Forenregeln: Was ist erlaubt?
Moderator: FDR-Team
Forenregeln: Was ist erlaubt?
Liebe FDR-Mitglieder,
häufig kommt es im Zusammenhang mit Rechtsberatung/Rechtsberatungsbegehren aus meiner Sicht zu Unklarheiten, was im FDR ein Regelverstoß bzw. ein Verstoß gegen die Juriquette ist. Daher möchte ich hierzu mal ausführlicher Stellung beziehen.
Die frühere sog. A- und B- Umformulierungs-Regel wurde schon vor längerer Zeit (nach ausführlicher Diskussion und Prüfung durch das Moderatoren-Team) aus der Juriquette entfernt, besteht also als Board-Regel nicht mehr. Sog. Kurzformen, die noch in manchen Foren als Vorschalttext zu finden sind/waren, sollten lediglich Formulierungshilfen für Ungeübte darstellen, sollten aber nicht als Kurzform unserer Board-Regeln/Juriquette angesehen/mißverstanden werden.
Ich möchte nun gerne konkretisieren, was aus meiner Sicht für das FDR unproblematisch ist und was von meinem Standpunkt aus auch von unserer Juriquette und der Moderationsleitline gedeckt ist:
Frage / Threadbeginn
- Schilderung, die auf einem konkreten Fall/Sachverhalt/Erlebnis beruht
- Frage nach allg. Rechtslage (auch konkretisiert heruntergebrochen auf die spezielle Schilderung), nach nützlichen allgemeinen Verhaltensregeln, ähnlichen Erfahrungen und grundsätzlichen Ansichten und Einschätzungen
Antworten / Diskussion
- für die diskutierte Fallkonstellation relevante Wissen o. Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links) einbringen
- Fragesteller persönlich adressieren
- sich epathisch mitfühlend zeigen
- allg. Lebenshilfe-Ratschläge darstellen
- eigene Erfahrungen ohne Ratschläge darstellen
Anmerkung: Insbesondere die Fragen von Neu-Usern sind häufig mißverständlich. Selbst wenn man ein Rechtsberatungsbegehren unterstellen könnte, ist der Beitrag per se noch kein Regelverstoß! Nach der Moderationleitline kommt den Antworten ein größeres Gewicht zu, denn nur auf die Abfolge "Rechtsberatungbegehren-Rechtsberatung" (siehe Moderationsleitline) soll reagiert werden.
Die Praxis zeigt aus meiner Sicht, dass unsere Nutzer zufrieden sind, wenn sie die für ihren Fall relevante Rechtslage=Wissen verstanden haben. Das ist aus meiner Sicht kein Konflikt mit dem Rechtsberatungsgesetz sondern Sinn und Zweck des Forum Deutsches Recht: "Das Forum Deutsches Recht will als Diskussionsplattform die allgemeine Rechtskunde fördern und das Rechtssystem für die Bürger transparent und nachvollziehbar machen. Es dient demnach dem/der Empowerment/Mündigkeit der Bürger in der Informationsgesellschaft." Verhaltenvorschläge, Tipps und Ratschläge, die in Bezug zu einer konkreten Rechtsangelegen stehen und ausdrücklich oder sinngemäß Aussagen treffen, wie "Du sollst bzw. es ist geboten, dass Du in Deiner konkreten Rechtsangelegenheit folgende Schritte unternimmst..." kommen nur sehr selten vor. Danke dafür an unsere User und Moderatoren!
Namensnennungen von Dritten sind nicht ja nur aus der Grundproblematik der unerlaubten Rechtsberatung hier weiter grundsätzlich unerwünscht, da bei allen Namensnennungen (Produkte / Firmen / Personen usw.) leicht Rechte von Dritten verletzt werden (können).
Mit der seit längerer Zeit veränderten Juriquette und der vor wenigen Monaten verfassten Moderationsleitline kann das FDR auf einem sicheren Fundament eine etwas entspanntere Moderationspraxis entwickeln.
Fragen, Anregungen, Hinweise und Diskussion sehr erwünscht! Danke.
häufig kommt es im Zusammenhang mit Rechtsberatung/Rechtsberatungsbegehren aus meiner Sicht zu Unklarheiten, was im FDR ein Regelverstoß bzw. ein Verstoß gegen die Juriquette ist. Daher möchte ich hierzu mal ausführlicher Stellung beziehen.
