Grundsicherung abgelehnt / ist Pflegegeld Vermögen ?
Moderator: FDR-Team
Grundsicherung abgelehnt / ist Pflegegeld Vermögen ?
Eine Person erhielt eine Nachzahlung von 7630 Euro an Pflegegeld für Pflegegrad III. ( durch einen Fehler wurde 14 Monate nichts gezahlt )
Der Antrag auf Grundsicherung wurde abgelehnt, weil die 7630 Euro als Vermögen angerechnet wurden.
( 7630 - 5000 ( erlaubtes Vermögen ) = 2630 Euro " zu viel " Vermögen)
Ist das Rechtens ?
Pflegegeld ist doch eine zweckgebundene Zahlung und gilt nicht als Einkommen oder Vermögen...oder doch ?
Gibts dazu einen § ?
Der Antrag auf Grundsicherung wurde abgelehnt, weil die 7630 Euro als Vermögen angerechnet wurden.
( 7630 - 5000 ( erlaubtes Vermögen ) = 2630 Euro " zu viel " Vermögen)
Ist das Rechtens ?
Pflegegeld ist doch eine zweckgebundene Zahlung und gilt nicht als Einkommen oder Vermögen...oder doch ?
Gibts dazu einen § ?
Zuletzt geändert von Ramfio am 07.06.19, 18:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Grundsicherung abgelehnt / ist Pflegegeld Vermögen ?
Von welchem Geld wurden die Pflegekosten während der 14 Monate bezahlt?
Grüße, Susanne
Re: Grundsicherung abgelehnt / ist Pflegegeld Vermögen ?
Es gab noch die EInnahmen eines Lebensgefährten der aber mittlerweile verstorben ist. Da beide ein gemeinsames Konto hatten fiel ihnen der vfehlende Betrag nicht auf.
( Beide über 80 )
( Beide über 80 )
Re: Grundsicherung abgelehnt / ist Pflegegeld Vermögen ?
Von dem Pflegegeld muss man keine Pflegekosten zahlen. Pflegegeld gibt es nur, wenn ehrenamtliche Personen, meist Familienangehörige, die Pflege machen.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑07.06.19, 18:33 Von welchem Geld wurden die Pflegekosten während der 14 Monate bezahlt?
Es könnte die Argumentation aus diesem Urteil übertragbar sein:
https://www.bsvdo.de/index.php?menuid=38&reporeid=363
Re: Grundsicherung abgelehnt / ist Pflegegeld Vermögen ?
Danke für die Antworten.
Habe natürlich auch gegoogelt.
Fand widersprüchliche Angaben.
Einmal : PG ist nicht anrechenbar
Einmal: PG ist nur unter Verwandten nicht anrechenbar
Habe natürlich auch gegoogelt.
Fand widersprüchliche Angaben.
Einmal : PG ist nicht anrechenbar
Einmal: PG ist nur unter Verwandten nicht anrechenbar
Re: Grundsicherung abgelehnt / ist Pflegegeld Vermögen ?
Letzteres (nur unter Verwandten nicht anrechenbar) gilt nicht für das PG als Vermögen des Pflegeberechtigten, sondern als Einkommen der Pflegeperson (also das weitergegebene PG).
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Re: Grundsicherung abgelehnt / ist Pflegegeld Vermögen ?
Dann hat man den Antrag auf Grundsicherung erst gestellt, als das nachgezahlte Pflegegeld bereits auf dem Konto war?Der Antrag auf Grundsicherung wurde abgelehnt, weil die 7630 Euro als Vermögen angerechnet wurden.
Und die Pflegeperson hat nichts von dem Pflegegeld erhalten, Pflegebedürftiger und Pflegeperson hatten auch nicht vereinbart, dass die Pflegeperson für die Pflege Geld erhält? Sondern es war vereinbart, dass der Pflegebedürftige das Pflegegeld für sich behalten darf und die Pflegeperson "für umsonst" kostenlos die Pflege leistet?
Grüße, Susanne
Re: Grundsicherung abgelehnt / ist Pflegegeld Vermögen ?
Ich erkläre es ausführlicher :
A und B wohnen als Lebenspartner gemeinsam seit über 20 Jahren in einer Wohnung. Das Konto läuft namentlich auf B , sämtliche Einkünfte von A landen auch auf diesem Konto.
A ist fast blind und nach Schlaganfall auch geistig und körperlich beeinträchtigt.
A erhält Rente , Blindengeld und Pflegegeld für Pflegegrad III .
B erhält nur Rente.
Durch einen Fehler der Pflegekasse wurde die Zahlung des Pflegegeldes eingestellt.( ohne Benachrichtigung weil es der PK selber nicht aufgefallen ist )
A und B wunderten sich zwar , dass ihr Konto nun ab und zu im Minus war, dachten aber es läge an vermehrten Ausgaben.
