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recht.de • Thema anzeigen - Straftat bei Bewährung
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 Betreff des Beitrags: Straftat bei Bewährung
BeitragVerfasst: 22.11.09, 21:38 
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Hallo, habe eine Frage und hoffe das mir jemand weiter helfen kann. Mein Ex saß bis vor einem Jahr wegen Menschenhandel in Haft. Zwischenzeitlich wurde er wieder wegen falscher Beschuldigng eines Beamten und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe bis 2012 verurteilt. Im Juli hat er nun Flyer mit sexueller Beleidigung meinerseits verteilt sodaß von Amts wegen Anzeige erstattet wurde. Ich habe auch schon bei der Polizei ausgesat und seine Schrift 100%ig erkannt. Was passiert wenn die Polizei und die Staatsanwaltschaft dies beweißt? Kommt er dann wieder in Haft?

Über jede hilfreiche Antwort bin ich sehr dankbar!!!


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BeitragVerfasst: 22.11.09, 22:00 
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Über einen möglichen Widerruf der offenen Bewährung entscheidet ein Richter.
Einen Automatismus gibt es da nicht.

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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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BeitragVerfasst: 23.11.09, 21:27 
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spielt dabei nicht auch eine Rolle die " einschlägige Vorstrafe " ?

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Wer anderen eine Bartwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 23.11.09, 21:43 
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Natürlich. In die Entscheidung spielt alles mögliche mit rein.
Umstände der jetzigen Tat, bisherige "Karriere", Prognose für die Zukunft usw.

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