In den AGBs wird meistens etwas zu finden sein, aber das heißt ja nicht unbedingt, dass das der derzeitigen Rechtssituation entspricht. Nehmen wir mal folgendes Beispiel... in den AGBs wäre zu finden:
Zitat:
10. Rückerstattung
Bei (a) abgesagten oder (b) verlegten Veranstaltungen bestehen Ansprüche des Käufers auf Erstattung des gezahlten Eintrittspreises/Betrags nur gegenüber dem jeweiligen Veranstalter. Etwa bestehende Ansprüche richten sich im Einzelnen nach dem Gesetz oder ggf. ergänzend nach den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" des Veranstalters, sofern diese gegenüber dem Kunden Geltung erlangt haben.
Falls der Veranstalter dies mit FIRMA im Einzelfall so vereinbart hat, übernimmt FIRMA im Auftrag des Anbieters bzw. Veranstalters die Abwicklung der Erstattung des Kartenpreises. Die Erstattung beinhaltet den Kartenpreis sowie alle berechneten Gebühren. Sofern die Absage oder Verlegung der Veranstaltung nicht auf eine schuldhafte Pflichtverletzung der FIRMA oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zurückzuführen ist, haftet die FIRMA weder für die Erstattung von Verkaufs-, noch für die Erstattung von Versandgebühren.
Der erste Absatz ist ja noch ziemlich klar. Wobei mich halt hier interessieren würde, welche Paragraphen genau mit "richten sich im Einzelnen nach dem Gesetz" gemeint sind?
Beim zweiten Absatz wirds dann wieder etwas schwammig. Klar ist, dass die FIRMA zuerst mal die Tickets nicht zurücknehmen müsste. Für die Terminverschiebung kann ja nur der Veranstalter etwas und daher könnte man auch nur beim Veranstalter die Tickets umtauschen bzw. Schadensersatz beanspruchen (das sagt ja der erste Absatz aus, wenn ich ihn richtig verstanden habe).
Sollte allerdings der Veranstalter mit FIRMA eine Vereinbarung getroffen haben (wie auch immer man das erfahren soll... wohl nur durch nachfragen, oder müsste das irgendwo stehen?), dann kann man die Tickets auch bei FIRMA zurückgeben. Und jetzt kommt der Knackpunkt:
"
Die Erstattung beinhaltet den Kartenpreis sowie alle berechneten Gebühren."
"
(...), haftet die FIRMA weder für die Erstattung von Verkaufs-, noch für die Erstattung von Versandgebühren."
Das hieße ja, ich kann die Tickets jetzt zwar bei FIRMA zurückgeben, erhalte aber nur den Ticketpreis zurück (2. Aussage). Nach Aussage 1 müssten mir die anderen Kosten aber anscheinend auch erstattet werden (>>hier suche ich die Paragraphen, die das regeln<<).
Diese Gebühren müsste ich dann unabhängig vom Ticketumtausch bei FIRMA als Schadensersatz vom Veranstalter einfordern? Sehe ich das richtig?
/edit (zeitgleicher Post mit tinalisatina)
Meine Vermutung würde ja tinalisatinas Urteil insofern berücksichtigen, dass FIRMA zwar nur den Kartenpreis erstatten muss, der VERANSTALTER aber für die Differenz zwischen Kartenpreis und eigentlichen Preis inclusive sämtlicher Gebühren aufkommen muss.