Inwieweit macht das Sinn? Bei welchen Delikten und Tätern wirken härtere Strafen, bei welchen nicht? Inwieweit ist für eine Verschärfung von Strafen bei bestimmten Delikten eine Begründung durch mehr Wirksamkeit nötig oder genügt nicht einfach nur Ra... aehh, ich meine positive Generalprävention?
(Ich gehe davon aus, dass der Wunsch nach positiver Generalprävention hier diese Partei auch antreibt.)
Mit Selbstanzeigen können sich Steuerbetrüger bisher vor Strafen retten. Nun bringen Politiker von Union und FDP eine Abschaffung dieser Regelung ins Gespräch. Denn den meisten Steuersündern gehe es gar nicht um echte Reue.
Eine Partei, die mutmasslich glaubt bei unter 25 jährigen bringen harte Strafen nichts, spielt mit dem Gedanken von härteren Strafen bei Steuerhinterziehern. http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 51,00.html
Inwieweit macht das Sinn?
Ich halte es für positiv, dass die SPD Schwarzarbeit bekämpfen will.
Betreff des Beitrags: Re: Wann bringen härtere Strafen was?
Verfasst: 24.07.10, 18:15
FDR-Moderator
Registriert: 09.12.06, 18:23 Beiträge: 7184
carn hat geschrieben:
... Bei welchen Delikten und Tätern wirken härtere Strafen, bei welchen nicht? ...
Bei Steuerverschwendungen wären härtere Straftaten sinnvoll - und die betreffenden Politiker müßten dann mindestens 3 Jahre "wirklich in den Knast". - Okey, dann hätten jetzt viele Politiker Urlaub auf Staatskosten, aber ...
... ob die im Parlament oder im Knast sitzen, würde sicher nicht groß auffallen.
Mehr als 18.000 Steuersünder - wenn die jetzt auch alle im Knast säßen, dann hätten wir bestimmt kaum noch "Leistungsträger".
Härtere Strafen bringen natürlich etwas, nämlich Geld in die Staatskasse. Insofern kann ich nicht nachvollziehen, warum man in D die geringsten Bussgelder in der ganzen EU haben soll. Alle Bussgelder um das 10fache anheben, dann kommt Ordnung in den Staat und Geld in die Staatskasse. Dann braucht man auch keine Autobahn-Maut, einfach in jede Baustelle 2 Radarfallen. Das erhöht die Sicherheit und den Gewinn.
Dann die "niederen" Delikte des StGB in OWs verwandeln, bei OWis gibts keinen Nachlass für schlechte Kindheit oder für Erst- bis Zwanzigfach-Täter. Es gibt nur einen Bussgeldsatz. Wenn der entsprechend hoch ist, hat man kein Problem.
Härtere Strafen bringen natürlich etwas, nämlich Geld in die Staatskasse.
Ich dachte dass es sich aus dem Kontext und dem Artikel ergibt, aber ich bezog "bringen was" darauf, dass eine Wirkung in anderen Bereichen der Praevention - negative Generalpraevention, positive Speizialpraevention, negative Spezialpraevention -, vor allem in der negativen Gerneralpraevention erwartbar ist und warum.
Negative Generalpraevention zielt darauf ab, dass durch entsprechend harte Strafandrohungen und reale Strafen andere potentielle Taeter vom Begehen von Taten abgeschreckt werden.
Hierbei finde ich irritieren, dass je nach Straftat, Straftaeter und Strafe mal davon ausgegangen wird, dass negative Generalpraevention da ist und mal nicht. Z.b. hoert man ja immer wieder, dass bei einer Erhoehung der Strafe fuer Mord von lebenslaenglich auf lebenslaenglich und "Schluessel wegwerfen" und dann wieder auf Todesstrafe mit 20 Jahren Verfahren auf Todesstrafe mit 20 Tagen Verfahren bei jeder jeweiligen Steigerung keinerlei verbesserte Abschreckungwirkung zu erwarten ist. Genauso bei jugendlichen Schwerkriminellen, ob jetzt 6 Monate oder 2 Jahre auf Bewaehrung oder 2 oder 5 oder 8 Jahre Gefaengnis, scheint nach der Meinung einiger keinerlei Unterscheid im Abschreckungseffekt fuer die potentiellen Taeter zu haben.
