Ber Anhörung des Betriebsrats zu einer Kündigung wurde falsch behauptet, es liege bereits eine einschlägige Abmahnung hinsichtlich des Kündigungsgrundes vor.
Des weiteren wurde der Vertrag, der der Überlassung eines Fahrzeuges zugrundeliegt vom Arbeitgeber einseitig geändert, also verfälscht und genau mit dieser Verfälschung wurde die Anhörung begründet.
Gehe ich recht in der Annahme, daß ein solches Vorgehen die Anhörung unwirksam macht?
Gehe ich ferner recht in der Annahme, daß wenn man einen Vertrag einseitig abändert und somit verfälscht und mit dieser Verfälschung sich einen Vorteil erschleichen will, nämlich die Zustimmung zur Kündigung, daß es sich hierbei um die Straftat der Urkundenfälschung und gegebenenfalls auch um Betrug handelt?
Ihrer Darstellugn nach klingt dass durchaus nach einer Straftat. Aber ich würde empfehlen umgehend einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um keine falschen Schlüsse zu ziehen.
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Grüße Ryuk
- So ist das Leben, mal bist du unten, mal ist der Andere oben -
Das Leben ist hart, sei härter!
In der Tat ist die Anhörung (und damit die darauf gestützte Kündigung) nur wirksam, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat wahrheitsgemäß über die Kündigungsgründe informiert hat.
Wobei ein arbeitnehmerseitiges "Das stimmt aber nicht!" wohl kaum als hinreichender Beweis einer fehlerhaften Anhoerung genuegen duerfte.
Aber der Klabau...griechische Gott hat ja genug Erfahrung mit Kuendigungsschutzklagen, um das Dingen in seinem Sinne zu drehen. Ansonsten kann er ja auch noch seine goettlichen Faehigkeiten einsetzen und fuer ploetzliche Erleuchtung sorgen.
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