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recht.de • Thema anzeigen - außergerichtliche Anwaltsgebühren und kein Geld dafür
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 Betreff des Beitrags: außergerichtliche Anwaltsgebühren und kein Geld dafür
BeitragVerfasst: 20.11.09, 21:59 
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Hallo Allerseits, hoffe hier ein wenig Rat zu bekommen. Herzlichen Dank schon mal dafür und sorry für den langen Text :oops:
Mein Problem: Ich hatte Stress mit einem privaten Internetauktionshaus [Name geändert] –Verkäufer. Kaufte damals zwei Artikel bei ihm und als nur einer bei mir ankam, fragte ich höflich bei ihm nach. Da nahm das Elend seinen Lauf. Er wurde mir gegenüber sofort frech, patzig und beleidigend. Daraufhin bekam er von mir eine negative Bewertung. Ich wiederum einen Brief von einer Anwältin, den er damit beauftragte, dass ich die neg. BW bei Internetauktionshaus [Name geändert] wieder löschte.

Daraufhin telefonierte ich mit der Anwälten und schilderte ihr den wirklichen Werdegang. Ihr Mandant hatte sie sogar wegen dieser Sache letztendlich belogen.

Da ich von dieser Löschung nun mal überhaupt keine Ahnung hatte. Schrieb ich mich in das Internetauktionshaus [Name geändert]- Forum ein und schilderte kurz die Situation. Dummerweise zitierte ich dort die Anwältin, aber ohne irgendwelche Namen zu nennen. Ich war wg. dieser Sache so konfus, dass ich nicht mehr klar denken konnte und machte dadurch den größten Fehler…ich schickte der Anwältin per Mail den Auszug vom Forum. Eigentlich sollte es dazu dienen, damit sie sehen konnte, dass ich die neg. BW nicht löschen konnte. Natürlich ging der Schuss nach hinten los!
Jetzt hatte ich die Anwältin am Hals (was ja auch verständlich war) Sie schickte mir eine Unterlassungsklage. Ich sollte eine 3- Punkte Unterlassungserklärung unterschreiben.
1. den Satz womit ich sie zitiert hatte, nicht mehr zu veröffentlichen.
2. bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 2000,00 €.
3. außergerichtliche Anwaltsgebühren von 775.64 € an sie zu zahlen.

Bei einer Rechtsberatung meiner Rechtschutzversicherung wurde mir geraten diesen Vertrag nicht zu unterschreiben, sondern meinen eigenen zu verfassen.
Dieses tat ich dann auch.
1. ist geblieben
2. Vertragsstrafe wurde in 200,00 € umgeändert
3. Die Verpflichtung zur Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren wird ausdrücklich zurückgewiesen, da Frau xxx namentlich nicht genannt wurde und daher nicht zu identifizieren ist.



Heute kam dann wieder ein Schreiben von der Anwältin. Die außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren von 775,64 € wären aber trotzdem fällig und sollten bis zum 04.12. an sie überweisen werden.

Die Kostennote sieht folgend aus:

Leistungszeit: 13.10.2009 bis 26.10.2009
Gegenstandswert: 10.000,00 €

Geschäftsgebühr §§13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 631,80 €
-------------------------------------------------------------------------------------
Zwischensumme der Gebührenpositionen 631,80 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002
VV RVG 20,00 €
-------------------------------------------------------------------------------------
Zwischensumme netto 651,80 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 123,84 €
-------------------------------------------------------------------------------------
zu zahlender Betrag 775,64 €

Leistungszeit…ich habe von der Anwältin das erste Mal am 20.10.2009 Post bekommen. Warum wurde schon der 13.10.2009 aufgeführt?
Gegenstandswert…wie kommt sie auf 10.000,00 €?

Genauso verstehe ich nicht, wie dieser Rechnung überhaupt zu stande kommt. Sie hatte doch überhaupt keine Auslagen bzw. Ausgaben wegen mir gehabt. Das sagt auch die Rechtberatung.

