Paar nicht verheiratet, 1 Kind, Unterhaltspflicht für Mutter

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Kowalska
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Paar nicht verheiratet, 1 Kind, Unterhaltspflicht für Mutter

Beitrag von Kowalska »

Hallo ihr Lieben,

ich habe schon das Forum durchforstet, jedoch nichts zum folgenden Fall gefunden.

Ein nicht verheiratetes Paar (jetzt ex-Paar natürlich ) mit einem gemeinsamen vierjährigen Kind, das bereits halbtags in den Kindergarten geht,
hat sich vor einiger Zeit getrennt. Sie leben bereits "räumlich getrennt" im gemeinsamen Mietshaus.
Die Frau hat im Moment kein eigenes Einkommen.
Der Mann bezahlt Miete, Nebenkosten, Haushalts - und Taschengeld und Kindesunterhalt.
Die Frau ist bereits auf der Suche nach einem Job und nach einer bezahlbaren Wohnung.

Ist der Mann der Frau, mit der er nicht verheiratet ist, unterhaltspflichtig bis die Frau auf "eigenen Beinen" steht?
Oder ist da schon für den Unterhalt der Frau der Staat "zuständig"?

Wie ist so ein Fall rechtlich geregelt?

Und kann der Mann die Frau mit dem Kind einfach vor die Tür setzen, weil es sein Haus ist und die Frau nicht im Mietvertrag steht?

Danke für eure Hilfe :P
SusanneBerlin
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Re: Paar nicht verheiratet, 1 Kind, Unterhaltspflicht für Mu

Beitrag von SusanneBerlin »

hat sich vor einiger Zeit getrennt. Sie leben bereits "räumlich getrennt" im gemeinsamen Mietshaus.
Hallo,

das Paar lebt nicht "räumlich getrennt" solange sie zusammen wirtschaften und einen Haushalt führen. Für das zusammen wirtschaften spricht, dass der Mann der Frau "Haushaltsgeld" gibt womit üblicherweise gemeint ist, dass davon die gemeinsam verbrauchten Lebensmittel und was sonst noch im Haushalt gebraucht wird bezahlt wird.

Bei gemeinsamer Haushaltsführung kommt ein isolierter Hartz4-Anspruch der Frau nicht in Frage. Das Paar müsste gemeinsam Hartz4 beantragen wobei alle Einkünfte beider anzugeben sind.
Grüße, Susanne
ExDevil67
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Re: Paar nicht verheiratet, 1 Kind, Unterhaltspflicht für Mu

Beitrag von ExDevil67 »

Kowalska hat geschrieben: Ist der Mann der Frau, mit der er nicht verheiratet ist, unterhaltspflichtig bis die Frau auf "eigenen Beinen" steht?
Ich würde noch einen Schritt weitergehen und einen grundsätzlichen Anspruch auf Unterhalt sehen bis die Frau das gemeinsame Kind nicht mehr betreuen muss. Sicher wird man mit zunehmenden Kindesalter einen immer geringen Betreuungsbedarf ansetzen können. Aber solange sie nachweisen kann das sie wegen der Kinderbetreuung nicht Vollzeit arbeiten kann, dürfte ein Anspruch gegeben sein.
winterspaziergang

Re: Paar nicht verheiratet, 1 Kind, Unterhaltspflicht für Mu

Beitrag von winterspaziergang »

ExDevil67 hat geschrieben:
Kowalska hat geschrieben: Ist der Mann der Frau, mit der er nicht verheiratet ist, unterhaltspflichtig bis die Frau auf "eigenen Beinen" steht?
Ich würde noch einen Schritt weitergehen und einen grundsätzlichen Anspruch auf Unterhalt sehen bis die Frau das gemeinsame Kind nicht mehr betreuen muss. Sicher wird man mit zunehmenden Kindesalter einen immer geringen Betreuungsbedarf ansetzen können. Aber solange sie nachweisen kann das sie wegen der Kinderbetreuung nicht Vollzeit arbeiten kann, dürfte ein Anspruch gegeben sein.
Bei einem unverheirateten Paar?
Kowalska hat geschrieben: Und kann der Mann die Frau mit dem Kind einfach vor die Tür setzen, weil es sein Haus ist und die Frau nicht im Mietvertrag steht?
Der Mann kann sein vierjähriges Kind nicht einfach vor die Tür setzen.
ExDevil67
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Re: Paar nicht verheiratet, 1 Kind, Unterhaltspflicht für Mu

