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recht.de • Thema anzeigen - Makler und Provisionsabrechnung korrekt?
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 Betreff des Beitrags: Makler und Provisionsabrechnung korrekt?
BeitragVerfasst: 22.11.09, 22:55 
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Hallo,
ich habe mir mit einem Makler eine Wohnung angeschaut. Dieser hat mich für diese Wohnung auch den Maklervertrag unterschreiben lassen. So wie das eben üblich ist. Nun hatte ich 2 Wochen nichts mehr gehört und auf einmal rief mich der Vermieter an und sagte mir, dass ich zum Unterschreiben des Mietvertrages vorbeikommen soll. Das tat ich dann auch.

Als ich dann beim Vermieter im Büro war zeigte, er mir den Mietvertrag und ich musste feststellen, dass es sich um eine komplett andere Wohnung handelte. Anscheinend muss was vertauscht worden sein. Jedenfalls sagte ich dem Vermieter, dass ich die Wohnung nicht gesehen habe und auch nicht bereit bin 100 EUro mehr zu bezahlen.(Die andere Wohnung war bereits vermietet) Der Vermieter ging darauf hin im Preis herunter und ich nahm die Wohnung zu den Kondtionen.
Nun habe ich eine Rechnung vom Makler bekommen, dass ich bitte die Maklerprovision überweisen soll.
Jetzt ist meine Frage steht ihm diese Provision überhaupt zu ? Der Mietvertrag mit der anderen Wohnung ist doch gar nicht zustande gekommen ?
Die andere Wohnung wurde mir ja nicht vom Makler sondern vom Vermieter direkt angeboten !
Vielleicht weiss ja jemand Rat. Es geht immerhin um knapp 1000 Euro.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 23.11.09, 02:33 
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Wenn der Makler diese Wohnung gar nicht angeboten hat, dann steht ihm auch kein Geld zu.

_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 23.11.09, 07:39 
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Beiträge: 1601
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Wohnort: 58332 Schwelm
Karsten hat geschrieben:
Wenn der Makler diese Wohnung gar nicht angeboten hat, dann steht ihm auch kein Geld zu.

Sehe ich auch so.

Bei folgendem Link geht es zwar um Gewerbeflächen, das Urteil dürfte aber auch für Wohnraum anwendbar sein. *klick*

 

_________________
Ignorierte Mitglieder: pragmatiker


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 Betreff des Beitrags: Re: Makler und Provisionsabrechnung korrekt?
BeitragVerfasst: 23.11.09, 12:36 
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Beiträge: 1066
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tomou005 hat geschrieben:
..... musste feststellen, dass es sich um eine komplett andere Wohnung handelte.

Der Maklerprovision kann nur für die "nachgewiesene" Wohnung verlangt werden.
Es sei denn, auf dem Nachweis steht sinngemäß der Hinweis "gilt auch für weitere Angebote desselben Anbieters" oder so ähnlich.
Fehlt dieser Hinweis, fehlt auch der Provisionsanspruch.
MfG
Lucky

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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar.
Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 28.11.09, 16:46 
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Interessierter

Registriert: 31.05.09, 09:51
Beiträge: 10
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hallo,
danke für die Zahlreichen antworten.
Habe in den Unterlagen nachgeschaut. Im Maklerangebot geht es um eine andere Immobilie wie tatsächlich gemietet.
Habe ich also nichts zu befürchten?
Danke im Vorraus


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