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recht.de • Thema anzeigen - Sozialhilfe für die Mutter zahlen?
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 Betreff des Beitrags: Sozialhilfe für die Mutter zahlen?
BeitragVerfasst: 21.11.09, 20:17 
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Wohnort: Niedersachsen
Hallo!

Mein Mann hat über 10 Jahre keinen Kontakt mehr zu seiner Mutter! Heute war ein Brief vom Sozialamt im Briefkasten, wir sollen Sozialhilfe für ambulantes Wohnen zahlen!
Sie haben uns ein Schreiben beigelegt, indem wir alles, wirklich alles angeben müssen. Selbst mein Haus und Grundstück wird mit angerechnet! (Wat hab ich mit der Frau am Hut???) Wie weit kann das Amt gehen? Wenn wir nun nicht genug Einkommen haben, können die Verlangen, dass wir unser Haus verkaufen, nur damit wir die Sozialhilfe für die zahlen können?

Wieviel können sie uns nehmen? Wir sind eine 5 köpfige Familie, mit Hund, Pferd, wie oben gesagt Haus, 2 Autos etc....

Über schnelle Antworten würde ich mich freuen...

Gruss Masoleba


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 22.11.09, 03:11 
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Wohnort: Berlin
Hallo masoleba,

"Nichtsehen" genügt nicht, um sein Recht auf Unterhalt zu verwirken! Eher schon schlagen, quälen, bestehlen usw: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1611.html

Aber im Streitfalle entscheidet über ob und Höhe des Unterhalts ohnehin das Familiengericht. Und da kann es womöglich auch zu einer "versteckten Schwiegertochterhaftung" kommen :lol:

Gruß aus Berlin, Gerd

_________________
Recht beratungsresistant
ist und bleibt der Querulant.

"Wir könnten es wie einen Unfall aussehen lassen!" Charlie Harper


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 22.11.09, 11:55 
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Registriert: 07.06.05, 21:10
Beiträge: 2719
Karma: 0
Man sollte mal nicht anfangen Panik zu schieben.

Eine selbst genutztes EFH kann natürlich nicht angerechnet werden und verkaufen muss man das auch nicht.
Bei 3 Kindern hat man einen entsprechenden Selbstbehalt, dazu muss einem Geld bleiben um selbst für das Alter zu sparen.

Die Angaben sind natürlich erstmal lästig aber man sollte das neutral sehen. Eure finanziellen Verhältnisse werden ja nicht im Internet veröffentlicht.

Mfg
Matthias


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