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recht.de • Thema anzeigen - ungeprüfte Maschinen verkauft - wer macht sich strafbar?
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 Betreff des Beitrags: ungeprüfte Maschinen verkauft - wer macht sich strafbar?
BeitragVerfasst: 22.11.09, 15:39 
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hi guys,

bin neu hier im Forum und hoffe, meine Frage verstößt nicht gegen irgendwelche Forenregeln (was ich nach querlesen der forenrelen nicht vermute) und ist auch hier an der richtigen stelle.

kurz zu mir:
bin gelernter Elektriker in einer Maschinenbaufirma.
Unsere Anlagen sind von der elektrischen seite her nicht kompliziert, aber in den Maschinen fließt doch so viel strom das ein Mensch sterben könnte, wenn irgendwas "schief geht"

Bisher war es so, das wenn ich eine Anlage elektrisch verkabelt habe, ein außenstehender gekommen ist, sie sich angeschaut und diese elektrisch abgenommen hat (nach DIN VDE 0100 Erstprüfung)
Doch im Zuge der Wirtschaftskriese ... BlaBlaBla kommt dieser Mann jetzt nicht mehr um die Anlagen abzunehmen, ein Prüfprotokoll zu erstellen und das "GS Siegel" bzw. heute ein "CE" Zeichen anzubringen.

Die Siegel bringe ich auch nicht an(!), aber reicht das um rechtlich "aus dem schneider" zu sein? Ich habe meinen Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht, das es grob fahrlässig ist, eine elektrische Anlage rauszuschicken, ohne das diese ordnungsgemäß abgenommen ist. Er meinte "Sie haben sie doch ausprobiert - und es funktionierte alles tadellos." Allerdings habe ich natürlich nur die Funktionen geprüft und nicht die Sicherheit - ich habe gar kein geeignetes Prüfgerät. (das weiß auch der Arbeitgeber)

Meine Hauptfrage ist:
Mache ich mich strafbar, wenn ich eine Anlage verdrahte, die verkauft, aber nicht abgenommen wurde? (aber auch kein entsprechendes Logo trägt)

PS:
was vielleicht in einem Rechtsforum nicht unbedingt jeder weiß - meine Unterlagen aus der Lehrzeit sagen über Sicherheitstechniche Festlegungen in elektrischen Anlagen vollgendes:

Zitat:
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel erfordern einen Sicherheitsstandart, der den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere in den DIN Vorschriften, VDE-Bestimmunge und VDI Richtlinien formuliert. Der Stand der Sicherheitstechnik in der (EU) ist in der Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 73/23 des Rates der EWG vom 19.02.73) Festgeschrieben.
Für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind unter sicherheitstechnischem Aspekt die VDE-Vorschriften maßgebend. Sie haben quasi Gesetzescharakter. Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Stromunfällen und Sachschäden stützen sich auf Gutachten von vereidigten Sachverständigen, die die Einhaltung der VDE-Vorschriften kontrollieren


nach diesem Zitat macht sich also meiner Meinung nach mein Arbeitgeber strafbar, wenn etwas passiert, - aber ich auch=?

zum schluss:
-bitte entschuldigt, das mein Zitat keine Quellenangabe hat, ich vermute es lässt Rückschlüsse auf mich oder meinen Arbeitgeber ziehen.
-sollten irgendwelche "fakten" fehlen, reiche ich sie gerne nach

EDIT:
ich will jetzt nicht das es so rüberkommt, als ob es mir nur darum geht meinen arsch zu retten.
aber wenn ich weiß (und das am besten schriftlich irgendwo bestätigt ist - in einem gesetz oder what ever) kann ich meinen Arbeitgeber auch erheblich mehr druck machen und sagen "ich mach so nicht weiter" aber ihn nur darauf hinzuweisen, das er sich starfbar macht interessiert ihn nicht - scheint zumindest so.


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BeitragVerfasst: 23.11.09, 01:25 
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Ich kann die Situatin verstehen manchmal sind Chefs echt zu sorglos. Wenn der Arbeitnehmer in diesem sicher fiktiven Fall (sowas passiert doch nicht in echt, oder?) (Forenregelen!!!) sorgfältig arbeitet kann ihm sicher nicht viel passieren.

Meine Erfahrung ist dass Arbeitgeber sie ganze Sache ernster nehmen wenn man sich Anweisungen schriftlich geben lässt. Z.B. "Eine Prüfung der Maschinen ist nicht notwendig wenn schon die Funktion geprüft wurde..."


