tomou005 hat geschrieben:
..... musste feststellen, dass es sich um eine komplett andere Wohnung handelte.
Der Maklerprovision kann nur für die "nachgewiesene" Wohnung verlangt werden.
Es sei denn, auf dem Nachweis steht sinngemäß der Hinweis "gilt auch für weitere Angebote desselben Anbieters" oder so ähnlich.
Fehlt dieser Hinweis, fehlt auch der Provisionsanspruch.
MfG
Lucky