Vollmacht Paketabholung
Moderator: FDR-Team
Vollmacht Paketabholung
Es geht um die Abholung eines Paketes. Gehen wir davon aus, A hat eine Vollmacht von B: A ist während meines Urlaubes bevollmächtigt, an mich adressierte Pakete, Päckchen, etc. entgegenzunehmen / abzuholen.
In dem Geschäft, in dem der Paketdienst die an B adressierte Ware abgegeben hat, teilt man dem A mit:
a) Die Vollmacht im Original bekomme er nach Abholung nicht zurück, sie bleibt in dem Geschäft.
b) Eine allgemeine Vollmacht sei rechtlich nicht in Ordnung, A bräuchte für jedes Paket o.ä. eine separate Vollmacht.
Vermutlich hat der Ladeninhaber recht...
Kennt sich hier jemand genauer aus?
In dem Geschäft, in dem der Paketdienst die an B adressierte Ware abgegeben hat, teilt man dem A mit:
a) Die Vollmacht im Original bekomme er nach Abholung nicht zurück, sie bleibt in dem Geschäft.
b) Eine allgemeine Vollmacht sei rechtlich nicht in Ordnung, A bräuchte für jedes Paket o.ä. eine separate Vollmacht.
Vermutlich hat der Ladeninhaber recht...
Kennt sich hier jemand genauer aus?
Re: Vollmacht Paketabholung
Auf den Seiten des gelben Riesen steht:
Bei dem dazu passenden Paketversender gibt es für jedes Paket einzeln zu unterzeichnende Vollmachten. Zusammen mit der Vollmacht wird auch ein amtlicher Lichtbildausweis gefordert. Ich nehme mal an, dass der Paketdienst Ihrer Wahl keine eigenen Postvollmacht-Karten hat und offenbar auch nichts davon weiß, sodass die Anweisung lautet, jedes Paket bräuchte eine eigene Vollmacht. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden. Es gibt m.W. kein Gesetz, dass einen Dienstleister dazu verpflichtet, eine allgemeine Vollmacht anzuerkennen.Möchten Sie eine Person über einen längeren Zeitraum hinweg und nicht nur für eine spezielle Sendung mit der Abholung Ihrer benachrichtigten Post beauftragen, fragen Sie in der Filiale nach den Postvollmacht-Karten.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Vollmacht Paketabholung
Wenn das Geschäft eine allgemeine Vollmacht, die auch den Bereich Paketabholung abdeckt, nicht anerkennt, muss das Geschäft damit rechnen Schadensersatz leisten zu müssen, wenn dem Empfänger dadurch ein Schaden entsteht. Eine Haftung kommt aus § 280 I BGB und § 826 BGB in Frage.
Gruß
khmlev
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Re: Vollmacht Paketabholung
Nun, die Anerkennung sehe ich hier als gegeben und damit auch nicht klagefähig an. Problem ist das da:
Das ist nmE. erstmal nicht zu beanstanden. Wie sollte der Paketdienst sonst nachweisen können, dass er das Paket dem Bevollmächtigten übergeben hat. Eine Verpflichtung hier mittels Kopie der Vollmacht + Ausweiskopie oder sonstwas zu arbeiten kann ich nicht erkennen.
Re: Vollmacht Paketabholung
Ich finde es schon kurios.
Soll eine Sendung durch einen bevollmächtigten Dritten abgeholt werden wird ein derartiger Aufriss gemacht und wenn ich auf der Internetseite der Zusteller eine andere Zustelladresse angebe, dann wird die Ware ungeprüft bei diesem Dritten abgegeben.
Soll eine Sendung durch einen bevollmächtigten Dritten abgeholt werden wird ein derartiger Aufriss gemacht und wenn ich auf der Internetseite der Zusteller eine andere Zustelladresse angebe, dann wird die Ware ungeprüft bei diesem Dritten abgegeben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Vollmacht Paketabholung
und noch besser wird es, wenn man bedenkt, dass das Paket ganz ohne Vollmacht irgendwem in der Nachbarschaft übergeben oder bei Bedarf auch mal einfach vor die Haustür gestellt wirdktown hat geschrieben: ↑13.06.19, 07:11 Ich finde es schon kurios.
Soll eine Sendung durch einen bevollmächtigten Dritten abgeholt werden wird ein derartiger Aufriss gemacht und wenn ich auf der Internetseite der Zusteller eine andere Zustelladresse angebe, dann wird die Ware ungeprüft bei diesem Dritten abgegeben.