Die frühere sog. A- und B- Umformulierungs-Regel wurde schon vor längerer Zeit (nach ausführlicher Diskussion und Prüfung durch das Moderatoren-Team) aus der Juriquette entfernt, besteht also als Board-Regel nicht mehr. Sog. Kurzformen, die noch in manchen Foren als Vorschalttext zu finden sind/waren, sollten lediglich Formulierungshilfen für Ungeübte darstellen, sollten aber nicht als Kurzform unserer Board-Regeln/Juriquette angesehen/mißverstanden werden.
Ich möchte nun gerne konkretisieren, was aus meiner Sicht für das FDR unproblematisch ist und was von meinem Standpunkt aus auch von unserer Juriquette und der Moderationsleitline gedeckt ist:
Frage / Threadbeginn
- Schilderung, die auf einem konkreten Fall/Sachverhalt/Erlebnis beruht
- Frage nach allg. Rechtslage (auch konkretisiert heruntergebrochen auf die spezielle Schilderung), nach nützlichen allgemeinen Verhaltensregeln, ähnlichen Erfahrungen und grundsätzlichen Ansichten und Einschätzungen
Antworten / Diskussion
- für die diskutierte Fallkonstellation relevante Wissen o. Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links) einbringen
- Fragesteller persönlich adressieren
- sich epathisch mitfühlend zeigen
- allg. Lebenshilfe-Ratschläge darstellen
- eigene Erfahrungen ohne Ratschläge darstellen
Anmerkung: Insbesondere die Fragen von Neu-Usern sind häufig mißverständlich. Selbst wenn man ein Rechtsberatungsbegehren unterstellen könnte, ist der Beitrag per se noch kein Regelverstoß! Nach der Moderationleitline kommt den Antworten ein größeres Gewicht zu, denn nur auf die Abfolge "Rechtsberatungbegehren-Rechtsberatung" (siehe Moderationsleitline) soll reagiert werden.
Die Praxis zeigt aus meiner Sicht, dass unsere Nutzer zufrieden sind, wenn sie die für ihren Fall relevante Rechtslage=Wissen verstanden haben. Das ist aus meiner Sicht kein Konflikt mit dem Rechtsberatungsgesetz sondern Sinn und Zweck des Forum Deutsches Recht: "Das Forum Deutsches Recht will als Diskussionsplattform die allgemeine Rechtskunde fördern und das Rechtssystem für die Bürger transparent und nachvollziehbar machen. Es dient demnach dem/der Empowerment/Mündigkeit der Bürger in der Informationsgesellschaft." Verhaltenvorschläge, Tipps und Ratschläge, die in Bezug zu einer konkreten Rechtsangelegen stehen und ausdrücklich oder sinngemäß Aussagen treffen, wie "Du sollst bzw. es ist geboten, dass Du in Deiner konkreten Rechtsangelegenheit folgende Schritte unternimmst..." kommen nur sehr selten vor. Danke dafür an unsere User und Moderatoren!
Namensnennungen von Dritten sind nicht ja nur aus der Grundproblematik der unerlaubten Rechtsberatung hier weiter grundsätzlich unerwünscht, da bei allen Namensnennungen (Produkte / Firmen / Personen usw.) leicht Rechte von Dritten verletzt werden (können).
Mit der seit längerer Zeit veränderten Juriquette und der vor wenigen Monaten verfassten Moderationsleitline kann das FDR auf einem sicheren Fundament eine etwas entspanntere Moderationspraxis entwickeln.
Fragen, Anregungen, Hinweise und Diskussion sehr erwünscht! Danke.
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Moin,
Etwas stimmt nicht,
sauber differenzieren können.*(Davon nehme ich mich ausdrücklich nicht aus), Überschneidungen gab es bereits in der Vergangenheit.
Grundsätzlich befürworte ich das nicht mehr sklavische Festhalten an der Anonymisierungspflicht , aber imho sorgt die jetzige Regelung nicht für mehr Klarheit.
Genug kritisiert, das nicht starre Festhalten an Regeln und Positionen ist jedenfalls uneingeschränkt Positiv.
