hallo, ich wüßte gerne ob es zum Nutzungsrecht bei zwei aneinandergrenzenden Grundstücken mit einer Zufahrt noch andere Alternativen gibt, als den Eintrag ins Grundbuch. Wie ist hier die Rechtslage..?
Gruss Stevikus
Nutzungsrecht / Wegerecht
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Re: Nutzungsrecht / Wegerecht
Hallo,
man kann auch einen privatrechtlichen Nutzungsvertrag abschließen ohne Grundbucheintrag. Problem dabei ist, der Vertrag gilt nur zwischen den Unterzeichnenden. Bei einem späteren Verkauf oder Versterben des Vertragsunterzeichners hat der neue Eigentümer keine Nutzungsrechte.
man kann auch einen privatrechtlichen Nutzungsvertrag abschließen ohne Grundbucheintrag. Problem dabei ist, der Vertrag gilt nur zwischen den Unterzeichnenden. Bei einem späteren Verkauf oder Versterben des Vertragsunterzeichners hat der neue Eigentümer keine Nutzungsrechte.
Grüße, Susanne
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Re: Nutzungsrecht / Wegerecht
Wenn es darum geht, die Zuwegung zu sichern, würde sich eine Baulast anbieten.
Re: Nutzungsrecht / Wegerecht
Die hiesige Bauaufsichtsbehörde trägt eine Baulast nur ein, wenn diese bauordnungsrechtlich erforderlich ist.
Re: Nutzungsrecht / Wegerecht
danke für die Infos....ist inzwischen erledigt, da Immobilie nicht mehr auf der Agenda steht...
Gruss stevikus
Gruss stevikus
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