Pflanzabstände im öffentlichen Raum

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

Moderator: FDR-Team

ralph12345
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1560
Registriert: 30.04.07, 15:38
Wohnort: Hamburg

Pflanzabstände im öffentlichen Raum

Beitrag von ralph12345 »

Bundesland: Schleswig Holstein.

Das Nachbarrechtsgesetz regelt bekanntlich die Abstände zur Grenze, die ein Eigentümer einhalten muss, wenn er hohe Bäume pflanzt. Inwieweit gilt das für öffentliche Flächen? Im Gesetzt steht nichts dazu...
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.ju ... chbGSHpG12

Angenommen, an das Grundstück von X grenzt eine öffentliche Grünfläche. Sind für die Bäume darin auch Grenzabstände einzuhalten oder darf die Stadt da eine später mal 50m hohe Eiche 2m neben die Grenze pflanzen?

Wenn nicht Nachbarrecht, wo wäre so etwas dann geregelt?
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Pflanzabstände im öffentlichen Raum

Beitrag von SusanneBerlin »

Auch der öffentlichen Nutzung gewidmeten Grundstücke haben einen Eigentümer, warum soll es für die nicht gelten? In dem verlinkten § stehen keine Ausnahmen
Grüße, Susanne
ralph12345
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1560
Registriert: 30.04.07, 15:38
Wohnort: Hamburg

Re: Pflanzabstände im öffentlichen Raum

Beitrag von ralph12345 »

OK.
Nachtrag: Es ist eine öffentliche Parkfläche, keine Verkerhsfläche, also in der Tat keine Ausnahme.

Und noch eine Frage: Der Abstand wird senkrecht zur Grenze gemessen. Wie sieht das in der Praxis aus.
Angenommen, links sitzt Nachbar A, rechts Nachbar B, die Grenzen von A und B zum Park liegt auf einer Linie. 2m vor Nachbar B der Baum. Senkrecht vor A steht demnach kein Baum, der wäre schräg rechts in etwa 4m Entfernung. Gilt dann 2m (rechtwinklig) oder 4m (pragmatisch) oder hat A gar keine Rechte, weil der Baum nicht senkrecht vor der Grenze steht?
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Pflanzabstände im öffentlichen Raum

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn wir uns ein Quadrat vorstelken, das in in 4 kleinere Quadrate aufgeteilt ist, dann könnten die jeweiligen Eigentümer nach dem Wortlaut dieses Gesetzes nur die Pflanzen auf den direkt angrenzenden Grundstücken beanstanden und nie auf dem diagonal liegenden, also A nur B und C und niemals D.


. . . A | B
-------------
. . . C | D
Grüße, Susanne
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30131
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Pflanzabstände im öffentlichen Raum

Beitrag von ktown »

Nehmen sie das Zentrum des Baumes und ziehen einen Kreis des mind. Abstands. Berührt oder überschreitet die Kreislinie die Grenze, dann ist der Abstand zu klein. Die Geometrie verursacht natürlich, dass ein Baum der 2m zu B steht natürlich zu A weiter weg steht. Außnahme: Der Baum steht auf der verlängerten Grenzlinie zwischen A und B :lol:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen