Vollmacht Paketabholung

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Jousen
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Vollmacht Paketabholung

Beitrag von Jousen »

Es geht um die Abholung eines Paketes. Gehen wir davon aus, A hat eine Vollmacht von B: A ist während meines Urlaubes bevollmächtigt, an mich adressierte Pakete, Päckchen, etc. entgegenzunehmen / abzuholen.
In dem Geschäft, in dem der Paketdienst die an B adressierte Ware abgegeben hat, teilt man dem A mit:
a) Die Vollmacht im Original bekomme er nach Abholung nicht zurück, sie bleibt in dem Geschäft.
b) Eine allgemeine Vollmacht sei rechtlich nicht in Ordnung, A bräuchte für jedes Paket o.ä. eine separate Vollmacht.
Vermutlich hat der Ladeninhaber recht...
Kennt sich hier jemand genauer aus?
Froggel
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Re: Vollmacht Paketabholung

Beitrag von Froggel »

Auf den Seiten des gelben Riesen steht:
Möchten Sie eine Person über einen längeren Zeitraum hinweg und nicht nur für eine spezielle Sendung mit der Abholung Ihrer benachrichtigten Post beauftragen, fragen Sie in der Filiale nach den Postvollmacht-Karten.
Bei dem dazu passenden Paketversender gibt es für jedes Paket einzeln zu unterzeichnende Vollmachten. Zusammen mit der Vollmacht wird auch ein amtlicher Lichtbildausweis gefordert. Ich nehme mal an, dass der Paketdienst Ihrer Wahl keine eigenen Postvollmacht-Karten hat und offenbar auch nichts davon weiß, sodass die Anweisung lautet, jedes Paket bräuchte eine eigene Vollmacht. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden. Es gibt m.W. kein Gesetz, dass einen Dienstleister dazu verpflichtet, eine allgemeine Vollmacht anzuerkennen.
Ich bin kein Jurist.
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khmlev
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Re: Vollmacht Paketabholung

Beitrag von khmlev »

Wenn das Geschäft eine allgemeine Vollmacht, die auch den Bereich Paketabholung abdeckt, nicht anerkennt, muss das Geschäft damit rechnen Schadensersatz leisten zu müssen, wenn dem Empfänger dadurch ein Schaden entsteht. Eine Haftung kommt aus § 280 I BGB und § 826 BGB in Frage.
Gruß
khmlev
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Tastenspitz
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Re: Vollmacht Paketabholung

Beitrag von Tastenspitz »

Nun, die Anerkennung sehe ich hier als gegeben und damit auch nicht klagefähig an. Problem ist das da:
Jousen hat geschrieben: 12.06.19, 23:18Die Vollmacht im Original bekomme er nach Abholung nicht zurück, sie bleibt in dem Geschäft.
Das ist nmE. erstmal nicht zu beanstanden. Wie sollte der Paketdienst sonst nachweisen können, dass er das Paket dem Bevollmächtigten übergeben hat. Eine Verpflichtung hier mittels Kopie der Vollmacht + Ausweiskopie oder sonstwas zu arbeiten kann ich nicht erkennen.
ktown
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Re: Vollmacht Paketabholung

Beitrag von ktown »

Ich finde es schon kurios.
Soll eine Sendung durch einen bevollmächtigten Dritten abgeholt werden wird ein derartiger Aufriss gemacht und wenn ich auf der Internetseite der Zusteller eine andere Zustelladresse angebe, dann wird die Ware ungeprüft bei diesem Dritten abgegeben. :lachen:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
winterspaziergang

