Betreff des Beitrags: Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahmung- meine Rechte?
Verfasst: 10.11.09, 16:14
hallo!
bin total verzweifelt und stinksauer. kurze schilderung des problems:
am 30.09.09 klingelte um sechs uhr morgens ein 8- köpfiges team der kripo an meiner wohnungstür mit einem durchsuchungs- und haftbefehl wegen besonders schweren banden-diebstahls gegen meinen ex-freund. er ist trotz unserer trennung sporadisch bei mir, da wir ein gemeinsames kind erwarten. ich war natürlich vollkommen überrascht, weil ich mich gefragt habe was die beamten glauben in MEINER wohnung zu finden, da er seine post, kontoauszüge etc. natürlich dorthin zugesandt bekommt wo er gemeldet ist.
kurzum:
8 wildfremde männer durchwühlten meine wäsche- was auch schon keine schöne angelegenheit ist- und konfiszieren MEINEN laptop, MEINE 2 handies (eines ist gerade neu geliefert worden, da das alte kaputt ist), wo mein name als lieferanschrift draufstand, MEINE Internetauktionshaus [Name geändert]- anmeldebestätigung (wozu bitte) und kontoauszüge von MIR- hä? komisch, aber die werden ihre gründe haben. worum es mir geht ist, dass ich meine sachen bis heute- also gut 5 wochen später noch immer nicht wieder habe, obwohl ich denen klipp und klar gesagt habe, dass sie weder in meinem handy noch in meinem laptop irgendwas finden werden, weil ich keinen blassen schimmer von diesen diebstählen hatte. dann hätten die meine sachen doch wohl zuerst durchchecken können, damit ich sie möglichst schnell wieder bekomme. immerhin zahle ich für meinen handyvertrag eine grundgebühr, obwohl ich das handy derzeit je eben gar nicht nutzen kann. kriege ich den ausfall irgendwie erstattet? WIE IST DIE RECHTSLAGE?
Betreff des Beitrags: Re: Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahmung- meine Rechte?
Verfasst: 12.11.09, 11:21
wildkatze hat geschrieben:
... obwohl ich denen klipp und klar gesagt habe, dass sie weder in meinem handy noch in meinem laptop irgendwas finden werden, weil ich keinen blassen schimmer von diesen diebstählen hatte.
Und das soll die Beamten dazu veranlassen zu sagen "ok, hier haben Sie Ihre Sachen wieder" ? Was glauben Sie, wie oft die solche Aussagen hören, und sich später herausstellt, dass die Person sehr wohl involviert war!
Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, sich keinerlei Beweismaterial finden ließ, dann werden Sie Ihre Sachen auch wiederbekommen.
Ob die Beschlagnahme rechtlich einwandfrei war, lässt sich Mangels Informationen nicht sagen.
Zudem sollten Sie, wie Zeus3 schon richtig gesagt hat, nochmal den Durchsuchungsbeschluss lesen. Dort ist aufgeführt wonach und wo durchsucht werden darf!
... erzählen sie mir mal was neues! habe nicht gesagt, dass die solch eine aussage dazu veranlassen soll, mir die sachen sofort rauszugeben und natürlich weiß ich auch, wieviele behaupten, von nix gewusst zu haben- DAS INTERESSIERT MICH NICHT DIE BOHNE!!! will lediglich wissen, wer mir den ausfall ersetzt.
herr gott, das habe ich ja wohl verständlich genug geschildert!!!
Wenn der Durchsuchungsbefehl als solcher nicht rechtswidrig war, weil z. B. längst für die vorgeworfenen Taten Verfolgungsverjährung bestand, dann durften die durchsuchen und natürlich auch beschlagnahmen.
Ich hatte ja schon geschrieben, den Durchsuchungsbefehl nochmals genau anzusehen,
1. gegen wen richtet sich die Durchsuchung
2. wo ist zu durchsuchen
3. nach was ist zu suchen.
Da der Freund sporadisch immer noch bei Dir ist, ist wohl wenig dagegen zu sagen, wenn man auch bei Dir durchsucht.
Dein Laptop etc. könnte ja auch von Deinem Freund - für seine Straftaten - benutzt worden sein, spätestens wenn Du sowas wußtest und man Dir das auch noch nachweisen kann - spätestens dann sind das nicht mehr SEINE Straftaten alleine.
Ein Schaden ist ja nicht entstanden, wenn man nichts finden sollte und Dir die Sachen zurückgibt.
Das kann dauern, auch sehr lange.
Ich habe selber in 2 Instanzen Schadensersatz für meine Hausdurchsuchung zugesprochen bekommen, aber nur deshalb, weil die Hausdurchsuchung als solche völlig rechtswidrig war.
Gegen den Staatsanwalt der das angezettelt hat und den Richter, der das genehmigt hat werde ich natürlich noch vorgehen.
Der Schaden setzt sich in meinem Fall aus der Rechnung für den neuen Computer und der Rechnung für den Anwalt zusammen.
Unter 25 € Schaden gibt es generell keine Erstattung.
Für erlittenes Ungemach (z. B. wegen seelischem Druck beim Anblick des Durchwühlens des Schlafanzuges) gibt es auch nichts.
... erzählen sie mir mal was neues! habe nicht gesagt, dass die solch eine aussage dazu veranlassen soll, mir die sachen sofort rauszugeben und natürlich weiß ich auch, wieviele behaupten, von nix gewusst zu haben- DAS INTERESSIERT MICH NICHT DIE BOHNE!!! will lediglich wissen, wer mir den ausfall ersetzt. herr gott, das habe ich ja wohl verständlich genug geschildert!!!
Da Ihre Shift-Taste ja wohl nicht defekt zu sein scheint, besteht keine Veranlassung
1. die deutsche Rechtschreibung so mit Füßen zutreten,bzw.
2. so frech zu werden, sowie
3. SO ZU SCHREIEN
Ansonsten:
Hier kann es auch Antworten geben, die Sie nicht zufrieden stellen werden. Das ist nunmal kein bezahltes Rechtsauskunftforum.
Ansonsten seien Sie gewiß, wenn die Verdachtsmomente der Polizei/ Staatsanwaltschaft absolut undenkbar gewesen wären, hätte man keinen Durchsuchungsbeschluß bekommen.
Den Schaden durch ausgefallene Nutzung Ihres privaten Handys sollten Sie beim Zweckveranlasser der Durchsuchung geltend machen:
Ihrem Ex, welcher den Grund für die Durchsuchung geliefert hat.
Grüße
Ronny
_________________ Vielen Dank auch für die mehr als 6000 positiven Bewertungen.
wie wäre es mit Karte sperren lassen und einfach eine neue zusenden lassen ? Dann müssen Sie nicht Monate/Jahre Grundgebühr für nichts zahlen, oder ist Ihnen das Untersagt worden?
_________________ Ich gebe nur m.M. weiter. Irrtum nicht ausgeschlossen. -Bewertungen dürfen abgegeben werden -
Grüße Ryuk
- So ist das Leben, mal bist du unten, mal ist der Andere oben -
Das Leben ist hart, sei härter!
Aber auch dort könnte man unbefriedigende Antworten erhalten!
Das hat ihn jetzt im Finger gejuckt
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