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BeitragVerfasst: 23.11.09, 01:35 
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Wenn ein Elektriker eine Anlage fehlerhaft installiert und dadurch ein Mensch zu Schaden kommt, kann durchaus der Elektriker persönlich wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung strafrechtlich verfolgt werden.

Ob außerdem ZUSÄTZLICH auch der Arbeitgeber verfolgt werden kann, ist dann eine eher nebensächliche Frage.
[/url]


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 Betreff des Beitrags: Gesundheitsschutz/ Pflichten von Hersteller AN und Betreiber
BeitragVerfasst: 23.11.09, 01:38 
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Zitat:
Mache ich mich strafbar, wenn ich eine Anlage verdrahte, die verkauft, aber nicht abgenommen wurde? (aber auch kein entsprechendes Logo trägt)

Jein. Es kommt wie so oft drauf an.
Zuerst der Hinweis:
Zum Jahreswechsel 09/10 tritt die überarbeitete Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft.
Das hat sehr weitreichende Konsequenzen, da unter dieser RL auch "nicht verwendungsfähige Maschinen" fallen. Die Anforderungen die also an Ihr hergestelltes Produkt gestellt werden, lassen sich somit neben den üblichen Kundenanforderungen auch über Gesetzliche Anforderungen herleiten. (Stichworte: Niederspannungsrichtlinie, EMV, Druckgeräterichtlinie, RoHS usw.)
Auf deutsch: Der Hersteller (also ihr Chef) ist verpflichtet eine technische Nachweisdokumentation zu erstellen und zwar vor Inverkehrbringung einer Anlage! Hier muß eben nicht nur die bisherige Gefahrenanalyse dokumentiert werden, sondern eben welche Maßnahmen getroffen wurden um diesen Gefährdungen wirksam zu begegnen und das bestehende Restrisiko zu bewerten. Daher handelt es sich nun um eine Risikobeurteilung nach Durchlauf eines Konformitätsbewertungsverfahren.
Ihr Chef kann nach Erstellung und Beurteilung z.B. Organisatorische Maßnahmen festlegen, um eine "Sicherheit" gewährleisten zu können. Wenn also ihr Chef zu dem Schluß kommt, das beispielsweise eine Hochspannungsprüfung durch eine Fachkundige Person im Betrieb durchgeführt werden kann und das noch ausreichend dokumentiert Protokoliert wird, dann könnte i.d.T eine externe Prüfung durch eine Interne Prüfung ersetzt werden. Genauso wäre es aber auch denkbar, das gerade bei nicht verwendungsfähigen Maschinen ein Prüfung vor oder nachgelagert sein könnte. Spätestens bis zur Inbetriebnahme müssen alle festgelegten Prüfungen erfolgreich bestanden sein, um eben keine gefährliche Maschine in den Verkehr zu bringen. Zum Thema Haftung: Grundsätzlich haftet der Inverkehrbringer einer Maschine für sein Produkt und seine Kennzeichnung. (Händler die Produkte aus nicht EU Länder importieren sind rechtlich gesehen ebenfalls als Hersteller zu betrachten!) Hier kommt also der Firmeninhaber/Gesellschafter ins Spiel. Dieser kann die Verantwortung begrenzt auf die Mitarbeiter übertragen. Allerding hat dieser auch gewisse Fürsorgepflichten Kommt es zum Schadensereignis aufgrund nachweislich grob Fahrlässigen Verhaltens eines Mitarbeiters, so könnte der Arbeitgeber u.U Regressforderungen an den AN stellen, sofern dieser nicht selbst seine "Gesamtverantwortungspflichten" verletzt hat.


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BeitragVerfasst: 23.11.09, 10:34 
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Oktavia hat geschrieben:
Wenn der Arbeitnehmer in diesem sicher fiktiven Fall (sowas passiert doch nicht in echt, oder?) (Forenregelen!!!)...


Wenn du sie endlich einmal lesen wuerdest, wuesstest du, dass schon seit einigen Jahren auch reale Situationene geschildert werden duerfen.

