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recht.de • Thema anzeigen - Kündigung rückgängig machen?!
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 Betreff des Beitrags: Kündigung rückgängig machen?!
BeitragVerfasst: 22.11.09, 12:18 
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Unser Fall ist ein wenig kompliziert.
Die Vormieter unserer zukünftigen WOhnung wurden rausgeklgt,weil die Frau alle Hausmitbewohner psychisch fertig gemacht hat.Sie sind nun draussen,haben ne neue Wohnung bezogen.So weit so gut.
Nun hat aber in Dummheit unsere zukünftige Vermieterin die Unterschrift ihres Mannes gefälscht auf dem Übergabeprotokoll.(der war im KKH bei seiner sterbenden Mutter) .Jedenfalls haben die Vormieter das jetzt gemerkt und Anzeige erstattet und gleichzeitig die Kündigung wieder angefochten.
Könnten sie damit durchkommen,nur aufgrund der gefälschten Unterschrift? Bis dahin lief alles glatt,haben sogar noch nen halben Monat umsonst in der Wohnung wohnen dürfen.

Wir sitzen hier und zittern,weil unsere Wohnung gekündigt ist und wir sonst mit unseren zwei kleinen Kindern Ende Dezember obdachlos wären.Ich hab sooooooo Angst,die Stunden bis morgen,wo unsere Vermieter mit dem neuen Brief zum Anwalt gehen,ziehen sich wie Kaugummi :-(((

Ich hoff,jemand kann mir meine Angst nehmen... Wie ist die Rechtslage?

-----------------
LG Baerfrau


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 12:49 
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Die Wirksamkeit der Kündigung hängt nicht davon ab, was oder wer sich auf dem Übergabeprotokoll verewigt hat. Und die Wirksamkeit eures Vertrages schon mal gar nicht. Solange sie nicht die Unterschrift unter der Kündigung gefälscht hat, könnt ihr ganz gelassen sein.

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BeitragVerfasst: 22.11.09, 12:56 
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Vielen Dank,das klingt gut :D Dann müssen sie das nur noch persöhnlich am Montag vom Anwalt hören und dann kriegen wir wohl endlich den Schlüssel :?


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 13:36 
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DIe Vormieter haben durch ihren Auszug gezeigt, dass sie die Kündigung akzeptierten. Die Nachmieter haben einen gültigen Mietvertrag und werden deshalb auch in diese Wohnung einziehen können.
Die gefälschte Unterschrift auf dem Protokoll der Wohnungsübergabe ist eine andere Sache und hat mit der Kündigung des Vormieters und dem Abschluss des Mietvertrages mit dem Nachmieter nichts zu tun. Vermieterin hat stellvertretend für ihren Mann die Wohnungsübergabe durchgeführt. Was sollte daran falsch sein? Dass sie dabei die Unterschrift ihres Mannes gefälscht hat war nicht klug, hat aber auf den Mietvertrag des Nachmieters keine Auswirkung.

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Gruß bed


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 Betreff des Beitrags: Re: Kündigung rückgängig machen?!
BeitragVerfasst: 22.11.09, 14:02 
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Baerfrau hat geschrieben:
Wir sitzen hier und zittern,weil unsere Wohnung gekündigt ist und wir sonst mit unseren zwei kleinen Kindern Ende Dezember obdachlos wären.

Stellen Sie den Fall bitte zum besseren Verständnis klar:
Liegt Ihnen eine Kündigung Ihres Vermieters vor oder nicht?

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 Betreff des Beitrags: Re: Kündigung rückgängig machen?!
BeitragVerfasst: 22.11.09, 15:16 
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SpecialAgentCooper hat geschrieben:
Baerfrau hat geschrieben:
Wir sitzen hier und zittern,weil unsere Wohnung gekündigt ist und wir sonst mit unseren zwei kleinen Kindern Ende Dezember obdachlos wären.

Stellen Sie den Fall bitte zum besseren Verständnis klar:
Liegt Ihnen eine Kündigung Ihres Vermieters vor oder nicht?


Wir haben unsere Wohnung selber gekündigt.Unsere neuen Vermieter haben sich nur aufgrund des neuen Ärgers nicht getraut uns die Schlüssel zu geben.Mietvertrag wird bei Übergabe den neuen Schlüssels unterschrieben....


