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recht.de • Thema anzeigen - Regressansprüche gegen schadensverursachenden Arbeitnehmer
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 Betreff des Beitrags: Regressansprüche gegen schadensverursachenden Arbeitnehmer
BeitragVerfasst: 28.07.10, 22:07 
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Ist es legitim das Arbeitgeber von Arbeitnehmern finanziellen Schadensersatz einfordern dürfen, wenn diese in gewissenhafter Ausübung Ihrer Tätigkeiten dann aber doch mal Fehler machen und materielle Schäden verursachen ?

Im betroffenen Fall teilte ein AG einem bei ihm angestellten Elektriker mit das dieser für von ihm verursachten Produktionsausfall und materiellen Schaden an betroffener Elektroverteilung aufzukommen habe.

Nicht genug das der Mann auch selbst Verbrennungen im Gesicht erlitten hat, sind das natürlich sehr motivierende Aussichten für die ganze Instandhaltungsabteilung und es steht zu befürchten, oder besser, es liegt in der Natur des Arbeitsalltages das - ohne Absicht - immer wieder mal Fehler passieren.
Wobei die Vorgehensweise des oben Betroffenen mehrheitlich als in Ordnung angesehen wird und bloße Fahrlässigkeit ausscheidet.

Wenn derartige "Rückforderungen" üblich, bzw. vor allem zulässig sind,
gibt es dann Möglichkeiten sich versicherungstechnisch und auch finanziell dagegen abzusichern ?
Oder kann allemal nur eine Rechtsschutzversicherung zumindest die Vertretung vor Gericht absichern ?


Danke


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 Betreff des Beitrags: Re: Regressansprüche gegen schadensverursachenden Arbeitnehm
BeitragVerfasst: 29.07.10, 10:36 
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Auf der Seite

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung

finden SIe ziemlich ausführliche Informationen zu Ihrer Frage.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer mindestens mittlere Fahrlässigkeit nachweisen, sonst kommt eine Haftung nicht in Frage.

Falls der Arbeitgeber einfach eine Aufrechnung mit dem Arbeitslohn durchführt (d.h. den Lohn als "Schadensersatz" einbehält), wird dem Arbeitnehmer aber nichts anderes übrig bleiben, als vor Gericht zu klagen. Da der "Schadensfall" schon eingetreten ist, wird hierfür auch keine neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung aufkommen.

Die anderen Arbeitnehmer, die befürchten, irgendwann in der Zukunft einmal in eine ähnliche Lage zu geraten, können sich allerdings über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung, die auch Arbeitsrechtschutz beinhaltet, absichern.


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 Betreff des Beitrags: Re: Regressansprüche gegen schadensverursachenden Arbeitnehm
BeitragVerfasst: 29.07.10, 11:04 
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Hallo,

wenn wie du sagst keine Fahrlässigkeit vorliegt, dann kann der AG nicht verlangen, dass der AN den Schadenersatz trägt. Ob das so ist, ist allerdings für den Laien nicht unbedingt immer so leicht zu beurteilen. Der Satz sagt sich leicht: "Es war keine Fahrlässigkeit im Spiel", allein Gerichte sehen das oft anders.

Z.b. etwas was wohl fast jeder LKW Fahrer täglich macht ist grob fahrlässig: Ohne Einweiser rückwärts fahren.

Zum Aufrechnen, sollte der AG allerdings Geld abziehen über die Pfändungsfreigrenze hinaus, also wenn er einem ledigen AN z.b. im Monat dann weniger als ca 1000 € auszahlt, wäre das auch nicht erlaubt. Den pfändungsfreien Betrag muss er immer auszahlen, auch wenn er zulässig aufrechnet.

MfG
Matthias


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 Betreff des Beitrags: Re: Regressansprüche gegen schadensverursachenden Arbeitnehm
BeitragVerfasst: 29.07.10, 19:51 
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Im konkreten Fall zeigte man sich nun entgegenkommend und "fürsorglich" (im Sinne seiner Beschäftigten)
und wird .... "in diesem Vorgang nochmals davon absehen dem Arbeitnehmer irgend etwas in Rechnung zu stellen".

Natürlich erfolgte seitens AG "Chancenabwägung" und man kam wohl nun auch dort zur Erkenntniss das man natürlich es hätte besser und und noch sicherer ablaufen hätte lassen können, als betroffener Kollege es getan hat.
In technischer Hinsicht und schon gar mit Blick auf Fahrlässigkeit kriegt man aber im konkreten Fall ganz offensichtlich "kein Bein in die Tür".