A bekommt Pflegegeld und B ist eingetragene Pflegeperson , die natürlich auch das Pflegegeld für die Pflege ihres Lebensgefährten A erhalten hat. Da beide ja das selbe Konto nutzen war es ja gehüppt wie gespungen .
Irgendwann fiel es der Pflegekasse auf, dass sie seit 14 Monaten kein PG gezahlt hatten und sie baten schriftlich darum die Kontonummer anzugeben worauf die Nachzahlung überwiesen werden sollte.
Bevor dies geschah verstarb A. Ein paar Tage später wurde das PG überwiesen.
B fehlen nun rund 1500 Euro monatlich , nur mit ihrer Rente kann sie die Wohnung nicht zahlen, deshalb beantragte sie Grundsicherung.
Die wurde abgelehnt, weil B mehr als 5000 Euro "Vermögen" hat.
Ich finde widersprüchliche Angaben im Net.
Einerseits gilt PG als nicht anrechenbar
Andererseits heisst es " nicht anrechenbar wenn die Pflegende Person mit dem zu Pflegenden verwandt ist "
Lange Rede kurzer Sinn bzw kurze Frage :
Wird das nachgezahlte PG als Vermögen angerechnet?
Hätte die Pflegekasse keinen Fehler gemacht hätten A und B 14 Monate lang gut 500 Euro MEHR ausgegeben, dann wäre das Geld ja auch nicht anrechenbar.
A und B wohnen als Lebenspartner gemeinsam seit über 20 Jahren in einer Wohnung. Das Konto läuft namentlich auf B , sämtliche Einkünfte von A landen auch auf diesem Konto.
A ist fast blind und nach Schlaganfall auch geistig und körperlich beeinträchtigt.
A erhält Rente , Blindengeld und Pflegegeld für Pflegegrad III .
B erhält nur Rente.
Durch einen Fehler der Pflegekasse wurde die Zahlung des Pflegegeldes eingestellt.( ohne Benachrichtigung weil es der PK selber nicht aufgefallen ist )
A und B wunderten sich zwar , dass ihr Konto nun ab und zu im Minus war, dachten aber es läge an vermehrten Ausgaben.
A bekommt Pflegegeld und B ist eingetragene Pflegeperson , die natürlich auch das Pflegegeld für die Pflege ihres Lebensgefährten A erhalten hat. Da beide ja das selbe Konto nutzen war es ja gehüppt wie gespungen .
Irgendwann fiel es der Pflegekasse auf, dass sie seit 14 Monaten kein PG gezahlt hatten und sie baten schriftlich darum die Kontonummer anzugeben worauf die Nachzahlung überwiesen werden sollte.
Bevor dies geschah verstarb A. Ein paar Tage später wurde das PG überwiesen.
B fehlen nun rund 1500 Euro monatlich , nur mit ihrer Rente kann sie die Wohnung nicht zahlen, deshalb beantragte sie Grundsicherung.
Die wurde abgelehnt, weil B mehr als 5000 Euro "Vermögen" hat.
Ich finde widersprüchliche Angaben im Net.
Einerseits gilt PG als nicht anrechenbar
Andererseits heisst es " nicht anrechenbar wenn die Pflegende Person mit dem zu Pflegenden verwandt ist "
Lange Rede kurzer Sinn bzw kurze Frage :
Wird das nachgezahlte PG als Vermögen angerechnet?
Hätte die Pflegekasse keinen Fehler gemacht hätten A und B 14 Monate lang gut 500 Euro MEHR ausgegeben, dann wäre das Geld ja auch nicht anrechenbar.
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Re: Grundsicherung abgelehnt / ist Pflegegeld Vermögen ?
Hallo,
das Pflegegeld wird hier ja nicht als Pflegegeld angerechnet.
Die Auszahlung der Pflegegeldes wird nicht angerechnet, durch den Eingang auf dem Konto wird das Pflegegeld zu Vermögen. Durch A + B wurden hier in den letzten Monaten das Pflegegeld sozusagen monatlich gespart (da es ihnen eben nicht aufgefallen ist, dass sie es gar nicht erhalten haben) und es wurde mit dem Pflegegeld Vermögen angesammelt.
das Pflegegeld wird hier ja nicht als Pflegegeld angerechnet.
Die Auszahlung der Pflegegeldes wird nicht angerechnet, durch den Eingang auf dem Konto wird das Pflegegeld zu Vermögen. Durch A + B wurden hier in den letzten Monaten das Pflegegeld sozusagen monatlich gespart (da es ihnen eben nicht aufgefallen ist, dass sie es gar nicht erhalten haben) und es wurde mit dem Pflegegeld Vermögen angesammelt.