Hingegen hier bei Steuerhinterziehung scheinen zumindest einige in der SPD davon auszugehen, dass statt 2 Jahre auf Bewaehrung 2 Jahre ohne Bewaehrung eine abschreckende Wirkung haette und zu weniger Steuerdelikten fuehren wuerde.
Was sind die Hintergruende fuer diese Unterschiede?
Nur Strafen, die niederschwellig angesetzt sind, haben ein präventive Wirkung. Ob sich andere zukünftige Straftäter von irgendetwas abhalten lassen, ist fraglich, aber auch gar nicht relevant.
Nur wenn Straftäter von einer Karriere abgehalten werden, durch frühzeitige massive Bestrafung, kann man etwas erreichen. Die gescheiterte Ideologie der Resozialisierung ist das eigentliche Problem. Dass Kriminalität nie ganz verschwinden wird, ist für die Beurteilung gar nicht massgebend.
Ich bin gegen Gefängnisse und für massive Geldstrafen bzw. im Sinne des Korans für Körperstrafen.
Was sind die Hintergruende fuer diese Unterschiede?
wollen Sie es wirklich erklärt kriegen?
Genau das.
Mir fallen bei den Steuerhinterziehern aehnliche Gruende fuer die Unwirksamkeit hoeherer Strafen ein, wie ich sie teilweise schon bei jugendlichen Intensivtaetern oder Moerdern gehoert habe.
Betreff des Beitrags: Re: Wann bringen härtere Strafen was?
Verfasst: 25.07.10, 11:11
FDR-Moderator
Registriert: 09.12.06, 18:23 Beiträge: 7184
carn hat geschrieben:
... Mir fallen bei den Steuerhinterziehern aehnliche Gruende fuer die Unwirksamkeit hoeherer Strafen ein, wie ich sie teilweise schon bei jugendlichen Intensivtaetern oder Moerdern gehoert habe.
Bei mehr als 18.000 Steuersünder hätten wir schlicht und einfach keinen Platz in den JVAs, wenn hier bei Selbstmeldern die Straffreiheit abgeschafft und die Mindeststrafe 3 Jahre und ohne Bewährung wäre. Mit dem Ankauf geklauter Steuer-CDs haben sich erst die Steuersünder überhaupt erst gemeldet.
Naja, höhrere Strafen heißt ja nicht automatisch höhere Gefängnisstrafen. Bei den vermögenden Steuersündern könnte man z.B. den 100 fachen Betrag des hinterzogenen Geldes als Geldstrafe ansetzen. Wieso, kommt gleich.
Also, wann haben höhere Strafen einen Abschreckungseffekt?
Zitat:
Negative Generalpraevention zielt darauf ab, dass durch entsprechend harte Strafandrohungen und reale Strafen andere potentielle Taeter vom Begehen von Taten abgeschreckt werden.
Hierbei finde ich irritieren, dass je nach Straftat, Straftaeter und Strafe mal davon ausgegangen wird, dass negative Generalpraevention da ist und mal nicht.
Erstmal ist es so: Höhere Strafen wirken auf einen vernünftig und rational denkenden Täter insofern abschreckend, als das zwei Dinge zusammenkommen: Zum einen wird die mögliche "Strafe", sei es nun ein geringes Bußgeld, eine Geldstrafe, Gefängnis, aber auch so Dinge wie Einstellung des Verfahrens usw., auf ihre Härte hin bewertet. Eine Einstellung eines Verfahrens empfinden die meisten Menschen dabei als gut, wohingegen eine Lebenslange Freiheitsstrafe (oder Todesstrafe falls erlaubt) als besonders schlimm empfunden wird. Dann wird die Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung der Tat und anschießender Verurteilung errechnet. Und dann wird ganz ökonomisch eine Kosten-Nutzen-Rechnung durchgeführt:
1. Jetzt hier zu schnell fahren = ganz ganz geringe Wahrscheinlichkeit 15 EUR bezahlen zu müssen = gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis, also geb ich Gas.