Es ging um die Nicht-Verwendung der absolut vollen Schutzausrüstung, bei einer Tätigkeit wo der allgemeinen Erfahrung nach nicht die "Voll-Mannschutz"-Ausrüstung getragen wird ... und halt auch bisher nichts passiert ist, bzw. dies natürlich für die Zukunft anders vorgeschrieben sein wird :roll:

Aber gut, so oder so, s nächste Mal läufts für einen andren Kollegen vielleicht grad ein wenig "ungünstiger" und die Fallkonstellation liegt etwas blöder ... oder den andren Kollegen "liebt" man vielleicht ohnehin nicht soooo doll :wink: ....
Wer weiß was da jeweils kommen mag und wie verunsichert nun die Mitarbeiter überhaupt zu Werke gehen werden / können, nachdem die Statthaftigkeit von Regressansprüchen durchaus laut genug deutlich gemacht wurde. :roll:
Rechtliche, oder gar finanzielle (?) Absicherung wird da sicher ratsam sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Regressansprüche gegen schadensverursachenden Arbeitnehm
BeitragVerfasst: 29.07.10, 20:08 
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Wohnort: Wehringen
Hallo,

OT:
was ist denn eigentlich passiert?


MfG

_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet


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 Betreff des Beitrags: Re: Regressansprüche gegen schadensverursachenden Arbeitnehm
BeitragVerfasst: 30.07.10, 14:11 
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Eigenverletzung der Person und Sachschaden an Betriebsmitteln, der wiederum - auch bei voller Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung - deshalb aber auch in gleicher Weise entstanden wäre.


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 Betreff des Beitrags: Re: Regressansprüche gegen schadensverursachenden Arbeitnehm
BeitragVerfasst: 30.07.10, 16:45 
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Und ist die Berufsgenossenschaft dem AG schon an die Gurgel gegangen????

Wenn nicht, kommt noch, keine Angst. Diese Jungs sind unerbittlich bis aufs Blut.

_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus


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 Betreff des Beitrags: Re: Regressansprüche gegen schadensverursachenden Arbeitnehm
BeitragVerfasst: 05.08.10, 21:16 
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Nun, setzen wir doch einfach mal nur alleinig voraus :
Der betroffene Arbeiter hat - in Ausübung seiner beruflichen Anstellung - durch"etwas" mangelnde Sorgfalt einen materiellen Schaden angerichtet.

Natürlich bei ansonsten aber dennoch einwandfreier Vorgehensweise - also quasi eine Situation wo der Arbeitgeber vom Verursacher Regress-Geld einfordert, weil er seinerseits meint die Schuld läge klar.
Hier werden dann letztlich zweierlei Ansichten gegenüberstehen und ob nun wirklich Fahrlässigkeit überhaupt und in welcher Form vorliegt, daß wird doch dann wahrscheinlich nur vor Gericht geklärt werden können :?
( So der Arbeitgeber nicht von seinen Ersatzforderungen gegenüber seinem Arbeitnehmer abgeht )

Muß mich eine "handelsübliche" Privat-und Berufsrechtsschutzversicherung in einem derartigen Vorgang vertreten oder bedarf es trotz "Berufseinschlußes" besonderer Abmachungen oder erhöhter Beiträge um dies sicherzustellen ?

Wird meine Privat-Haftpflichtversicherung - im Falle einer derartigen Verurteilung - (Schuld am materiellen Schaden für das Unternehmen) für die geforderte Summe einstehen, oder muß ich für "finanzielle Absicherung" von Schadensfällen eine ganz eigene Berufshaftpflicht haben ?

Vielen Dank


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 Betreff des Beitrags: Re: Regressansprüche gegen schadensverursachenden Arbeitnehm
BeitragVerfasst: 05.08.10, 23:35 
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Hallo Justi,

Justi hat geschrieben:
Wird meine Privat-Haftpflichtversicherung - im Falle einer derartigen Verurteilung - (Schuld am materiellen Schaden für das Unternehmen) für die geforderte Summe einstehen, oder muß ich für "finanzielle Absicherung" von Schadensfällen eine ganz eigene Berufshaftpflicht haben ?

Soweit ich weiß (bin Laie), braucht man für diesen Fall eine Berufshaftpflicht.

LG zefix


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