Re: Vollmacht Paketabholung

Beitrag von winterspaziergang »

ktown hat geschrieben: 13.06.19, 07:11 Ich finde es schon kurios.
Soll eine Sendung durch einen bevollmächtigten Dritten abgeholt werden wird ein derartiger Aufriss gemacht und wenn ich auf der Internetseite der Zusteller eine andere Zustelladresse angebe, dann wird die Ware ungeprüft bei diesem Dritten abgegeben. :lachen:
und noch besser wird es, wenn man bedenkt, dass das Paket ganz ohne Vollmacht irgendwem in der Nachbarschaft übergeben oder bei Bedarf auch mal einfach vor die Haustür gestellt wird
khmlev
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Re: Vollmacht Paketabholung

Beitrag von khmlev »

ktown hat geschrieben: 13.06.19, 07:11 und wenn ich auf der Internetseite der Zusteller eine andere Zustelladresse angebe, dann wird die Ware ungeprüft bei diesem Dritten abgegeben.
winterspaziergang hat geschrieben: 13.06.19, 07:50 und noch besser wird es, wenn man bedenkt, dass das Paket ganz ohne Vollmacht irgendwem in der Nachbarschaft übergeben
Die Möglichkeit der Ersatzzustellung auch an den (Wunsch-)Nachbarn ist regelmäßig vertraglich (AGB) vereinbart.
Auch die Abholbedingungen in einem Paketshop sind vertraglich vereinbart. Der Paketshop muss die Identität bzw. Vollmacht prüfen, um sicherzustellen, dass eine vertragsgemäße Zustellung erfolgt ist.
Was daran kurios sein soll, erschließt sich mir nicht.
Gruß
khmlev
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FM
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Re: Vollmacht Paketabholung

Beitrag von FM »

Formulare diverser Paketzustelldienste findet man hier:
https://www.paketda.de/empfangen/abholvollmacht.html

Diese sind aber in einigen Fällen auch nur zur einmaligen Nutzung und erfordern die Angabe der Sendungsnummer.
ktown
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Re: Vollmacht Paketabholung

Beitrag von ktown »

khmlev hat geschrieben: 13.06.19, 08:45 Der Paketshop muss die Identität bzw. Vollmacht prüfen, um sicherzustellen, dass eine vertragsgemäße Zustellung erfolgt ist.
Das ist meiner Ansicht nur bedingt richtig. Der Zusteller muss sicherstellen, dass eine rechtlich korrekte Zustellung erfolgt ist. Das diese mit den AGB übereinstimmt ist da eher zweitrangig zu betrachten. Nach meinem Dafürhalten kann aber in solch einem Rechtsgeschäft keine strengere Normung gelten als z.B. in der ZPO und in dieser heißt es:
An den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter kann mit gleicher Wirkung wie an den Vertretenen zugestellt werden. Der Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Da steht nichts von abgeben.
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winterspaziergang

Re: Vollmacht Paketabholung

Beitrag von winterspaziergang »

khmlev hat geschrieben: 13.06.19, 08:45
ktown hat geschrieben: 13.06.19, 07:11 und wenn ich auf der Internetseite der Zusteller eine andere Zustelladresse angebe, dann wird die Ware ungeprüft bei diesem Dritten abgegeben.
winterspaziergang hat geschrieben: 13.06.19, 07:50 und noch besser wird es, wenn man bedenkt, dass das Paket ganz ohne Vollmacht irgendwem in der Nachbarschaft übergeben
Die Möglichkeit der Ersatzzustellung auch an den (Wunsch-)Nachbarn ist regelmäßig vertraglich (AGB) vereinbart.
von einer beantragten Ersatzzustellung und Angabe eines Wunschnachbarn war auch nicht die Rede
khmlev hat geschrieben: 13.06.19, 08:45Auch die Abholbedingungen in einem Paketshop sind vertraglich vereinbart. Der Paketshop muss die Identität bzw. Vollmacht prüfen, um sicherzustellen, dass eine vertragsgemäße Zustellung erfolgt ist.
Was daran kurios sein soll, erschließt sich mir nicht.
Dann nochmals in Ruhe lesen: Vor Ort liefert der Bote an irgendeinen nie zuvor benannten Nachbarn aus oder stellt es- ohne "Garagenvertrag" - vor die Haustür. Aber im Paketshop selbst soll für jedes Paket eine gesonderte Vollmacht ausgestellt werden.
Mir erschließt sich nicht, wie man das nicht kurios finden kann.
khmlev
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Re: Vollmacht Paketabholung