2. Jetzt meinen Nachbarn hier umbringen, weil der verdammte Rauch von seinem Grill in meinem Garten mich stört = Extrem hohe Wahrscheinlichkeit lebenslänglich hinter Gitter zu müssen = extrem schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis, also lasse ich meinen Nachbarn heute lieber weiter grillen.
Insofern ist es zunächst einmal logisch, dass eine bessere Aufklärungsrate bei Straftaten (und Ordnungswidrigkeiten...) und ein weniger korruptes Justizsystem ebenso präventiv wirken wie höhere Strafen, da halt einfach die Kosten einseitig erhöht werden - bei gleichbliebendem Nutzen. Ab einem gewissen Punkt nützen höhere Strafen nichts (mehr). Den prominentesten Vertreter hat carn schon genannt:
Zitat:
Z.b. hoert man ja immer wieder, dass bei einer Erhoehung der Strafe fuer Mord von lebenslaenglich auf lebenslaenglich und "Schluessel wegwerfen" und dann wieder auf Todesstrafe mit 20 Jahren Verfahren auf Todesstrafe mit 20 Tagen Verfahren bei jeder jeweiligen Steigerung keinerlei verbesserte Abschreckungwirkung zu erwarten ist.
Bereits die lebenslange Freiheitsstrafe ist so schlimm für die allermeisten Menschen, dass auch nur bei relativ geringer Wahrscheinlichkeit des "Erwischt-werdens" die Kosten-Nutzen-Rechnung derart ausfallen würde, dass sich der Mord nicht mehr lohnt. Aber wenn sich der Mord bereits wegen lebenslanger Freiheitsstrafe nicht mehr lohnt, dann auch erst recht nicht bei einer Todesstrafe. Rational handelnde Menschen begehen einen Mord nur dann, wenn sie sich selbst überzeugt haben, das ihr Verbrechen nicht aufgeklärt wird. Stichwort "Die kriegen mich eh nicht". Wer aber davon überzeugt ist, dass er nicht geschnappt wird, den schreckt auch die Todesstrafe nicht mehr weiter ab. Und wie gesagt: Alle anderen sind schon vorher genug abgeschreckt.
Aber stellen Sie sich mal vor was los wäre, wenn Mord nur eine Ordnungswidrigkeit wäre, die mit einem Bußgeld von max. 100 EUR geahndet wird. Dann wäre mein Nachbar wegen seines Grills diesen Sommer schon ein Dutzend mal gestorben.
Zitat:
Genauso bei jugendlichen Schwerkriminellen, ob jetzt 6 Monate oder 2 Jahre auf Bewaehrung oder 2 oder 5 oder 8 Jahre Gefaengnis, scheint nach der Meinung einiger keinerlei Unterscheid im Abschreckungseffekt fuer die potentiellen Taeter zu haben.
Das wirft jetzt verschiedenes in einen Topf. Es gibt mE verschiedene Dinge, die gerade Jugendliche ohne Perspektive (wobei das meist selbstverschuldet ist) dazu bringen, sich nicht schrecken zu lassen:
Zunächst mal handeln die meisten nicht rational. "Affekttaten" oder Taten von Leuten in irgendeiner Notsituation (Haustyrannenmord genauso wie finanzielle Nöte) denken nicht mehr klar darüber nach, sondern verlieren die Kosten aus den Augen und konzentrieren sich nur noch auf den Nutzen. Dann ist Gefängnis für übelste Schwerverbrecher gar nicht mehr so schlimm. Für manche ist der Erfolg ihrer Tat auch so extrem wichtig, dass jede Kosten-Nutzen-Rechnung zugunsten des Nutzens ausfällt. Für einige Menschen ist beispielsweise ihr Ansehen so wichtig (weil sie im Leben offenbar nichts anderes haben), dass sie es um jeden Preis verteidigen müssen. Bewährungsstrafen haben in meinen Augen den Nachteil, dass sie von vielen, insbesondere jungen Menschen gar nicht als "wirkliche" Strafe wahrgenommen werden. Denen würde eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen mitunter mehr weh tun als 1 Jahr auf Bewährung. Aber langsam kommen wir glaub ich in die Untiefen der Kriminologie...
Nochmal zurück zu meinem Steuersünderbeispiel ganz am Anfang: Ich denke schon, dass man die Steuerhinterziehungstaten senken könnte, wenn man a) die (finanzielle) Strafe extrem hoch ansetzt und b) das ganze noch stärker aufklärt, wobei hier auch die Steuer-CD-Käufe hilfreich sind/waren und vor allem c) den Selbstanzeige-Zeitpunkt weiter vorversetzt. Wenn ich 10.000 Euro Steuern hinterziehen will, aber damit rechnen muss, dass in zwei Jahren dann wieder eine CD gekauft wird mit meinen Daten drauf und dass dann (wenn über den Kauf in den Medien berichtet wird) bereits der Selbstanzeige-Zeitpunkt um ist und ich dann auch noch mit einer Strafe von 1.000.000 oder mehr rechnen muss, würde ich mir das vielleicht noch mal überlegen. Doch, ganz bestimmt...
Genauso bei dem Beispiel mit dem Zu-schnell-Fahren: Stellen Sie sich mal vor, die Strafe für eine Geschwindigkeitsübertretung von 10 km/h wäre nicht mehr ein geringes Bußgeld sondern der Entzug des Führerscheins für immer ohne eine zweite Chance! (Unterstellt, das BVerfG hätte bereits entschieden, dass das verfassungsgemäß wäre) Würden Sie dann noch zu schnell fahren? Wer hier noch nicht aussteigen will, der kann sich ja noch zusätzlich vorstellen, dass in seiner Umgebung die Verkehrsüberwachung drastisch gesteigert wird, sagen wir mal um 300%. So, wer würde jetzt noch zu schnell fahren? Nur noch Besoffene, Geisteskranke und Leute ohne Führerschein!
Also, wann haben höhere Strafen einen Abschreckungseffekt?
Zitat:
Negative Generalpraevention zielt darauf ab, dass durch entsprechend harte Strafandrohungen und reale Strafen andere potentielle Taeter vom Begehen von Taten abgeschreckt werden.
Hierbei finde ich irritieren, dass je nach Straftat, Straftaeter und Strafe mal davon ausgegangen wird, dass negative Generalpraevention da ist und mal nicht.
Erstmal ist es so: Höhere Strafen wirken auf einen vernünftig und rational denkenden Täter insofern abschreckend, als das zwei Dinge zusammenkommen:
Ok, soweit einverstanden, bei rational handelnden Taetern sind persoenlich als hoeher emfpfundene Strafen wirksam.
Hafish hat geschrieben:
Zitat:
Genauso bei jugendlichen Schwerkriminellen, ob jetzt 6 Monate oder 2 Jahre auf Bewaehrung oder 2 oder 5 oder 8 Jahre Gefaengnis, scheint nach der Meinung einiger keinerlei Unterscheid im Abschreckungseffekt fuer die potentiellen Taeter zu haben.
Zunächst mal handeln die meisten nicht rational.
Woher weis man das? und vor allem auf welchen Przentsatz trifft es zu?
"Manchmal spricht auch die Erklärung eines Vergewaltigers in ihrer ganzen Schlichtheit für sich selbst: „Im Libanon hätte ich das nicht gemacht. Da hätte man mir ja den Schwanz abgeschnitten.“"
In dem Fall sehe ich Rationalitaet. Es wird jeweils die schwere der drohenden Strafe im jeweiligen Land bei Begehung der Tat eingeplant, in Deutschland werden die drohenden 3 Jahre oder so wegen Vergewaltigung als akzeptables Risiko wahrgenommen und Taten werden begangen, waehrend im Libanon die dort uebliche Konsequenz als zu schwerwiegend wahrgenommen wird, weswegen dort keine Vergewaltigungen begangen werden.
Man muss bei der Rationalitaet aufpassen, dass sich von Mensch zu Mensch die Wertung wie schlimm eine Strafe ist, unterscheidet. Dass kann den Eindruck erwecken ein Taeter wuerde nicht rational handeln, obwohl in Wirklichkeit er einfach nur die drohenden Strafen komplett anders bewertet.
Haertere Strafen wuerden dann aber trotzdem was bringen, sofern der Taeter sie als haerter ansieht. Also vielleicht bringt 1 jahr statt 6 monate nichts, weil es dem Taeter egal ist, aber 1 Monat Einzelhaft ohne Fernsehen, Handy und Computer entfaltet eine Abschreckungswirkung.