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 Betreff des Beitrags: Re: Kündigung rückgängig machen?!
BeitragVerfasst: 22.11.09, 21:34 
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Baerfrau hat geschrieben:
......unsere zukünftige Vermieterin die Unterschrift ihres Mannes gefälscht auf dem Übergabeprotokoll.(der war im KKH bei seiner sterbenden Mutter)

Wer sagt denn, daß die Unterschrift "gefälscht" sein soll. Der Vermieter wird wohl seine Frau bevollmächtigt haben, die Übergabe zu machen. Sie hat also "per Vollmacht" oder "im Auftrag" unterschrieben. Und das ist beides in Ordnung.
MfG
Lucky

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BeitragVerfasst: 23.11.09, 02:37 
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Aber nicht, wenn sie mit seinem Namen unterschrieben hat. 8) Das ist hier aber wirklich egal.

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 Betreff des Beitrags: Re: Kündigung rückgängig machen?!
BeitragVerfasst: 23.11.09, 09:53 
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Baerfrau hat geschrieben:
Wir haben unsere Wohnung selber gekündigt.

Ist hier die noch nicht bezogene neue Wohnung gemeint?
Nun das war dann wohl nicht ganz klug. Da wird der Mieter dann zum Ende der Kündigungsfrist die Wohnung zurückgeben müssen.


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BeitragVerfasst: 23.11.09, 12:35 
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Werner hat geschrieben:
Ist hier die noch nicht bezogene neue Wohnung gemeint?


Damit ist doch wohl offensichtlich die bisherige Wohnung gemeint und nicht die Wohnung, in die der Fragesteller einziehen möchte.

Baerfrau hat geschrieben:
Mietvertrag wird bei Übergabe den neuen Schlüssels unterschrieben....


Viel interessanter dürfte hier die Frage sein, ob Baerfrau denn überhaupt schon einen Mietvertrag für die neue Wohnung hat. Wenn das nicht der Fall ist, dann hat sie tatsächlich ein Problem, falls der Vermieter sich nun weigert aufgrund der unklaren Situation den Mietvertrag zu utnerschreiben.


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BeitragVerfasst: 23.11.09, 12:40 
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Karsten hat geschrieben:
Aber nicht, wenn sie mit seinem Namen unterschrieben hat. 8)

Also meine Frau unterschreibt schon seit 30 Jahren mit meinem Namen, da hat sich noch nie jemand darüber aufgesegt.
Naja - seit der Hochzeit ist mein Name ja auch ihr Name.
MfG
Lucky

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BeitragVerfasst: 23.11.09, 12:46 
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Also unterschriebt sie mit Lucky Luke. - Da fällt das ja auch nicht so auf. Aber bei "Hans-Peter Klabautermann (mein Mann)" würde ich schon stutzig werden.

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BeitragVerfasst: 23.11.09, 12:48 
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Nein wir haben tatsächlich noch keinen Mietvertrag unterschrieben.Aber wir wissen,das wir die WOhnung auf jeden Fall kriegen,wenn diese Unklarheiten beseitigt sind.Ja unsere aktuelle Wohnung ist gekündigt und wir müssen bis Mitte Dezember raus.

Also,die Sache von den Exmietern unserer zukünftigen Wohnung liegt nun per Eilverfahren vor Gericht.Und wenn das die Klage abschmettert,was wir alle ganz doll hoffen,DANN kriegen wir den Schlüssel von unserem zukünftigen zu Hause.Wenn das Gericht allerdings auf Seiten der Kläger steht (wovon aber der Anwalt nicht ausgeht) dann siehts hier schlecht aus :(


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BeitragVerfasst: 23.11.09, 14:41 
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Baerfrau hat geschrieben:
.....Und wenn das die Klage abschmettert,was wir alle ganz doll hoffen,DANN kriegen wir den Schlüssel von unserem zukünftigen zu Hause.


Na dann drücken wir mal ganz doll die Daumen.

@Karsten: Stimmt. An den Vornamen hatte ich gar nicht gedacht.
Wer unterschreibt denn schon mit dem Vornamen?
Das macht man ja nur beim Notar - und da auch nur auf ausdrückliche Anweisung des Notars.
MfG
Lucky

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