Beitrag von khmlev »

winterspaziergang hat geschrieben: 13.06.19, 13:18Dann nochmals in Ruhe lesen:
Habe ich...
winterspaziergang hat geschrieben: 13.06.19, 13:18 Vor Ort liefert der Bote an irgendeinen nie zuvor benannten Nachbarn aus
Weil dies eine zwischen Paketversandunternehmen mit dem Auftraggeber regelmäßig vereinbarte Möglichkeit der Ersatzzustellung ist. Die Identifizierung des Nachbarn erfolgt dadurch, dass durch die Empfangsperson die betreffende Haustüre geöffnet wird.
winterspaziergang hat geschrieben: 13.06.19, 13:18 oder stellt es- ohne "Garagenvertrag" - vor die Haustür.
Das ist regelmäßig eine nicht vertragsgemäße Zustellung.
winterspaziergang hat geschrieben: 13.06.19, 13:18 Aber im Paketshop selbst soll für jedes Paket eine gesonderte Vollmacht ausgestellt werden.
Weil es die Abholbenachrichtigungen so vorsehen und die Paketshop-Mitarbeiter es nicht anders kennen. Ist bei Bankvollmachten doch das gleiche Spiel. Banken akzeptieren auch nur ihre eigenen Vollmachten.
Im Übrigen verweise ich auf meinen Beitrag vom 13.06.19, 05:13.
In irgendeiner Form muss ja der Paketshop-Mitarbeiter sicherstellen, dass die Sendung an den Empfänger oder dessen Bevollmächtigten ausgehändigt wird. Das geschieht nun einmal durch Perso und Vollmacht.

Kurios ist daran rein gar nichts.
Gruß
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Re: Vollmacht Paketabholung

Beitrag von ktown »

khmlev hat geschrieben: 13.06.19, 16:29 In irgendeiner Form muss ja der Paketshop-Mitarbeiter sicherstellen, dass die Sendung an den Empfänger oder dessen Bevollmächtigten ausgehändigt wird. Das geschieht nun einmal durch Perso und Vollmacht.
das zielt aber am Sachverhalt und an den Fragen vorbei.
Es hat ja niemand in Zweifel gestellt, dass der Mitarbeiter im Shop eine Vollmacht verlangen und sehen darf. In Zweifel stelle ich, dass er erstens nur die vom Zusteller zur Verfügung gestellte Vorlage akzeptieren darf und das sie beim Mitarbeiter des Shops verbleiben muss.
Kurios ist die Sache daher, dass hier sehr streng nach Gesetzeslage gehandelt wird und beim typischen Nachbarn nicht. Oder mussten sie jemals, wenn sie für Nachbarn was angenommen haben, ihren Ausweis zeigen?
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winterspaziergang

Re: Vollmacht Paketabholung

Beitrag von winterspaziergang »

