, A kann nichts gegen die Forderung, ein Gutachten zu liefern machen?
Richtig - die Forderung, ein Gutachten erstellen zu lassen, dient "lediglich" der Vorbereitung einer Entscheidung. Erst gegen die Entscheidung (in Form eines Verwaltungsaktes) kann ein Rechtsmittel eingelegt werden mit der Begründung, dass bereits die Forderung rechtswidrig war.
Kann A etwas gegen die Gebühr (26 Euro), die das Landratsamt erhebt, machen?
erst mal nein.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6714
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr

Beitrag von Zafilutsche »

Nur eine Frage am Rand:
Landratsämter werde von sich aus nicht aktiv und fordern grundlos und wahllos Gutachten über die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs im Strassenverkehr an.
War ein Unfall oder eine Trunkenheitsfahrt vorausgegangen?
Deputy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3513
Registriert: 18.07.11, 23:30

Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr

Beitrag von Deputy »

ugly duck hat geschrieben:Vermutlich wäre, dass es kaum ein anderer Arzt eine objektivere Diagnose stellen.
Verstehe ich das richtig, dass Du der Ansicht bist, dass der Arzt, der keine Erkrankung festgestellt hat, der einzige Arzt auf der Welt ist, der Dich objektiv untersucht und alle anderen - insbesondere die Ärzte, die eine entsprechende Krankheit diagnostizieren - subjektiv handeln?
ugly duck hat geschrieben:Solange es Fehldiagnosen gibt, kann natürlich ein anderer Arzt zu einem anderen Ergebnis kommen.
Interessanter Gedanken; kann aber auch heißen, dass der Arzt, der keine Erkrankung festgestellt hat, einer Fehldiagnose unterliegt. Oder warum soll gerade der Arzt unfehlbar sein?
Zafilutsche hat geschrieben:Nur eine Frage am Rand:
Landratsämter werde von sich aus nicht aktiv und fordern grundlos und wahllos Gutachten über die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs im Strassenverkehr an.
War ein Unfall oder eine Trunkenheitsfahrt vorausgegangen?
Das ist die große Frage: warum wurde das Gutachten überhaupt angefordert? Ohne entsprechende Vorfälle passiert sowas nicht.
ugly duck
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 108
Registriert: 15.09.04, 13:49

Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr

Beitrag von ugly duck »

@Deputy
Entsprechend der Forenregel habe ich anhand eines Fallbeispiels Fragen gestellt. Ich habe geschrieben: "angenommen...". Ich will hier keine Tatsachenbehauptungen aufstellen.
Deputy hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, dass Du der Ansicht bist, dass der Arzt, der keine Erkrankung festgestellt hat, der einzige Arzt auf der Welt ist, der Dich objektiv untersucht und alle anderen - insbesondere die Ärzte, die eine entsprechende Krankheit diagnostizieren - subjektiv handeln?
Nein, das verstehst du nicht richtig. Es war nur der einzige (Fach)arzt der A wirklich untersucht hat.

Also können wir wieder zu den Rechtlichen Themen kommen?
Deputy hat geschrieben:Das ist die große Frage: warum wurde das Gutachten überhaupt angefordert? Ohne entsprechende Vorfälle passiert sowas nicht.
Wieso ist das relevant? Nehmen wir mal an, jemand hat A etwas unterstellt, aber das geht am Thema vorbei.
hawethie hat geschrieben:Erst gegen die Entscheidung (in Form eines Verwaltungsaktes) kann ein Rechtsmittel eingelegt werden mit der Begründung, dass bereits die Forderung rechtswidrig war.
Und wenn es schief geht, ist der Führerschein weg.
hawethie hat geschrieben:
Kann A etwas gegen die Gebühr (26 Euro), die das Landratsamt erhebt, machen?
erst mal nein.
Jedenfalls kann A dagegen Widerspruch einlegen. Weiß jemand, ob so ein Widerspruchsverfahren etwas kostest und wenn ja, wie viel?
BäckerHD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2075
Registriert: 02.04.14, 08:01

Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr

Beitrag von BäckerHD »

ugly duck hat geschrieben:Es war nur der einzige (Fach)arzt der A wirklich untersucht hat.
Wie muss man sich das vorstellen? Andere Ärzte haben den A unwirklich untersucht? Oder bloß nicht mit den von A gewünschten Ergebnissen?
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr

Beitrag von SusanneBerlin »

ugly duck hat geschrieben:
hawethie hat geschrieben: hat geschrieben:
Erst gegen die Entscheidung (in Form eines Verwaltungsaktes) kann ein Rechtsmittel eingelegt werden mit der Begründung, dass bereits die Forderung rechtswidrig war.
Und wenn es schief geht, ist der Führerschein weg.
Wenn dem Rechtsmittel nicht stattgegeben wird, kann A die Tauglichkeitsuntersuchung nachholen und mit dem eingereichten Tauglichkeitsgutachten die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Weg ist die Fahrerlaubnis also keinesfalls für immer, A muss nur seine Tauglichkeit nachweisen, wie es eben bereits zu Beginn gefordert war.
ugly duck hat geschrieben:
Gammaflyer hat geschrieben:
ugly duck hat geschrieben:wenn die Krankheit gar nicht vorliegt?
Liegt die Krankheit objektiv nicht vor oder lediglich nach Aussage des einen Arztes (und ein anderer könnte zu einer anderen Aussage gelangen)?
Vermutlich wäre, dass es kaum ein anderer Arzt eine objektivere Diagnose stellen. Solange es Fehldiagnosen gibt, kann natürlich ein anderer Arzt zu einem anderen Ergebnis kommen.
Die Fahrerlaubnisbehörde kommt nicht ohne Grund zu der Diagnose, weil die Fahrerlaubnisbehörde nicht die Krankenversicherungen aller Führerscheinbesitzer anschreibt und fragt, ob eventuell eine Diagnose vorliegt, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt.

Es muss einen Vorfall gegeben haben, der bei der Fahrerlaubnisbehörde Zweifel geweckt hat, ob A fahrtauglich ist. Um diesen Zweifel zu entkräften und nachzuweisen, dass es zu diesem Unfall (oder was immer es war) nicht deshalb gekommen ist, weil A krankheitsbedingt nicht fahrtauglich ist, oder um zu belegen dass die Fahruntauglichkeit nur temporär war und A wieder genesen ist und die Fahrtauglichkeit wieder vorhanden ist, muss A seine Fahrtauglichkeit per Gutachten nachweisen.

Auslösend für die Forderung über den Nachweis der Fahrtauglichkeit war also nicht eine Diagnose die möglicherweise eine Fehldiagnose ist, sondern dass A mit seinem Verhalten im Straßenverkehr aufgefallen ist und der Grund dafür möglicherweise eine Krankheit ist, die A's Eignung als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilzunehmen beeinträchtigt. Es nützt A also auch gar nichts, wenn ein anderer Arzt die Meinung vertritt, dass eine andere Diagnose oder auch gar keine Diagnose vorliegt, weil die Fahrerlaubnis nicht wegen einer bestimmten Diagnose entzogen wird, sondern wegen Zweifeln an der Fahreignung.

Das auslösende Ereignis nachträglich aus der Welt schaffen kann A nicht. Die beiden Möglichkeiten sind: das Gutachten erbringen oder Rechtsmittel einlegen und somit prüfen lassen, ob der Vorfall die Fahrerlaubnisbehörde dazu berechtigt, die Fahrtauglichkeit des A in Frage zu stellen.
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr

Beitrag von winterspaziergang »

ugly duck hat geschrieben:
Deputy hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, dass Du der Ansicht bist, dass der Arzt, der keine Erkrankung festgestellt hat, der einzige Arzt auf der Welt ist, der Dich objektiv untersucht und alle anderen - insbesondere die Ärzte, die eine entsprechende Krankheit diagnostizieren - subjektiv handeln?
Nein, das verstehst du nicht richtig. Es war nur der einzige (Fach)arzt der A wirklich untersucht hat.

Also können wir wieder zu den Rechtlichen Themen kommen?
das war ein rechtliches Thema und ein berechtigter Einwand gegen das Vorbringen des Einwands, alle anderen Ärzte würden praktisch ständig Fehldiagnosen stellen und man könne sich bei jeder Untersuchung /Begutachtung nie so recht sicher sein.
Deputy hat geschrieben:Das ist die große Frage: warum wurde das Gutachten überhaupt angefordert? Ohne entsprechende Vorfälle passiert sowas nicht.
Wieso ist das relevant? Nehmen wir mal an, jemand hat A etwas unterstellt, aber das geht am Thema vorbei.
nö, das ist weder irrelevant, noch geht es am Thema vorbei, die Frage gefällt dem TE in seinem "fiktiven Sachverhalt" nur nicht. Aber dazu hat SusanneBerlin ja noch ausführlich geschrieben
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6714
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Entzug des Führerscheins aufgrund einer angeblichen Erkr

Beitrag von Zafilutsche »

Ich hatte gerade überlegt, wenn eine Person sich bei dem Landratsamt meldet und sagt: Person X fährt trotzt sehr starker Sehbehinderung (z.B. grüner star) immer mit dem Auto.
Frage: Müßte das Landratsamt der Sache nachgehen? -Ich persönlich meine: Es sollte einem solchen Hinweis nachgehen. Und es bedarf nicht erst eines Unfalls. Aber ob ein Amt auf Zuruf reagieren muß, glaube ich eher weniger.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen