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recht.de • Thema anzeigen - Nur für mein Verständnis: GG Art.2 und Loveparade???
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 Betreff des Beitrags: Nur für mein Verständnis: GG Art.2 und Loveparade???
BeitragVerfasst: 27.07.10, 12:45 
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Hallo,
wenn im GG "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" steht und jemand zur Loveparade geht und verletzt wird, wurde dann das GG missachtet?

Ich habe am Montag eine Rechtsklausur und wollte nur wissen, ob ich da vllt etwas falsch verstehe...


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 Betreff des Beitrags: Re: Nur für mein Verständnis: GG Art.2 und Loveparade???
BeitragVerfasst: 27.07.10, 12:51 
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Beiträge: 564
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Ja, da wird sogar Grundsätzliches mißverstanden.
Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber staatlichen Akten.
Wenn eine panische Bürger-Herde andere Bürger plattwalzt, dann hat das damit erstmal nichts zu tun, auch wenn sich natürlich die Frage stellt, ob und welchen Sicherungspflichten der Staat nicht nachgekommen ist.

_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)


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 Betreff des Beitrags: Re: Nur für mein Verständnis: GG Art.2 und Loveparade???
BeitragVerfasst: 27.07.10, 13:04 
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komedia hat geschrieben:
Ich habe am Montag eine Rechtsklausur und wollte nur wissen, ob ich da vllt etwas falsch verstehe...


Wenn es sich bei der Klausur um Staatsrecht o.ä. handelt, sollten sie die verbliebene Zeit bis nächste Woche zum Lernen nutzen 8)


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 Betreff des Beitrags: Re: Nur für mein Verständnis: GG Art.2 und Loveparade???
BeitragVerfasst: 27.07.10, 13:24 
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Registriert: 27.07.10, 12:21
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Nein Einführung in das Wirtschaftsrecht...
Danke für die Antwort so etwas habe ich mir schon gedacht...


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