Cassidy hat geschrieben:
Das betrifft die Panoramafreiheit in Deutschland...
Ach?

Von Timbuktu war im ET auch nicht die Rede.
Cassidy hat geschrieben:
Ein Graffito und/oder ein Kunstwerk kann jederzeit entfernt oder versetzt werden:
Dazu lese man in dem verlinkten Artikel zur Panoramafreihei den Absatz
Das Kriterium „bleibend“ durch. Hinsichtlich der Entfernung verweise ich auf die von
Gerd aus Berlin bereits angesprochene Reichstagsverhüllung.
Cassidy hat geschrieben:
in Spanien..
..mag es anders sein. Interessiert hier aber nicht im Geringsten, da wir hier im FDR und nicht im FSR sind.
Cassidy hat geschrieben:
Das Problem liegt möglicherweise im Urheberrecht. Sprüht ein Künstler ein Werk an eine öffentliche Wand - ob beauftragt oder gebeten - steht m.E. dieses Werk unter dem Urheberrecht.
So das Werk die notwendige Schöpfungshöhe erreicht, ist es urheberrechtlich geschützt. Greift die Panoramafreiheit, braucht einen das Urheberrecht aber hinsichtlich der Anfertigung eines Lichtbildes und dessen Veröffentlichung nicht zu interessieren. Das ist ja gerade die Panoramafreiheit.
Cassidy hat geschrieben:
Bei einer Schmiererei im U-Bahnschacht wird wohl kaum jemand von Kunstwerken und Urheberrecht sprechen.
Was meinen Sie, weshalb ich auf den Unterschied zwischen Kunst und "Schmiererei hingewiesen habe?
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