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recht.de • Thema anzeigen - Couchecke, hohe Spaltmaße ...Reklamation,Tolleranz?
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 Betreff des Beitrags: Couchecke, hohe Spaltmaße ...Reklamation,Tolleranz?
BeitragVerfasst: 21.11.09, 22:18 
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Hallo,

wir haben eine Couchecke gekauft, diese wurde jetzt geliefert. Jetzt stellen wir leider fest, dass zwichen den beiden Teilen und der Funktionsecke große Spaltmaße sind (2 cm auf der einen und abscließend auf der anderen Seite, dadurch ist die eine verstellbare Lehne sehr leichtgänging, die andere viel zu schwergänig. Die Maße nach hinten raus sind auch um ca 1,5 cm unterschiedlich, was jedoch nicht stört.
Unsere Frage ist nun, ist das Tolleranz? Gibts hier eine ISO/DIN Norm für Möbeltolleranzen (Link)?
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Reklamation ..schriftlich, per mail, anrufen?
Welchen Preisnachlass (%) kann man hierfür verlangen, wenn nicht Neulieferung?
Wir sind so nicht pingelig, doch wenn man sowas sofort sieht ist es doch nicht so schön.

Über Tips würden wir uns freuen.


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BeitragVerfasst: 21.11.09, 23:55 
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Wurde das Modell denn vorher besichtigt?

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BeitragVerfasst: 22.11.09, 00:58 
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Sie wurde im Möbelhaus gekauft. Ein Model wurde besichtigt, die Couch wurde dann nach 8 Wochen geliefert (also nicht die, die im Möbelhaus stand). Es ist auch keine Sonderanfertigung.
Ich finde jedenfalls das Spaltmaß von fast 2 cm ziemlich groß, da dadurch die Funktionsecke auch beeinnträchtigt ist (leichtgangigkeit)


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 01:39 
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Hatte das besichtigte Modell denn die gleichen "Probleme"?

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BeitragVerfasst: 22.11.09, 02:00 
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Ein Zwischenruf abseits der Rechtslage sei bitte erlaubt, denn manchmal ist der Teufel ein Eichhörnchen:
Bei derartigen Möbeln werden die einzelnen Teile in der Regel durch Ineinanderhängen von Haken und Ösen miteinander verbunden. Es kann beim Aufstellen schnell passieren, dass einer der Haken die Öse nicht trifft, was dann zum geschilderten Ergebnis führt. Das lässt sich problemlos selbst prüfen und ggf. beheben. Wenn schon geschehen oder nicht die Ursache, betrachten Sie diesen Beitrag bitte als gegenstandslos.

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Herzliche Grüße
Kormoran


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 10:12 
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Im Möbelhaus war die Couch natürlich i.o.
Die Couch wurde auch korrekt aufgebaut, ja, da sind nur die Haken/Ösen Verschlüsse und die sitzen korrekt. Unser Fußboden ist zudem gegossen, also auch absolu plan.


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 12:02 
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Wir haben die Couchteile jetzt nochmal auseinandergenommen und jetzt seh ich auch das übel, ein Holzteil, welches eine Öse hält ist gebrochen. Gestern beim Aufbau habe ich nur gesehen, dass an einer Stelle der Stoff einen Riß hatte (ganz dünner im zusammengebauten Zustand nicht sichtbarer Stoff ...meine Freundin meinte nur der ist gerissen, ich sagte sieht man nicht, ist egal), aber dort ist das Holz gebrochen.
Das war also von Anfang an. Was mach ich nun, habe ich überhaupt eine Chance das nachgebessert zu bekommen? Die können ja auch sagen ist mir beim Transport oder zusammenbauen passiert. War es aaber definitiv nicht.
Wie geh ich am besten vor?


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 12:31 
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Es handelt sich um einen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB.

Damit hat der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer die Rechte, die im § 437 BGB aufgeführt sind.

Was die eventuelle Behauptung des Verkäufers angeht, der Fehler sei durch den Käufer verursacht worden, so greift hier, bei der neuen Couch, nach § 476 BGB noch die Beweislastumkehr. Damit müsste der Verkäufer beweisen (nicht behaupten), dass der Kunde den Schaden verursacht hat.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__434.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__476.html

Hier wäre es also wohl angesagt, den Verkäufer vom Mangel in Kenntnis zu setzen und Nacherfüllung zu verlangen.

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Herzliche Grüße
Kormoran


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 13:08 
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Danke Kormoran ...ich denke die werden es auf Tansportschaden schieben, schließlich haben wir sie vom Lager abgeholt (davor und im Lager wurde sie aber trotzdem noch von anderen Personen transportiert)


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 13:18 
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Wie schon geschrieben, der Verkäufer muss grds. beweisen, dass er die Couch in mangelfreiem Zustand (an den Käufer) übergeben hat.

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BeitragVerfasst: 22.11.09, 13:29 
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hm, und da ist vieleicht schon der Haken ...ich habe die Couch verpackt übergeben bekommen, den Bruch hätte man nicht sehen können, da die in PVC eingeschweißte Couch innen noch mit Pappe geschützt war. Ich musste natürlich bei Übergabe unterschreiben, dass ich die Couch i.O. übernommen habe. Aber ich kann sie doch nicht auf der Straße auspacken und kontrollieren?


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 14:33 
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timo_jessi hat geschrieben:
ich habe die Couch verpackt übergeben bekommen

Macht doch nichts.

timo_jessi hat geschrieben:
den Bruch hätte man nicht sehen können

Eben.
timo_jessi hat geschrieben:
Ich musste natürlich bei Übergabe unterschreiben, dass ich die Couch i.O. übernommen habe.