Hafish hat geschrieben:
"Affekttaten" oder Taten von Leuten in irgendeiner Notsituation (Haustyrannenmord genauso wie finanzielle Nöte) denken nicht mehr klar darüber nach, sondern verlieren die Kosten aus den Augen und konzentrieren sich nur noch auf den Nutzen. Dann ist Gefängnis für übelste Schwerverbrecher gar nicht mehr so schlimm. Für manche ist der Erfolg ihrer Tat auch so extrem wichtig, dass jede Kosten-Nutzen-Rechnung zugunsten des Nutzens ausfällt.
Ich sehe darin nicht zwingend Irrationalitaet. Es gibt eben auch individuelle Unterschiede als wie wichtig irgendeine Tat angesehen wird.
Hafish hat geschrieben:
Denen würde eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen mitunter mehr weh tun als 1 Jahr auf Bewährung. Aber langsam kommen wir glaub ich in die Untiefen der Kriminologie...
Ich denke das ist entscheidend. Wenn man mit haerteren Strafen meint, dass die Strafe so verschaerft werden soll, dass sie dem potentiellen Taetern mehr weh tut, dann wird eine erhoehte Abschreckungswirkung bei einem Teil der Moerdern, Stuerhinterziehung und jugendlichen Intensivtaetern da sein.
Hafish hat geschrieben:
Genauso bei dem Beispiel mit dem Zu-schnell-Fahren: Stellen Sie sich mal vor, die Strafe für eine Geschwindigkeitsübertretung von 10 km/h wäre nicht mehr ein geringes Bußgeld sondern der Entzug des Führerscheins für immer ohne eine zweite Chance! (Unterstellt, das BVerfG hätte bereits entschieden, dass das verfassungsgemäß wäre) Würden Sie dann noch zu schnell fahren? Wer hier noch nicht aussteigen will, der kann sich ja noch zusätzlich vorstellen, dass in seiner Umgebung die Verkehrsüberwachung drastisch gesteigert wird, sagen wir mal um 300%. So, wer würde jetzt noch zu schnell fahren? Nur noch Besoffene, Geisteskranke und Leute ohne Führerschein!
Gruß Hafish
Aber da keine Taetergruppe rein aus Besoffenen und Geisteskranken gehoert, wuerde das doch bedeuten, dass man durch entsprechende Strafverschaerfung bei jeder Gruppe eine erhoehte Abschreckungswirkung erzielen kann - wie oben zitiert sogar bei jugendlichen Intensivtaetern, denen alles wurscht zu sein scheint. Einzig waere fraglich, ob das BVerfG die erhoete Strafe nicht kassiert.
Dementsprechend muesste es nicht lauten: Haertere Strafen bringen bei Taetergruppe A nichts. sondern: Die vom GG her zulaessigen haerteren Strafen bringen bei Taetergruppe A nichts. Hingegen bei Taetergruppe B bringen die vom GG her zulaessigen haerteren Strafen vermutlich mehr Abschreckung.
Ich bin gegen Gefängnisse und für massive Geldstrafen bzw. im Sinne des Korans für Körperstrafen.
In diesem Sinne schlage ich vor, dass Sie in ein solches Land ziehen und als potentielles Kopftuchmädchen zudem in Zukunft bei Erwachsenenthemen schweigen. Wenn schon reaktionär-intolerant, dann sollten Sie das bitte auch mit letzter Konsequenz gegen sich selbst sein. Internet braucht man als Rechtfertiger von Mittelalteransichten übrigens auch nicht.
_________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Betreff des Beitrags: Re: Wann bringen härtere Strafen was?
Verfasst: 10.08.10, 12:32
Interessierter
Registriert: 09.08.10, 14:42 Beiträge: 6
Karma: 0
Mit einer besseren Sozialen Infrastruktur gäbe es auch weniger Straftaten bei jugendlichen, jedenfalls ist das meine Überzeugung, man sollte lieber hier anseten als härtere Strafen zu verhängen und somit den jugendlichen sowieso auf lange Sicht zu zeichnen, und das bestimmt nicht nur positiv.
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