Was wäre wenn ein M eine Wohnung im nicht renovierten Zustand bezieht, gestützt auf die Sachlage das die Wohnung beim Vormieter erst neu gestrichen wurde und dieser nur knapp 6 Monate in der Wohnung war und er wieder auszieht, ebenfalls nach 6 Monaten und sich am Zustand der Wohnung nicht wirklich etwas verändert hat, im Mietvertrag aber eigentlich eine Übergabe im renovierten Zustand vereinbart ist?
Könnte der M nun ebenfalls sagen das auch er nur 6 Monate in der Wohnung war und die Wohnung im nahezu gleichen Zustand ist oder müsste er die Wände neu streichen?
Was wäre wenn ein M eine Wohnung im nicht renovierten Zustand bezieht, gestützt auf die Sachlage das die Wohnung beim Vormieter erst neu gestrichen wurde und dieser nur knapp 6 Monate in der Wohnung war und er wieder auszieht, ebenfalls nach 6 Monaten und sich am Zustand der Wohnung nicht wirklich etwas verändert hat, im Mietvertrag aber eigentlich eine Übergabe im renovierten Zustand vereinbart ist? Könnte der M nun ebenfalls sagen das auch er nur 6 Monate in der Wohnung war und die Wohnung im nahezu gleichen Zustand ist oder müsste er die Wände neu streichen?
Nach 6 Monaten Mietdauer muss man nicht neu streichen - es sei denn, der Mieter ist Raucher. Dann könnte der Vermieter ggf. einen Neuanstrich verlangen.
MfG
Lucky
_________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
.... im Mietvertrag aber eigentlich eine Übergabe im renovierten Zustand vereinbart ist?.....
Es kommt auf den genauen Text im Wortlaut an. Grundsätzlich soll ein Mieter nicht mehr renovieren müssen, als er abgewohnt hat. Im Zweifelsfall gar nichts.
Im Übrigen kommt es auf die tatsächliche Abnutzung an. Wenn ein Zeitsoldat eine Wohnung anmietet und unmittelbar danach in den Kosovo versetzt wird, 4 Jahre später zurück kommt und die Wohnung sofort kündigt - ohne je in der Wohnung gewohnt zu haben, dann muss er auch nach 4 Jahren nichts neu streichen.
MfG
Lucky
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Im Mietvertrag steht nicht direkt das die Wohnung renoviert übergeben werden muss...
Unfachmännisch, aber kürzer ausgedrückt steht dort das die Wohnung so übergeben werden muss wie sich auch übernommen wurde.
Nun war die Wohnung aber eben beim Einzug weder frisch renoviert (eben knapp 6 Monate vergangen), noch war diese abgewohnt.
Nun könnte man aber nicht streichen und noch 6 Monate drin bleiben um selben Zustand wieder her zu stellen Daher eben die Frage was nun der VM verlangen kann?
Ich halte die Klausel dennoch für unwirksam, weil auf den Zustand der Wohnung bei einem Auszug keine Berücksichtigung findet. Zumindest kann hier bei einer Wohndauer von bis zu 6 Monaten keine Auszugsreno (auch mittels Quotenklausel nicht) verlangt werden. Würde mit dem VM reden.... vielleicht ist hier Besenrein gemeint, gewollt?
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