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recht.de • Thema anzeigen - Verleumdung in Forum
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 Betreff des Beitrags: Verleumdung in Forum
BeitragVerfasst: 22.11.09, 14:41 
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Hallo,

angenommen ein Betreiber einer Webseite für Dienstleistungen stößt auf ein Forum, wo die Qualität solcher Dienstleistungen besprochen wird. Er beschließt unter seinen Namen und Firma einen Beitrag dort zu verfassen, damit diverse Irrtümer aus dem Weg geräumt werden.

Tage später bekommt er über seine Webseite zwei gleichzeitige Chat-Anfragen (Live-Support) zu seinen Dienstleistungen mit einigen Fragen (er wundert sich schon, da beide "Interessenten" exakt die gleichen Fragen stellen).

Am nächsten Tag liest er in dem Forum, das dort derjenige diesen Chat benutzt hat um die Firma zu testen. Es werden der Name und die Firma genannt und Unwarheiten verbreitet, bishin zu: "Sie sind ein Heuchler" oder "...dass Sie die Kunden SCHLECHT BERATEN.".

Sollte man so was im Raum stehen lassen? Oder rechtliche Schritte (natürlich vorab das Forum anschreiben) einleiten? Zumal durch das häufige schreiben eines bestimmten Wortes, dieser Thread bei google bei Eingabe eines sehr wichtigen Suchbegriffes inzwischen auf Platz 3 ist.


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 14:59 
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Zitat:
Sollte man so was im Raum stehen lassen? Oder rechtliche Schritte (natürlich vorab das Forum anschreiben) einleiten?



Das kommt drauf an; ein Anwalt, der eine schlechte "Auftragslage" hat, würde Ihnen vielleicht zu rechtlichen Schritten raten. Jemand, der schon ganz anderes erlebt hat, rät Ihnen vielleicht eine Runde um den See laufen zu gehen. Ein Dritter empfiehlt Ihnen vielleicht, sich im Forum zu äußern.


Wenn ich mich im Internet ärgere, was auch hier im Forum schon vorkam, gehe ich laufen. Mir geht es danach viel besser und ich spare mir viel Geld, welches der Anwalt bekäme, bei vermutlich keinem zufrieden stellende Ergebnis.


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 15:02 
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Eine merkwürdige Antwort...

Aber ok. Denke aber nicht, das ein Unternehmen sich als Heuchler und Lügner bezeichnen lassen sollte, welches seine Kunden anlügt und mit dem man "besser keine Geschäfte machen sollte".

Von daher warte ich mal noch ein paar andere richtige Antworten ab. Trotzdem danke.


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 15:13 
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Es kommt drauf an.

:arrow: Aus Sicht des Unternehmens, mag dieses Aussage eher störend empfunden werden.

:arrow: Aus Sicht des Kunden, mag es hilfreich sein, wenn andere Ihre Erfahrungen preisgeben.




Kennen Sie Internet-Seiten, wie "Hotel Tester" oder "Hotel Check" ? Ich nutze diese Kommentare regelmäßig, bevor ich einen Urlaub buche. Auch in anderen Bereiche mag es hilfreich sein, wenn ich Erfahrungen über Unternehmen bekomme, bevor ich viel Geld investiere.


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 15:18 
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Moment mal... Sie wollen sagen, dass offensichtliche Lügen über ein Unternehmen im Raum stehen gelassen werden sollen? Also z. B. ein Hotel schreibt über ein anderes Hotel: Es gibt kein Fernsehen im Zimmer, es gibt keine Saune etc. obwohl es diese Dinge gibt???

Sorry, aber das meinen Sie nicht ernst oder? Und als Heuchler und Lügner muss sich nun wirklich niemand bezeichnen lassen, ich denke nicht das das Web ein rechtsfreier Raum ist :!:


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 16:14 
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Ich weiß nicht, ob es Lügen sind oder ob Ihre Sicht Ihres Betriebes von der Sicht Dritter abweicht.


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 16:16 
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naja ich lass es sein und warte auf Antworten die der Sache dienen...


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BeitragVerfasst: 10.04.10, 14:12 
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Wohnort: Dortmund
Es gibt möglicherweise einen Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB. Hierbei ist das Recht auf freie Meinungsäußerung zu beachten. Es gibt auch unterschiedliche Arten der Behauptungen, nämlich über Tatsachen und über Werturteile. Die letzteren können nicht objektiv überprüft werden. Die Behauptungen wie "Unternehmen X berät seine Kunden schlecht" oder "beim Unternehmen X sind die Mitarbeiter Heuchler" sind eher Werturteile. Die Behauptungen wie "Das Hotel Y hat keine Sauna" sind Tatsachenäußerungen: Man kann hingehen und objektiv überprüfen, ob eine Sauna wirklich fehlt.
Unzulässige Werturteile stellen m.W. Beleidigungen (§ 185 StGB) dar, während unzulässige Tatsachenäußerungen als Verleumdung oder üble Nachrede einzustufen sind. Bei Werturteilen ist die Abgrenzung oft nicht einfach, was noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Ich denke, dass es einem Nichtwettbewerber erlaubt ist zu behaupten, dass X seine Kunden schlecht berät. Die Mitarbeiter von X als Heuchler zu bezeichnen wäre hingegen m.E. unzulässig.
Die Vorgehensweise gegen unzulässige Behauptungen:
1) zivilrechtlich auf Beseitigung und Unterlassung gemäß § 1004 (1) BGB;
2) strafrechtlich nach § 185/186/187 StGB - i.d.R. als Privatklage.

_________________
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich [u]ausschließlich[/u] die Wahrheit sage."


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