Frohe Ostern
Etwas stimmt nicht,
Aktuell dem Link in meiner Sig. folgendJaeckel hat geschrieben:Die frühere sog. A- und B- Umformulierungs-Regel wurde schon vor längerer Zeit (nach ausführlicher Diskussion und Prüfung durch das Moderatoren-Team) aus der Juriquette entfernt,
Juriquette hat geschrieben:Wenn Sie eine Frage stellen, schreiben Sie so genau wie möglich, worum es Ihnen rechtlich geht, was das Rechtsproblem ist, das Sie interessiert. Wenn Sie das richtig machen, können Sie in den meisten Fällen die konkreten Namen, Daten, Orte Ihres Problems weglassen und durch Platzhalter wie z.B. "Person A", "Firma B", "Ort C" ersetzen.
ABM für die Moderatoren?Jaeckel hat geschrieben:konkretisiert heruntergebrochen auf die spezielle Schilderung.nach nützlichen allgemeinen Verhaltensregeln, ähnlichen Erfahrungen und grundsätzlichen Ansichten und Einschätzungen
Juriquette hat geschrieben: Wenn Sie eine Antwort schreiben,hüten Sie sich vor ... und vor konkreten Handlungsanweisungen.
Melde ernsthafte Zweifel an, das die *Mehrzahl der User zwischen "allgemeinen Verhaltensregeln(Handlungsanweisungen?)" und "konkreten Handlungsanweisungen(Verhaltensregeln?)"Wiki hat geschrieben: Handlung als juristischer Begriff:
In der Rechtswissenschaft ist eine Handlung jede vom Willen gelenkte Bewegung einer Person. Sie kann aus einem Tun oder einem Unterlassen bestehen.
Daher ist jedes nicht vom Willen gelenkte Verhalten keine Handlung im Sinne des Gesetzes
sauber differenzieren können.*(Davon nehme ich mich ausdrücklich nicht aus), Überschneidungen gab es bereits in der Vergangenheit.
Grundsätzlich befürworte ich das nicht mehr sklavische Festhalten an der Anonymisierungspflicht , aber imho sorgt die jetzige Regelung nicht für mehr Klarheit.
Genug kritisiert, das nicht starre Festhalten an Regeln und Positionen ist jedenfalls uneingeschränkt Positiv.
Frohe Ostern
Danke Smiler,
die Hinweise verstehe ich als Hinweise auf mögliche Inkonsistenzen.
Untersuchen wir das:
Teil 1
"Wenn Sie das richtig machen, können Sie in den meisten Fällen" bedeutet doch genau das Gegenteil einer starren Regel. Hier steht weder "man muss" sondern "können" noch "immer" sondern "in den meisten Fällen". Aus meiner Sicht ist genau ausgedrückt, was wir erreichen wollen. Wenn es jemand optimal macht, abstrahiert er genau so viel wie nötig um die allgemeine Fragestellung sinnvoll formulieren zu können. Es steht bewusst in dieser Passage kein Verbot! Mit A und B zu formulieren ist ja natürlich erlaubt und sogar erwünscht. Daraus aber zu schließen, das Gegenteil (ohne A/B) sei automatisch ein Regelverstoß ist kein (logisch) gültiger Schluß und ist nicht gewollt. Für Vorschläge, wie wir genau diese Passage in diesem Sinne griffiger machen können, sind wir aber dankbar.
Teil 2
Eine allgemeine Handlungsanweisung , wie "gehen Sie zum Anwalt" oder "informieren Sie sich beim Finanzamt" kann und soll ja nicht verboten sein.
Die Unterscheidung zwischen einer allgemeinen Handlungsanweisung und einer Handlungsanweiseung in diesem Sinne: Verhaltenvorschläge, Tipps und Ratschläge, die in Bezug zu einer konkreten Rechtsangelegen stehen und ausdrücklich oder sinngemäß Aussagen treffen, wie "Du sollst bzw. es ist geboten, dass Du in Deiner konkreten Rechtsangelegenheit folgende Schritte unternimmst..." ist aus meiner Sicht möglich. Hier habe ich aus meiner Sicht ein nützliches Hilfskriterium vorgeschlagen: Wenn man schon Zweifel hat, ob etwas Rechtsberatung oder Rechtsberatungsbegehren ist, ist es dies meistens nicht -> in dubio pro reo nicht moderativ reagieren. Fälle von von wirklicher Rechtsberatung/wirklichem Rechtsberatungsbegehren erschliesssen sich meist eindeutig.
Ggf. kann/sollte die Juriquette zur Eindeutigkeit genau an dieser Stelle die gleiche obige (rotbraun unterlegte) Konkretisierung übernehmen, wie wir sie in der Moderationsleitline erarbeitet haben!?
die Hinweise verstehe ich als Hinweise auf mögliche Inkonsistenzen.