Re: Vollmacht Paketabholung
Die Möglichkeit der Ersatzzustellung auch an den (Wunsch-)Nachbarn ist regelmäßig vertraglich (AGB) vereinbart.winterspaziergang hat geschrieben: ↑13.06.19, 07:50 und noch besser wird es, wenn man bedenkt, dass das Paket ganz ohne Vollmacht irgendwem in der Nachbarschaft übergeben
Auch die Abholbedingungen in einem Paketshop sind vertraglich vereinbart. Der Paketshop muss die Identität bzw. Vollmacht prüfen, um sicherzustellen, dass eine vertragsgemäße Zustellung erfolgt ist.
Was daran kurios sein soll, erschließt sich mir nicht.
Gruß
khmlev
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Re: Vollmacht Paketabholung
Formulare diverser Paketzustelldienste findet man hier:
https://www.paketda.de/empfangen/abholvollmacht.html
Diese sind aber in einigen Fällen auch nur zur einmaligen Nutzung und erfordern die Angabe der Sendungsnummer.
https://www.paketda.de/empfangen/abholvollmacht.html
Diese sind aber in einigen Fällen auch nur zur einmaligen Nutzung und erfordern die Angabe der Sendungsnummer.
Re: Vollmacht Paketabholung
Das ist meiner Ansicht nur bedingt richtig. Der Zusteller muss sicherstellen, dass eine rechtlich korrekte Zustellung erfolgt ist. Das diese mit den AGB übereinstimmt ist da eher zweitrangig zu betrachten. Nach meinem Dafürhalten kann aber in solch einem Rechtsgeschäft keine strengere Normung gelten als z.B. in der ZPO und in dieser heißt es:
Da steht nichts von abgeben.An den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter kann mit gleicher Wirkung wie an den Vertretenen zugestellt werden. Der Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Vollmacht Paketabholung
von einer beantragten Ersatzzustellung und Angabe eines Wunschnachbarn war auch nicht die Redekhmlev hat geschrieben: ↑13.06.19, 08:45Die Möglichkeit der Ersatzzustellung auch an den (Wunsch-)Nachbarn ist regelmäßig vertraglich (AGB) vereinbart.winterspaziergang hat geschrieben: ↑13.06.19, 07:50 und noch besser wird es, wenn man bedenkt, dass das Paket ganz ohne Vollmacht irgendwem in der Nachbarschaft übergeben
Dann nochmals in Ruhe lesen: Vor Ort liefert der Bote an irgendeinen nie zuvor benannten Nachbarn aus oder stellt es- ohne "Garagenvertrag" - vor die Haustür. Aber im Paketshop selbst soll für jedes Paket eine gesonderte Vollmacht ausgestellt werden.
Mir erschließt sich nicht, wie man das nicht kurios finden kann.
Re: Vollmacht Paketabholung
Habe ich...
Weil dies eine zwischen Paketversandunternehmen mit dem Auftraggeber regelmäßig vereinbarte Möglichkeit der Ersatzzustellung ist. Die Identifizierung des Nachbarn erfolgt dadurch, dass durch die Empfangsperson die betreffende Haustüre geöffnet wird.winterspaziergang hat geschrieben: ↑13.06.19, 13:18 Vor Ort liefert der Bote an irgendeinen nie zuvor benannten Nachbarn aus
Das ist regelmäßig eine nicht vertragsgemäße Zustellung.winterspaziergang hat geschrieben: ↑13.06.19, 13:18 oder stellt es- ohne "Garagenvertrag" - vor die Haustür.
Weil es die Abholbenachrichtigungen so vorsehen und die Paketshop-Mitarbeiter es nicht anders kennen. Ist bei Bankvollmachten doch das gleiche Spiel. Banken akzeptieren auch nur ihre eigenen Vollmachten.winterspaziergang hat geschrieben: ↑13.06.19, 13:18 Aber im Paketshop selbst soll für jedes Paket eine gesonderte Vollmacht ausgestellt werden.
Im Übrigen verweise ich auf meinen Beitrag vom 13.06.19, 05:13.
In irgendeiner Form muss ja der Paketshop-Mitarbeiter sicherstellen, dass die Sendung an den Empfänger oder dessen Bevollmächtigten ausgehändigt wird. Das geschieht nun einmal durch Perso und Vollmacht.
Kurios ist daran rein gar nichts.
Gruß
khmlev
- out of order -
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Re: Vollmacht Paketabholung
das zielt aber am Sachverhalt und an den Fragen vorbei.