Re: Grundsicherung abgelehnt / ist Pflegegeld Vermögen ?
mit dem sie die Kosten zahlen kann. Da dies bei 1500 bald aufgebraucht ist, kann sie den Antrag erneut stellen. Ob sie den Lebensstil (ihre Rente + 1500) weiter aufrecht erhalten kann, wird man dann sehen.
ist allgemein so. Legt man sein Einkommen an, statt es zu verprassen, kann man im Bedarfsfall alles aus eigener Tasche zahlen, es wird immer "angerechnet", wenn man arbeitet und vorsorgt.
Pflegegeld ausgenommen.
Re: Grundsicherung abgelehnt / ist Pflegegeld Vermögen ?
Die Steuerfreiheit des Pflegegeldes (woraus bei den meisten Sozialleistungen die Anrechnungsfreiheit folgt) gilt für die Pflegeperson nicht nur wenn sie verwandt oder verschwägert ist, sondern auch wenn sie damit eine sittliche Pflicht i.S. des § 33 Abs. 2 EStG erfüllen. Dafür wäre die langjährige eheähnliche Gemeinschaft ein Beispiel.
Aus der Anrechnungsfreiheit als Einkommen kann wiederum nach o.g. Rechtsprechung die Anrechnungsfreiheit als Vermögen folgen.
Allerdings kam hier die Überweisung der Pflegekasse nach dem Tod des Empfängers (das ist der versicherte Pflegebedürftige), das Geld dürfte somit den Erben gehören. Diese müssen es an die Pflegeperson weitergeben, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Verstorbenen existiert hatte.
Aus der Anrechnungsfreiheit als Einkommen kann wiederum nach o.g. Rechtsprechung die Anrechnungsfreiheit als Vermögen folgen.
Allerdings kam hier die Überweisung der Pflegekasse nach dem Tod des Empfängers (das ist der versicherte Pflegebedürftige), das Geld dürfte somit den Erben gehören. Diese müssen es an die Pflegeperson weitergeben, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Verstorbenen existiert hatte.
Der Sozialhilfebedarf liegt bei Regelsatz + ggf. Mehrbedarf + Miete + Heizkosten, wobei die letzten beiden Posten örtlich in unterschiedlicher Höhe anerkannt werden. Die Rente wird abgezogen. Mal angenommen er hätte 500 Euro Rente, dann läge offenbar der Bedarf bei 2.000 Euro im Monat. Das wird für eine Einzelperson nirgends in Deutschland anerkannt, eher so um die 800 oder 900 Euro. Da wird er wohl in eine billigere Wohnung umziehen müssen.B fehlen nun rund 1500 Euro monatlich , nur mit ihrer Rente kann sie die Wohnung nicht zahlen
Re: Grundsicherung abgelehnt / ist Pflegegeld Vermögen ?
Wem gehört denn das Konto? A und B gemeinschaftlich? Gab es testamentarische Regelungen? Das Geld müsste doch eigentlich in den Nachlass von B geflossen sein. Habt B z.B. Pflichtteilberechtigte Erben?
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw
#WIRSINDMEHR
George Bernard Shaw
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Re: Grundsicherung abgelehnt / ist Pflegegeld Vermögen ?
Hallo,
ich greife mal dieses Thema nochmals auf. Gemäß dem mittlerweile ergangenen anl. BGH-Beschluss ist über den Schonbetrag angespartes Pflegegeld ggf. für Betreuervergütungen einzusetzen:
https://www.rechtslupe.de/familienrecht ... rs-3202202
Aber dies ist ja keine sozialgerichtliche Entscheidung. Wäre das angesparte Pflegegeld daher auch auf Grundsicherungsleistungen gem. SGB 12 anzurechnen oder gilt es - gemäß den vorherigen Beiträgen - evt. als geschützt? Gibt es hierzu vielleicht neue Rechtsprechungen?
...wobei ich hierzu dieses - allerdings ältere - Urteil gefunden habe:
https://research.wolterskluwer-online.d ... 88a1d3d38a
mfg
ich greife mal dieses Thema nochmals auf. Gemäß dem mittlerweile ergangenen anl. BGH-Beschluss ist über den Schonbetrag angespartes Pflegegeld ggf. für Betreuervergütungen einzusetzen:
https://www.rechtslupe.de/familienrecht ... rs-3202202
Aber dies ist ja keine sozialgerichtliche Entscheidung. Wäre das angesparte Pflegegeld daher auch auf Grundsicherungsleistungen gem. SGB 12 anzurechnen oder gilt es - gemäß den vorherigen Beiträgen - evt. als geschützt? Gibt es hierzu vielleicht neue Rechtsprechungen?
...wobei ich hierzu dieses - allerdings ältere - Urteil gefunden habe:
https://research.wolterskluwer-online.d ... 88a1d3d38a
mfg
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