Bereitet mir gegenwärtig keine Kopfschmerzen, s. u.

timo_jessi hat geschrieben:
Aber ich kann sie doch nicht auf der Straße auspacken und kontrollieren?

Eben.

Die Couch befand sich in einer Transportverpackung. Diese ist üblicherweise zum Transport gedacht, und nicht dafür, dass man die Couch auf einer Zwischenstation des Transportes auspackt, um sie dann beim weiteren Transport ohne Verpackung zu demolieren.

Damit kann die Bestätigung „i.O“ sich m. E. auch nur auf das beziehen, was offensichtlich erkenn- und feststellbar ist. Hier also darauf, dass die Transportverpackung dem äußeren Anschein nach wohl unbeschädigt war.

Wenn man dieses anders sehen wollte, könnte sich jeder Händler „i.O.“ vom Kunden bestätigen lassen und wäre damit seine Gewährleistungspflichten los. Genau eine solche Vereinbarung wäre aber nach § 475 BGB unwirksam.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__475.html

Insoweit verweise ich noch einmal auf spraadhans’ Kommentar:

spraadhans hat geschrieben:
Wie schon geschrieben, der Verkäufer muss grds. beweisen […]

…oder anders ausgedrückt: Es bietet sich bisweilen an, nicht zuviel zu begründen und zu vermuten. Man kann sich unter Umständen auch um Kopf und Kragen reden…

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Kormoran


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 17:59 
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Okay, besten Dank an alle, dann bin ich jetzt schlauer und kann ggf. kontern ;-)


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BeitragVerfasst: 27.11.09, 21:15 
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Hallo,
der Schaden wurde jetzt akzeptiert und an den "Vorlieferanten" weitergegeben, jetzt soll lt. Aussage des Möbelhauses ein Polsterservice (Fremdfirma) des Herstellers mit der Reparatur beauftragt werden, dies soll vemutlich nicht mehr dieses Jahr passieren, also müsste ich jetzt mindestens 5 - 6 Wochen warten ...dies ist für mich in zweierlei Hinsicht nicht akzeptabel

- ich kann die couch wegen des Bruchs nicht nutzen, bekomme aber zu Weihnachten Gäste

- ich habe doch eine neue couch gekauft und soll jetzt bevor ich sie überhaupt ein einziges mal genutzt habe eine Reparatur bekommen? ...Ich weiß nicht wie die sich das vorstellen ein mit Polster bezogenes gebrochenes Teil zu reparieren

Wie bzw. mit welchen Argumenten kann ich da am besten Druck machen? Wie sieht es rechtlich aus?

Danke schonmal


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BeitragVerfasst: 28.11.09, 00:55 
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Als Käufer hat man bei einem Mangel grundsätzlich die Wahl, ob man eine neue Sache oder Reparatur der alten will, § 439 I BGB.

Aber egal ob man nun eine neue Sache verlangt oder Reparatur oder ob man Rücktritt will, weil der Verkäufer nicht nacherfüllt oder weil es zu lange dauert:
Der Verkäufer hat das Recht, eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu erhalten.

Und genau da liegt der Hund begraben: Die angemessene Frist bedeutet u.a., dass der Verkäufer überhaupt die Möglichkeit haben muss, die Leistung in dieser Zeit zu bewirken. Gerade bei Couchen ist es nicht ungewöhnlich, dass die Beschaffung Wochen dauern kann. Die Lieferung Ihrer Couch hat 8 Wochen gedauert, die Reparatur soll 5-6 Wochen dauern (ich schätze, eine Neulieferung dauert ähnlich lange). Das erscheint mir nicht unangemessen. Es ist zwar traurig für den Käufer, dass er aufgrund eines Mangels jetzt derart lange warten muss. Aber andererseits wäre es m.E. nicht angemessen, wenn der Verkäufer jetzt nur 2 Wochen Zeit zur Nacherfüllung hätte.
Möglicherweise könnte nach § 323 I, II Nr. 3 ein sofortiger Rücktritt möglich sein, weil das lange Weihnachtsfest und anschließend auch noch Sylvester vor der Tür steht und man es dem Käufer nun wirklich nicht zumuten kann, seine Gäste auf Klappstühlen sitzen zu lassen. Ob das letztlich geht, weiß ich nicht sicher.
Ich gebe aber zu bedenken, dass der Käufer bei einem Rücktritt auch keine Couch hat. Eine neue Couch zu beschaffen dauert im Zweifelsfall wieder 8 Wochen. Von daher ist der Rücktritt vielleicht nicht unbedingt zu empfehlen.

Zitat:
Wie bzw. mit welchen Argumenten kann ich da am besten Druck machen? Wie sieht es rechtlich aus?
Mit dem gerade gesagten könnten Sie insofern Druck machen, als dass Sie androhen, sich vom Vertrag zu lösen, sodass der Verkäufer am Ende gar nichts verdient hat.
Allerdings wird das wohl kaum dazu führen, dass der Verkäufer jetzt morgen die Couch wieder mangelfrei zaubert. Was nicht geht das geht nicht. Wenn die Couch eingesendet werden muss, dann dauert das halt etwas. Ich fürchte es ist egal wieviel Druck Sie machen - die Reparatur geht dadurch nicht schneller.

Ist denn die Couch bereits in der Reparatur? Sonst könnte man die Sache doch so regeln, dass die Couch noch über Weihnachten beim Käufer bleibt und erst danach zur Reparatur gegeben wird.

Gruß Hafish


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