khmlev hat geschrieben: 13.06.19, 16:29
winterspaziergang hat geschrieben: 13.06.19, 13:18Dann nochmals in Ruhe lesen:
Habe ich...
schon mal gut, nun geht es jetzt um die Erfassung des Inhalts
khmlev hat geschrieben: 13.06.19, 16:29
winterspaziergang hat geschrieben: 13.06.19, 13:18 Vor Ort liefert der Bote an irgendeinen nie zuvor benannten Nachbarn aus
Weil dies eine zwischen Paketversandunternehmen mit dem Auftraggeber regelmäßig vereinbarte Möglichkeit der Ersatzzustellung ist. Die Identifizierung des Nachbarn erfolgt dadurch, dass durch die Empfangsperson die betreffende Haustüre geöffnet wird.
:D der ist gut. Offenbar hatten Sie bislang das seltene Glück, dass die Boten nur im eigenen Haus abgeliefert haben
khmlev hat geschrieben: 13.06.19, 16:29
winterspaziergang hat geschrieben: 13.06.19, 13:18 oder stellt es- ohne "Garagenvertrag" - vor die Haustür.
Das ist regelmäßig eine nicht vertragsgemäße Zustellung.
eben
khmlev hat geschrieben: 13.06.19, 16:29
winterspaziergang hat geschrieben: 13.06.19, 13:18 Aber im Paketshop selbst soll für jedes Paket eine gesonderte Vollmacht ausgestellt werden.
Weil es die Abholbenachrichtigungen so vorsehen und die Paketshop-Mitarbeiter es nicht anders kennen. Ist bei Bankvollmachten doch das gleiche Spiel. Banken akzeptieren auch nur ihre eigenen Vollmachten.
Im Übrigen verweise ich auf meinen Beitrag vom 13.06.19, 05:13.
In irgendeiner Form muss ja der Paketshop-Mitarbeiter sicherstellen, dass die Sendung an den Empfänger oder dessen Bevollmächtigten ausgehändigt wird. Das geschieht nun einmal durch Perso und Vollmacht.

Kurios ist daran rein gar nichts.
Natürlich ist nichts daran kurios, dass die MA am Schalter das so machen, das wurde ja nirgends geschrieben (daher der Tipp mit dem Lesen). Kurios ist, wie ernst man auf der einen Seite die Identifizierung nimmt, wenn der Empfänger eine Vertrauensperson beauftragt, während man bei der Auslieferung sorglos mit dem Paket und der Identifizierung umgeht.
khmlev
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Re: Vollmacht Paketabholung

Beitrag von khmlev »

winterspaziergang hat geschrieben: 13.06.19, 17:06 der ist gut. Offenbar hatten Sie bislang das seltene Glück, dass die Boten nur im eigenen Haus abgeliefert haben
Was unter Nachbar zu verstehen ist, ist in dem Vertrag zwischen Paketversandunternehmen und dem Versender definiert. Erfolgt die Zustellung abweichend, ist dies keine vertragsgemäße Ersatzzustellung.
winterspaziergang hat geschrieben: 13.06.19, 17:06 Kurios ist, wie ernst man auf der einen Seite die Identifizierung nimmt, wenn der Empfänger eine Vertrauensperson beauftragt, während man bei der Auslieferung sorglos mit dem Paket und der Identifizierung umgeht.
Daran ist nichts kurioses. Selbst der Gerichtsvollzieher verlangt bei der Zustellung keine Vorlage des Perso von der Person, die ihm die Haustüre öffnet. Es ist anerkannt, dass angenommen werden darf, dass derjenige der eine Haus-/Wohnungstüre öffnet auch zu der Wohnung gehört. Das reicht als Identifizierung aus, außer es ist ausdrücklich Vorlage eines Perso vereinbart. Die Vorlage eines Perso bzw. Vollmacht bei Abholung ist doch nur erforderlich, weil diese Annahme der Wohnungszugehörigkeit bei einer Schalterabholung nicht gegeben ist.

:ironie:
Es scheint mir, dass mir
winterspaziergang hat geschrieben: 13.06.19, 17:06 die Erfassung des Inhalts
leichter fällt, als Ihnen. :ironie:
Gruß
khmlev
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winterspaziergang

Re: Vollmacht Paketabholung

Beitrag von winterspaziergang »

khmlev hat geschrieben: 13.06.19, 17:20 Es scheint mir, dass mir
winterspaziergang hat geschrieben: 13.06.19, 17:06 die Erfassung des Inhalts
leichter fällt, als Ihnen. :ironie:
:lol: ja, wie das so ist mit dem Schein. Aber Respekt, dass Sie diese Feststellung mit dem passenden :ironie: versehen.
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