Beitrag von ExDevil67 »

winterspaziergang hat geschrieben: Bei einem unverheirateten Paar?
Warum sollte es einen Unterschied machen ob die Eltern verheiratet waren oder nicht wenn es um die Frage von Betreuungsunterhalt geht?
lottchen
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Re: Paar nicht verheiratet, 1 Kind, Unterhaltspflicht für Mu

Beitrag von lottchen »

Das Kind ist doch älter als 3 Jahre. Warum soll der Vater dann Betreuungsunterhalt zahlen? Was gibt es hier für besondere Umstände die das rechtfertigen würden? Das Kind geht doch schon in den Kindergarten. Warum nicht ganztags wenn die Mutter einen Vollzeitjob findet?
ExDevil67
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Re: Paar nicht verheiratet, 1 Kind, Unterhaltspflicht für Mu

Beitrag von ExDevil67 »

lottchen hat geschrieben:Das Kind ist doch älter als 3 Jahre. ... Das Kind geht doch schon in den Kindergarten. Warum nicht ganztags wenn die Mutter einen Vollzeitjob findet?
Das sagt doch aber nur aus das der Mutter grundsätzlich zugemutet werden kann arbeiten zu gehen.

Das sagt aber nichts darüber aus in welchem Umfang das Kind betreut wird, welcher Umfang möglich wäre, der gebotene/mögliche Umfang auch zu den möglichen Arbeitszeiten der Mutter passt und wie Kindergarten und Arbeitsstätte der Mutter örtlich zu einander liegen.
Kowalska
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Re: Paar nicht verheiratet, 1 Kind, Unterhaltspflicht für Mu

Beitrag von Kowalska »

Hallo,
vielen Dank für eure Antworten :D

Was ich so über Betreuungsunterhalt gelesen habe, denke ich dass es in diesem Fall
nicht anwendbar ist, da das Kind halbtags in den Kindergarten geht.
Die Betreuungsstunden im Kindergarten können nach Bedarf auch erhöht werden.
So dass die Frau auch einen Vollzeitjob annehmen könnte.

So wie ich das jetzt verstanden habe, ist der Mann tatsächlich solange unterhaltspflichtig,
auch wenn das Paar unverheiratet ist, bis die Frau sich selbst versorgen kann.
Ich habe bisher gedacht dass das nur bei verheirateten so ist.
Gibt es da eine zeitliche Beschränkung?
Die Jobsuche der Mutter erweist sich schwieriger als gedacht.

Den Unterhalt für das Kind muss der Mann erst zahlen wenn Frau mit Kind ausgezogen ist, oder?

Vielen Dank und viele Grüße
Kowalska
Hertha1892
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Re: Paar nicht verheiratet, 1 Kind, Unterhaltspflicht für Mu

Beitrag von Hertha1892 »

Über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus besteht nur ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn die Mutter aus kindbezogenen Gründen nicht arbeiten kann. Z.B. weil das Kind schwerbehindert ist und besonderer Betreuung durch sie bedarf.

In der Konstellation: Nein. Keine Verpflichtung.

Grüße Hertha1892
windalf
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Re: Paar nicht verheiratet, 1 Kind, Unterhaltspflicht für Mu

Beitrag von windalf »

Den Unterhalt für das Kind muss der Mann erst zahlen wenn Frau mit Kind ausgezogen ist, oder?
Es gibt ja auch noch die Option der Mann betreut das Kind. In dem Fall müsste die Frau dann Unterhalt für das Kind zahlen. Oder man einigt sich auf ein Wechselmodell und betreut/erzieht das Kind 50:50. Komischer Weise wollen das die Frauen meist nicht mehr, wenn die dann feststellen, dass der Rubel nicht mehr rollt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
zimtrecht
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Re: Paar nicht verheiratet, 1 Kind, Unterhaltspflicht für Mu