Untersuchen wir das:
Teil 1
"Wenn Sie das richtig machen, können Sie in den meisten Fällen" bedeutet doch genau das Gegenteil einer starren Regel. Hier steht weder "man muss" sondern "können" noch "immer" sondern "in den meisten Fällen". Aus meiner Sicht ist genau ausgedrückt, was wir erreichen wollen. Wenn es jemand optimal macht, abstrahiert er genau so viel wie nötig um die allgemeine Fragestellung sinnvoll formulieren zu können. Es steht bewusst in dieser Passage kein Verbot! Mit A und B zu formulieren ist ja natürlich erlaubt und sogar erwünscht. Daraus aber zu schließen, das Gegenteil (ohne A/B) sei automatisch ein Regelverstoß ist kein (logisch) gültiger Schluß und ist nicht gewollt. Für Vorschläge, wie wir genau diese Passage in diesem Sinne griffiger machen können, sind wir aber dankbar.
Teil 2
Eine allgemeine Handlungsanweisung , wie "gehen Sie zum Anwalt" oder "informieren Sie sich beim Finanzamt" kann und soll ja nicht verboten sein.
Die Unterscheidung zwischen einer allgemeinen Handlungsanweisung und einer Handlungsanweiseung in diesem Sinne: Verhaltenvorschläge, Tipps und Ratschläge, die in Bezug zu einer konkreten Rechtsangelegen stehen und ausdrücklich oder sinngemäß Aussagen treffen, wie "Du sollst bzw. es ist geboten, dass Du in Deiner konkreten Rechtsangelegenheit folgende Schritte unternimmst..." ist aus meiner Sicht möglich. Hier habe ich aus meiner Sicht ein nützliches Hilfskriterium vorgeschlagen: Wenn man schon Zweifel hat, ob etwas Rechtsberatung oder Rechtsberatungsbegehren ist, ist es dies meistens nicht -> in dubio pro reo nicht moderativ reagieren. Fälle von von wirklicher Rechtsberatung/wirklichem Rechtsberatungsbegehren erschliesssen sich meist eindeutig.
Ggf. kann/sollte die Juriquette zur Eindeutigkeit genau an dieser Stelle die gleiche obige (rotbraun unterlegte) Konkretisierung übernehmen, wie wir sie in der Moderationsleitline erarbeitet haben!?
Grundsätzlich befürworte ich das nicht mehr sklavische Festhalten an der Anonymisierungspflicht
Danke, darüber freue ich mich!das nicht starre Festhalten an Regeln und Positionen ist jedenfalls uneingeschränkt Positiv.
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Ihr Achim Jäckel
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Grundsätzlich befürworte ich das nicht mehr sklavische Festhalten an der Anonymisierungspflicht
Dem möchte ich mich uneingeschränkt anschließen.das nicht starre Festhalten an Regeln und Positionen ist jedenfalls uneingeschränkt Positiv.
Aber, wie willa schon schrieb: Diese Konkretisierung sollte man den Forenteilnehmern auch mitteilen. Im Kopfthread der einzelnen Foren (z.B. Arbeitsrecht) steht immer noch weit leuchtend und herausgehoben die farbig unterlegte A-B-Regel, deren undifferenzierte Umsetzung durch einige Moderatoren mich hier seinerzeit zum vorläufigen Rückzug veranlasst hat.
Und damit ist für jemanden wie mich nicht klar, daß nicht irgendwann wieder ein Moderator sklavisch festhaltend mir diese Regel apologetisch vorbeten wird. Die bisherige Erfahrung hier lässt mich da sehr skeptisch blicken. Vielleicht erbarmt sich ja mal jemand, und passt den Text unter "Bitte unbedingt vor Schreiben oder Antworten lesen!" an.
Daraus könnte sich nicht nur eine "etwas entspanntere Moderationspraxis", sondern auch ein etwas entspannteres Schreiben von Teilnehmern hier entwickeln...