Es hat ja niemand in Zweifel gestellt, dass der Mitarbeiter im Shop eine Vollmacht verlangen und sehen darf. In Zweifel stelle ich, dass er erstens nur die vom Zusteller zur Verfügung gestellte Vorlage akzeptieren darf und das sie beim Mitarbeiter des Shops verbleiben muss.
Kurios ist die Sache daher, dass hier sehr streng nach Gesetzeslage gehandelt wird und beim typischen Nachbarn nicht. Oder mussten sie jemals, wenn sie für Nachbarn was angenommen haben, ihren Ausweis zeigen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Vollmacht Paketabholung
schon mal gut, nun geht es jetzt um die Erfassung des Inhalts
der ist gut. Offenbar hatten Sie bislang das seltene Glück, dass die Boten nur im eigenen Haus abgeliefert habenkhmlev hat geschrieben: ↑13.06.19, 16:29Weil dies eine zwischen Paketversandunternehmen mit dem Auftraggeber regelmäßig vereinbarte Möglichkeit der Ersatzzustellung ist. Die Identifizierung des Nachbarn erfolgt dadurch, dass durch die Empfangsperson die betreffende Haustüre geöffnet wird.winterspaziergang hat geschrieben: ↑13.06.19, 13:18 Vor Ort liefert der Bote an irgendeinen nie zuvor benannten Nachbarn aus
ebenkhmlev hat geschrieben: ↑13.06.19, 16:29Das ist regelmäßig eine nicht vertragsgemäße Zustellung.winterspaziergang hat geschrieben: ↑13.06.19, 13:18 oder stellt es- ohne "Garagenvertrag" - vor die Haustür.
Natürlich ist nichts daran kurios, dass die MA am Schalter das so machen, das wurde ja nirgends geschrieben (daher der Tipp mit dem Lesen). Kurios ist, wie ernst man auf der einen Seite die Identifizierung nimmt, wenn der Empfänger eine Vertrauensperson beauftragt, während man bei der Auslieferung sorglos mit dem Paket und der Identifizierung umgeht.khmlev hat geschrieben: ↑13.06.19, 16:29Weil es die Abholbenachrichtigungen so vorsehen und die Paketshop-Mitarbeiter es nicht anders kennen. Ist bei Bankvollmachten doch das gleiche Spiel. Banken akzeptieren auch nur ihre eigenen Vollmachten.winterspaziergang hat geschrieben: ↑13.06.19, 13:18 Aber im Paketshop selbst soll für jedes Paket eine gesonderte Vollmacht ausgestellt werden.
Im Übrigen verweise ich auf meinen Beitrag vom 13.06.19, 05:13.
In irgendeiner Form muss ja der Paketshop-Mitarbeiter sicherstellen, dass die Sendung an den Empfänger oder dessen Bevollmächtigten ausgehändigt wird. Das geschieht nun einmal durch Perso und Vollmacht.
Kurios ist daran rein gar nichts.
Re: Vollmacht Paketabholung
Was unter Nachbar zu verstehen ist, ist in dem Vertrag zwischen Paketversandunternehmen und dem Versender definiert. Erfolgt die Zustellung abweichend, ist dies keine vertragsgemäße Ersatzzustellung.winterspaziergang hat geschrieben: ↑13.06.19, 17:06 der ist gut. Offenbar hatten Sie bislang das seltene Glück, dass die Boten nur im eigenen Haus abgeliefert haben
Daran ist nichts kurioses. Selbst der Gerichtsvollzieher verlangt bei der Zustellung keine Vorlage des Perso von der Person, die ihm die Haustüre öffnet. Es ist anerkannt, dass angenommen werden darf, dass derjenige der eine Haus-/Wohnungstüre öffnet auch zu der Wohnung gehört. Das reicht als Identifizierung aus, außer es ist ausdrücklich Vorlage eines Perso vereinbart. Die Vorlage eines Perso bzw. Vollmacht bei Abholung ist doch nur erforderlich, weil diese Annahme der Wohnungszugehörigkeit bei einer Schalterabholung nicht gegeben ist.winterspaziergang hat geschrieben: ↑13.06.19, 17:06 Kurios ist, wie ernst man auf der einen Seite die Identifizierung nimmt, wenn der Empfänger eine Vertrauensperson beauftragt, während man bei der Auslieferung sorglos mit dem Paket und der Identifizierung umgeht.
Es scheint mir, dass mir
leichter fällt, als Ihnen.
Gruß
khmlev
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Re: Vollmacht Paketabholung
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