In einem Schreiben an die Anwältin habe ich folgendes geschrieben:

Ich möchte mich diesbezüglich bei Ihnen in aller Form entschuldigen.
Es war in keinerlei Absicht von mir, Ihnen irgendwie zu schaden.
Noch war mir nicht bewusst, dass dies irgendwelche Folgen haben
könnte. In meiner Aufregung muss ich das Ganze irgendwie
missverstanden haben.

Ich bedauere die entstandenen Umstände sehr, da diese von mir
nicht bewusst gewollt waren.


Ich weiß, dass ich eine sehr große Dummheit begangen habe, aber ich
habe dieses Geld nicht und weiß auch nicht wie ich es bezahlen soll. Ich bin alleinstehend mit zwei Töchtern, denen ich noch gegenüber Unterhaltspflichtig bin. Ich habe zwar seit 32 Jahren eine feste Anstellung, aber leider nur eine 28,5 Std/ Woche. Mit diesem Verdienst bekomme ich mehr schlecht als Recht unseren Lebensunterhalt bestritten, wodurch sich bei mir halt auch noch Schulden angehäuft haben.
Wie sieht man hier die Rechtslage?

Wünsche allen ein schönes Wochenende
:wink:
LG Patience

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 21.11.09, 18:15 
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Zitat:
1. den Satz womit ich sie zitiert hatte, nicht mehr zu veröffentlichen.

Gegen welches Recht soll das denn verstossen?


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 Betreff des Beitrags: außergerichtliche Anwaltsgebühren und kein Geld dafür
BeitragVerfasst: 21.11.09, 20:18 
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Hallo Mahlzeit, ja das wüsste ich auch gerne!
Im Betreff ihres Anwaltsschreiben steht:Unterlassung Veröffentlichungen im Forum von xxx
Ich hätte das mit ihr geführte Telefonat nicht der Realität entsprechend wiedergegeben. Und ich würde meine beiden Arme drum verwetten, dass das was ich geschrieben habe sehr wohl der Realität entsprechend war! Aber ich als keiner Mensch ziehe eh den kürzeren.

Fakt ist, sie hätte sich als gegnerriche Anwältin nicht zu solchen Äußerungen hinreisen lassen dürfen. Sie hätte mir niemals Tipps dazu geben dürfen, was ich in das Antwortschreiben an sie hätte schreiben sollen.

Das ist wohl das was die Dame wurmt, diesen Fehler begangen zu haben. Meine Doofheit war es halt, sie auch noch mit der Nase draufzustossen :twisted:

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 Betreff des Beitrags: Weiß hier niemand einen Rat dazu?
BeitragVerfasst: 22.11.09, 15:16 
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Weiß hier niemand einen Rat dazu? :cry:

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BeitragVerfasst: 23.11.09, 12:53 
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Da diese Frage nichts mit Strafrecht zu tun hat, ist die Wahrscheinlichkeit hier eine kompetente Antwort zu erhalten geringer, als wenn Sie ihre Frage im richtigen Bereich des Forums schreiben...

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Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 23.11.09, 14:48 
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Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
In welches Unterforum gehoert denn eine strafbewehrte Unterlassungserklaerung?

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 23.11.09, 21:18 
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@ gotto da Sie anscheinend schon festgestellt haben, dass ich hier verkehrt gepostet habe, wäre ich Ihnen dankbar hier auch zu schreiben wo dieser Beitrag richtig hin gehört. Ich weiß es nämlich leider nicht :cry:

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 24.11.09, 15:38 
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Dummerchen hat geschrieben:
In welches Unterforum gehoert denn eine strafbewehrte Unterlassungserklaerung?

Ins Strafrecht. :wink:
Hier geht es jedoch um die Frage, ob die gegnerischen Anwaltskosten als Schadensersatz gefordert werden können, daher: Anwalts- oder Zivil(prozeß)recht.

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Signaturen in Foren werden maßlos überbewertet.
WTF is कर्मन् ?


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BeitragVerfasst: 24.11.09, 21:38 
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Danke :wink: Kobayashi Maru, dann werde ich es mal im Anwaltsrecht posten. Vielleicht habe ich da mehr Glück :)

LG

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