Freundliche Grüße
kdM
"Die meisten fortschrittsoptimistischen Leute sind so lange für neue digitale Geschäftsmodelle, bis ihr eigener Job durch eine 99-Cent-App ersetzbar wird." (Sascha Lobo)
Danke, ist zwar - wie immer mal wieder gesagt - keine Regel sondern eine Formulierungshilfe, aber ich arbeite daran, diese Mißverständlichkeit zu beheben. Schönes Wochende!steht immer noch weit leuchtend und herausgehoben die farbig unterlegte A-B-Regel
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
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Gelten die Forenregeln nicht mehr?
Hallo zusammen!
Bedingt durch Prüfungsstress und viel Lernerei war ich schon länger nicht mehr hier im Forum.
Jetzt schaue ich mal wieder vorbei und wundere mich, warum sich kaum noch jemand an die Forenregeln hält...
Ist es seit neustem erlaubt zu schreiben:
Liebe Grüße.
Bedingt durch Prüfungsstress und viel Lernerei war ich schon länger nicht mehr hier im Forum.
Jetzt schaue ich mal wieder vorbei und wundere mich, warum sich kaum noch jemand an die Forenregeln hält...
Ist es seit neustem erlaubt zu schreiben:
Vorab vielen Dank!Ich habe, weil mein Nachbar Hr. Schmitt, mein Chef hat mir gestern...
Liebe Grüße.
Hi !
Die frühere A- und B-Formulierungsregel ist mittlerweile weggefallen !
Siehe hier:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php ... highlight=
Beste Grüße
wolf25
Die frühere A- und B-Formulierungsregel ist mittlerweile weggefallen !
Siehe hier:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php ... highlight=
Beste Grüße
wolf25
Wobei die Änderung nun offenbar zu noch mehr Verwirrung geführt hat.
Siehe z.B. hier --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=118263 oder hier --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=118170
Denn es scheint nun mehrere Forenregeln zu geben. Mal mit A und B ( www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6 ) und mal ohne ( www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=106428 ). Der Satz in www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=106428 "Die frühere sog. A- und B- Umformulierungs-Regel wurde schon vor längerer Zeit (nach ausführlicher Diskussion und Prüfung durch das Moderatoren-Team) aus der Juriquette entfernt, besteht also als Board-Regel nicht mehr." scheint mir nicht zu stimmen, denn in der Juriquette findet man ihn immer noch.
Hier --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=118172 bemängelt sogar ein Moderator nicht Nichtbeachtung der (welcher?) Forenregeln.
Siehe z.B. hier --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=118263 oder hier --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=118170
Denn es scheint nun mehrere Forenregeln zu geben. Mal mit A und B ( www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6 ) und mal ohne ( www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=106428 ). Der Satz in www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=106428 "Die frühere sog. A- und B- Umformulierungs-Regel wurde schon vor längerer Zeit (nach ausführlicher Diskussion und Prüfung durch das Moderatoren-Team) aus der Juriquette entfernt, besteht also als Board-Regel nicht mehr." scheint mir nicht zu stimmen, denn in der Juriquette findet man ihn immer noch.
Hier --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=118172 bemängelt sogar ein Moderator nicht Nichtbeachtung der (welcher?) Forenregeln.
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- FDR-Mitglied
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Na, da bin ich wohl derjenige gewesen... wir haben hier im Forum eine "weiche" Moderationslinie etabliert... Rechtsberatung ist und bleibt unerwünscht,wobei die abstrakte Erörterung von rechtlichen Fragestellungen oder die Vermittlung von weiterführenden Links oder Gesetzen auch bei "konkreten Anliegen" unbedenklich und mit den Forengrundsätzen unbedenklich ist und der Förderung der Rechtskultur dient.Redfox hat geschrieben:Hier --> www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=118172 bemängelt sogar ein Moderator nicht Nichtbeachtung der (welcher?) Forenregeln.
Wenn aber
beim konkreten Fall konkrete Hilfestellung erbeten wird, und zwar nicht nur durch (zulässige!) Bitte um einschlägige Gesetze pp, dann ist das mit den Forenregeln nicht so einfach in einklang zu bringen...Wie können die sich wehren ? Gibt es da überhaupt eine Möglichkeit ?
Die A-B-Regel versteht sich, wo sie erscheint (zB in der Juriquette) als Empfehlung. Nota bene:
Man kann es auch anders richtig machenJuriquette hat geschrieben:Wenn Sie das richtig machen, können Sie in den meisten Fällen die konkreten Namen, Daten, Orte Ihres Problems weglassen und durch Platzhalter wie z.B. "Person A", "Firma B", "Ort C" ersetzen.
"Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
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