Beitrag von zimtrecht »

windalf hat geschrieben:
Den Unterhalt für das Kind muss der Mann erst zahlen wenn Frau mit Kind ausgezogen ist, oder?
Es gibt ja auch noch die Option der Mann betreut das Kind. In dem Fall müsste die Frau dann Unterhalt für das Kind zahlen. Oder man einigt sich auf ein Wechselmodell.
Nach BGH muss man sich da nicht mal einigen - es reicht u.U. aus, wenn nur einer von beiden "sich auf ein Wechselmodell einigt"... BGH Beschl. v. 01.02.2017, Az. XII ZB 601/15
windalf
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Re: Paar nicht verheiratet, 1 Kind, Unterhaltspflicht für Mu

Beitrag von windalf »

Nach BGH muss man sich da nicht mal einigen - es reicht u.U. aus, wenn nur einer von beiden "sich auf ein Wechselmodell einigt"
Da packt Frau dann doch ganz einfach die Kindeswohlkeule aus. Die Kommunkation verschlechtert sich bei der Forderung merklich und schon ist die Wechselmodellnummer direkt wieder vom Tisch. So gerade geschehen bei einem guten Kumpel von mir. Das BGH-Urteil half da nicht obwohl es dem Anwalt der ihn Vertrag bekannt war (bzw. erklärt wurde, dass es ein solches gibt). Die Richterin wollte davon nichts wissen.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
zimtrecht
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Re: Paar nicht verheiratet, 1 Kind, Unterhaltspflicht für Mu

Beitrag von zimtrecht »

windalf hat geschrieben:
Nach BGH muss man sich da nicht mal einigen - es reicht u.U. aus, wenn nur einer von beiden "sich auf ein Wechselmodell einigt"
Da packt Frau dann doch ganz einfach die Kindeswohlkeule aus.
Ich war eher davon ausgegangen, dass die Frau das Wechselmodell befürworten würde, um dem Papa vor Augen zu führen, dass es eben auch mit Kindergartenplatz nicht so einfach ist, mit einem Vierjährigen Vollzeit zu arbeiten und nicht auf Unterhalt angewiesen zu sein. Da sieht er das mit der Unterhaltszahlung wahrscheinlich 'entspannter' ...

Und natürlich gilt - Kindeswohl geht vor. Und selbst wenn das bei einem Vierjährigen bedeutet, mehr Zeit mit der Mama ist besser, kann sich das in einigen Jahren ganz anders gestalten.
windalf
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Re: Paar nicht verheiratet, 1 Kind, Unterhaltspflicht für Mu

Beitrag von windalf »

Ich war eher davon ausgegangen, dass die Frau das Wechselmodell befürworten würde,
Es wurde in der Praxis sogar schon so gelebt (weil die Mutter froh war die Kinder weniger zu haben und der Vater froh war die Kinder mehr zu sehen), weil der Vater sich seine Arbeitszeit relativ frei einteilen konnte. Als es dann um die Scheidung und Unterhaltszahlungen ging wollte die Mutter aufeinmal nichts mehr davon wissen und lieber Geld sehen. Bis zum Unterhaltsstreit war der Verhältnis zwischen beiden sehr gut bis der Vater das bereits in der Praxis gelebte Wechselmodell dann auch "schriftlich testiert" haben wolte.

Und bums schon wollte die Frau davon nichts mehr wissen und weiterhin den Rubel rollen sehen. So geschehen im Juli 2017 mit Segen einer Richterin der das Urteil des BGH "Scheiß egal" war. Mit Kindeswohl hatte es nur dahingehend zu tun, dass das Verhältnis der Eltern schlecht wurde, wenn der Vater die Unterhaltszahlung auf das in der Realität gelebte Wechselmodell anpassen wollte.

Um das ganze dann zu zementieren ist Frau dann noch mal schnell ohne Abstimmung spontan 300 km weit weg gezogen, damit der Vater die Kinder dann wirklich nur noch alle 2 Wochen zu sehen bekommt und das Wechselmodell nicht mehr gelebt werden kann. Das dies Zustimmungspflichtig gewesen wäre, hat die Richterin auch nicht interessiert.

Wenn er nicht spurt bekommt er die Kinder gar nicht zu sehen. Er fährt dann halt 300 km zum Abholen hin und ups... ganz vergessen. Ich bin gerade mit den Kindern unterwegs. Komm doch einfach ein anderes Wochenende. Die Justiz lässt den armen Mann völlig im Stich. Egal was vereinbart wird und beschlossen. Die Frau hält sich (bisher) konsequenzenlos nicht daran.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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