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BeitragVerfasst: 23.11.09, 18:26 
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Zitat:
Wenn du sie endlich einmal lesen wuerdest, wuesstest du, dass schon seit einigen Jahren auch reale Situationene geschildert werden duerfen


Forenregeln hat geschrieben:
Dazu gehört insbesondere die unerlaubte Rechtsberatung, wie sie durch das deutsche Rechtsberatungsgesetz verboten ist. Was bedeutet das für dieses Forum? Ganz einfach gesagt: Das Forum Deutsches Recht ist nicht dazu da, Ihnen den Gang zum Anwalt zu sparen. Sie können hier Hintergrundinformationen und Erläuterungen von Fachleuten bekommen sowie von Erfahrungen anderer Mitglieder profitieren - individuelle Rechtsberatung ist nicht möglich. Das wäre auch nicht sinnvoll, da niemand alle Einzelheiten Ihres Anliegens aus der Ferne richtig beurteilen kann.


Konkrete Rechtsberatung darf nur ein Anwalt durchführen. Deshalb war mein lockerer Hinweis auf die Regeln wohl nicht ganz unangebracht.

Zitat:
Meine Hauptfrage ist:
Mache ich mich strafbar, wenn ich eine Anlage verdrahte, die verkauft, aber nicht abgenommen wurde? (aber auch kein entsprechendes Logo trägt)


Auf diese konkrete Frage mit ja oder nein zu antworten ist nach meiner Auslegung Rechtsberratung.


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BeitragVerfasst: 23.11.09, 19:13 
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noch neu hier

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Oktavia hat geschrieben:
Auf diese konkrete Frage mit ja oder nein zu antworten ist nach meiner Auslegung Rechtsberratung.


ok. wenn ihr das so seht, dann lassen wir das hier. :(

Ich definiere da wohl eine "Rechtsberatung" etas anders. denn ich würde und werde mit dieser Sache mit Sicherheit zu keinem Rechtsanwalt gehen.

Höchstens zum AG und den mal mit dem Hammer auf die Füße klopfen :lol: und sagen so gehts nicht.

Was ich damit sagen will: ich hol mir keinen Rechtsbeistand, sondern werde nur in unterschiedlicher Art und weise mit dem AG über dieses Thema reden. und wenn ICH MICH damit nicht strafbar mache, kann ich das auch nicht als argument mit einbringen


also: falls das doch noch leute anders sehen als Oktavia - ich würd mich auch weiterhin über meinungen freuen.
anderenfalls - vielen dank bis her.


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BeitragVerfasst: 23.11.09, 23:35 
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Zitat:
also: falls das doch noch leute anders sehen als Oktavia - ich würd mich auch weiterhin über meinungen freuen.
anderenfalls - vielen dank bis her.


Ich glaube du hast das ein wenig falsch verstanden 8) du hast ja auch schon eine Antwort mit meiner Meinung zu der Diskussion gelesen.Es ist nur so dass es in Deutschland ein Monopol der Rechtsberatung gibt und die liegt bei Anwälten bzw. Leuten die Jura studiert und ein Staatsexamen haben.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 23.11.09, 23:48 
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Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Oktavia hat geschrieben:
Es ist nur so dass es in Deutschland ein Monopol der Rechtsberatung gibt und die liegt bei Anwälten bzw. Leuten die Jura studiert und ein Staatsexamen haben.


Nein.

Ausserdem ergibt sich die Rechtsberatung nicht aus der Frage, sondern aus der (Art der) Antwort; deshalb sind die Forenregeln vor langer Zeit entsprechend geaendert worden. Man kann eine generelle Diskussion halt auch mit einem realen Beispiel fuehren.

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BeitragVerfasst: 24.11.09, 00:42 
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Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg
Oktavia hat geschrieben:
Zitat:
also: falls das doch noch leute anders sehen als Oktavia - ich würd mich auch weiterhin über meinungen freuen.
anderenfalls - vielen dank bis her.


Ich glaube du hast das ein wenig falsch verstanden 8) du hast ja auch schon eine Antwort mit meiner Meinung zu der Diskussion gelesen.Es ist nur so dass es in Deutschland ein Monopol der Rechtsberatung gibt und die liegt bei Anwälten bzw. Leuten die Jura studiert und ein Staatsexamen haben.



Ich glaube, du hast da ein wenig viel falsch verstanden.

Es gibt in Deutschland kein "Monopol der Rechtsberatung", die Rechtsberatung ist durchaus nicht nur Anwälten erlaubt, und Leute, die Jura studiert und nur ein Staatsexamen haben, sind wiederum weder zur Rechtsberatung privilegiert, noch anderweitig Anwälten gleichgestellt.

Mehr zum Nachlesen auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdien ... ungsgesetz

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Was nutzt eigentlich "das neue Herz Europas", wenn man es nicht sieht, weil man nur unten drunter durch fährt?


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