Betreff des Beitrags: Dienstplan 3 Tage vor Monatsanfang
Verfasst: 13.07.10, 08:44
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Hallo Ich bin zur Zeit in der Küche einer Privatklink beschäftigt. Wir erhalten zb. 28Juli den Dienstplan für August. Bis auf 2 Personen weiß keiner wie der aus sieht. Keiner weiß, an welchen Wochenende er Arbeiten muß. Auf Wünsche wird nur bedingt ein gegangen?
Haben wir Mitsprache Recht für die Einteilung der Wochenende Dienste??
Gibt es eine Gesetz wo das geregelt ist wann Dienstpläne aus gegeben werden müßen?? Diese 3 Tage sind meiner Meinung nach nicht zulässig. Wegen der Wochenenden.
Zuletzt geändert von klaus_1965 am 13.07.10, 22:50, insgesamt 1-mal geändert.
Gesetzlich geregelte Vorankündigungszeiten gibt es meines Wissens lediglich im Teilzeitbefristungsgesetz bei Arbeit auf Abruf. Das sieht eine Vorlaufzeit von 4 Tagen vor. Ansonsten werden Vorankündigungszeiten für Dienstpläne meist in Manteltarifverträgen vereinbart. ( Zuständige Gewerkschaft fragen! ) Möglich wäre auch eine entsprechende Betriebsvereinbarung ( Betriebsrat fragen! )oder eine einzelvertragliche Vereinbarung zwischen AG und AN. ( In den Arbeitsvertrag schauen! )
Zitat:
Haben wir Mitsprache Recht für die Einteilung der Wochenende Dienste??
Ein Betriebsrat hätte dieses Recht.
_________________ Wir machen das mit den Fähnchen! Ich will meine Punkte wiedahabn!
Um das ganze vielleicht konstruktiver anzugehen. Es gibt doch mitlerweile garantiert Software mit der sich das langfristiger planen und disponieren lässt... (und die kann eigentlich nicth die Welt kosten. Schichtplanung ist doch eigentlich kein neues Problem. Damit habe ich mich zwar nicht beschäftigt aber das Problem ist doch garantiert schon gelöst und abgebildet)
Wenn da irgend so ein Jogi von Hand immer kurzfristig in Excel was zusammen schustert kann es ja nicht wundern, wenn da für alle regelmäßig eine unbefriedigende Situation bei heraus kommt.
_________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote 0x2B | ~0x2B Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Das wir in Deutschland noch Sklaverei haben habe ich nicht gewußt.
Das war mir auch nicht bekannt. Was ich genau weiß ist, daß wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben. Für alles was nicht vereinbart wurde, stellen die geltenden Gesetze den Rahmen dar. Hier wäre es das Arbeitszeitgesetz. Demnach müssten 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben. Samstag ist ein regulärer Werktag.
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Das wir in Deutschland noch Sklaverei haben habe ich nicht gewußt.
Das war mir auch nicht bekannt. Was ich genau weiß ist, daß wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben. Für alles was nicht vereinbart wurde, stellen die geltenden Gesetze den Rahmen dar. Hier wäre es das Arbeitszeitgesetz. Demnach müssten 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben. Samstag ist ein regulärer Werktag.
Ich kenne das Problem aus anderen kleineren Betrieben. Das eigentliche Problem ist fast immer ein inkompententer Schichtplaner (oder der Chef der sich nicht drum kümmert)... Genauer gesagt wird oft gar nicht geplant sondern nur disponiert und das ist für die Mitarbeiter eine unbefriedigende Situation...
_________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote 0x2B | ~0x2B Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Das heißt das ich kein Anspruch auf privat leben habe. Wenn mir der zuständige Vorgesetzte nicht positiv gestimmt ist. (ist er Nicht)
Das wir in Deutschland noch Sklaverei haben habe ich nicht gewußt.
Haben wir ja auch nicht. Wie Viele Mitarbeiter seid ihr denn? (Vielleicht lässt sich ja ein Betriebsrat gründen, wenn es keinen gibt.)
Ansonsten ist es meines Wissens so, dass es zwar nur für Arbeit auf Abruf diese 4 Tage-Regelung gibt, Arbeitsgerichte aber nicht selten genau deswegen, weil es sonst gar nichts gibt, ebenfalls diese 4 Tage-Regelung als Minimum ansehen.
Man braucht da meiner Ansicht nach auch kein großartigers Programm. Das lässt sich in dem kleinen Umfang recht problemlos in einer beliebigen Tabellenkalkulation darstellen. Man muss es eben aber auch machen.
Das wir in Deutschland noch Sklaverei haben habe ich nicht gewußt.
Dann kannst du wenigstens nicht gekündigt werden.
Sklaven werden bekanntlich nur verkauft.
_________________ Die Hotelbranche spart durch die Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen in Deutschland nach allgemeinen Schätzungen pro Jahr eine Milliarde Euro.
Betreff des Beitrags: Re: Dienstplan 3 Tage vor Monatsanfang
Verfasst: 13.07.10, 11:53
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[quote="windalf" Ich kenne das Problem aus anderen kleineren Betrieben. Das eigentliche Problem ist fast immer ein inkompententer Schichtplaner (oder der Chef der sich nicht drum kümmert)... Genauer gesagt wird oft gar nicht geplant sondern nur disponiert und das ist für die Mitarbeiter eine unbefriedigende Situation...[/quote]
Da könnten Sie recht haben. Wahrscheinlich denkt er nur an seine privaten Termine. Und möchte seine macht position aus nutzen. Von einer Kollegin ,10 Jahre dort beschäftigt, habe ich erfahren das vor ca 1 Jahr der Küchenchef gewechselt hat. bei den Vorgänger habe es besser geklappt mit Wochenende Diensten nach Plan. der wäre auch in Betriebsrat gewesen. Den nach gibt es ja einen. Bin seit ca 3 Monaten dort auf 28 Std. habe aber nie ein Betriebsrat gesprochen.
Zu der Kollegin noch mal. Diese ist rahmen der Integration dort beschäftigt. Hat eine 60% Behinderung. Gilt für ihr das gleiche recht. Irgend wie hat sie meistens alle 9 Tage mal frei Wo ich manch mal denke das sie von Vorgesetzten gemobbt wird
Man braucht da meiner Ansicht nach auch kein großartigers Programm. Das lässt sich in dem kleinen Umfang recht problemlos in einer beliebigen Tabellenkalkulation darstellen. Man muss es eben aber auch machen.
Sehe ich anders. Excel ist mein täglich Brot. Ohne VBA (oder eben gleich richtig in einer echten Programmiersprache umsetzen) ist das nicht vernünftig umsetzbar. Mit Excel kann dieses Problem nur unzureichend gelöst werden...
_________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote 0x2B | ~0x2B Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Betreff des Beitrags: Re: Dienstplan 3 Tage vor Monatsanfang
Verfasst: 13.07.10, 12:20
Interessierter
Registriert: 25.07.07, 12:57 Beiträge: 9
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[quote="Sascha" Man braucht da meiner Ansicht nach auch kein großartigers Programm. Das lässt sich in dem kleinen Umfang recht problemlos in einer beliebigen Tabellenkalkulation darstellen. Man muss es eben aber auch machen.
Sascha[/quote]
In der Küche sind 5 Personen beschäftigt Vollzeit 1 Küchenleiter 1 Koch 1 Hilfskraft teilzeit 1 Kraft auf 28 Stunden und 1 Kraft auf 20 Stunden. Wenn es keine ausfälle gibt könnte jedes 2 wochenende frei gemacht werden
Der Dienstplan ist mit einer Tabellenkalkulation erstellt
Zuletzt geändert von klaus_1965 am 13.07.10, 22:57, insgesamt 1-mal geändert.
Ich würde hier erstmal klären, ob es einen Betriebsrat gibt.
Falls ja, halte ich es für möglich, daß es einen anwendbaren Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt, in dem möglicherweise eine Vorankündigungsfrist für Dienstpläne vereinbart wurde.
Ob der Küchenchef den Dienstplan mit irgendeinem Tabellenprogramm oder frei Schnauze macht ist völlig egal. Wenn es keine Vorankündigungsfrist gibt, muß er auch keine einhalten.
Zitat:
Hat eine 60% Behinderung. Gilt für ihr das gleiche recht.
Aufgrund der Behinderung wird die Kollegin auf Verlangen von Mehrarbeit freigestellt und sie erhält mehr Urlaub als nichtbehinderte Kollegen.
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