hi guys,
bin neu hier im Forum und hoffe, meine Frage verstößt nicht gegen irgendwelche Forenregeln (was ich nach querlesen der forenrelen nicht vermute) und ist auch hier an der richtigen stelle.
kurz zu mir:
bin gelernter Elektriker in einer Maschinenbaufirma.
Unsere Anlagen sind von der elektrischen seite her nicht kompliziert, aber in den Maschinen fließt doch so viel strom das ein Mensch sterben könnte, wenn irgendwas "schief geht"
Bisher war es so, das wenn ich eine Anlage elektrisch verkabelt habe, ein außenstehender gekommen ist, sie sich angeschaut und diese elektrisch abgenommen hat (nach DIN VDE 0100 Erstprüfung)
Doch im Zuge der Wirtschaftskriese ... BlaBlaBla kommt dieser Mann jetzt nicht mehr um die Anlagen abzunehmen, ein Prüfprotokoll zu erstellen und das "GS Siegel" bzw. heute ein "CE" Zeichen anzubringen.
Die Siegel bringe ich auch nicht an(!), aber reicht das um rechtlich "aus dem schneider" zu sein? Ich habe meinen Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht, das es grob fahrlässig ist, eine elektrische Anlage rauszuschicken, ohne das diese ordnungsgemäß abgenommen ist. Er meinte "Sie haben sie doch ausprobiert - und es funktionierte alles tadellos." Allerdings habe ich natürlich nur die Funktionen geprüft und nicht die Sicherheit - ich habe gar kein geeignetes Prüfgerät. (das weiß auch der Arbeitgeber)
Meine Hauptfrage ist:
Mache ich mich strafbar, wenn ich eine Anlage verdrahte, die verkauft, aber nicht abgenommen wurde? (aber auch kein entsprechendes Logo trägt)
PS:
was vielleicht in einem Rechtsforum nicht unbedingt jeder weiß - meine Unterlagen aus der Lehrzeit sagen über Sicherheitstechniche Festlegungen in elektrischen Anlagen vollgendes:
Zitat:
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel erfordern einen Sicherheitsstandart, der den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere in den DIN Vorschriften, VDE-Bestimmunge und VDI Richtlinien formuliert. Der Stand der Sicherheitstechnik in der (EU) ist in der Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 73/23 des Rates der EWG vom 19.02.73) Festgeschrieben.
Für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sind unter sicherheitstechnischem Aspekt die VDE-Vorschriften maßgebend. Sie haben quasi Gesetzescharakter. Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Stromunfällen und Sachschäden stützen sich auf Gutachten von vereidigten Sachverständigen, die die Einhaltung der VDE-Vorschriften kontrollieren
nach diesem Zitat macht sich also meiner Meinung nach mein Arbeitgeber strafbar, wenn etwas passiert, - aber ich auch=?
zum schluss:
-bitte entschuldigt, das mein Zitat keine Quellenangabe hat, ich vermute es lässt Rückschlüsse auf mich oder meinen Arbeitgeber ziehen.
-sollten irgendwelche "fakten" fehlen, reiche ich sie gerne nach
EDIT:
ich will jetzt nicht das es so rüberkommt, als ob es mir nur darum geht meinen arsch zu retten.
aber wenn ich weiß (und das am besten schriftlich irgendwo bestätigt ist - in einem gesetz oder what ever) kann ich meinen Arbeitgeber auch erheblich mehr druck machen und sagen "ich mach so nicht weiter" aber ihn nur darauf hinzuweisen, das er sich starfbar macht interessiert ihn nicht - scheint zumindest so.