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recht.de • Thema anzeigen - Gewährleistung / ständiger Austausch oder Rückgabe möglich?
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 Betreff des Beitrags: Gewährleistung / ständiger Austausch oder Rückgabe möglich?
BeitragVerfasst: 29.07.10, 06:56 
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Folgender rein hypothetischer Fall an einem fiktiven Beispiel:
Nehmen wir an in 2006 wurde eine Sache – beispielsweise ein Wasserbett – gekauft. Gegen Aufpreis (genaue Höhe leider nicht extra ausgewiesen und daher nicht mehr bekannt) wurde eine bestimmte Eigenschaft zugesichert (z.B.: da das Bett frei steht – ohne Rahmen - soll eine Holzverstärkung eingebaut werden, damit die Schaumumrandung aufgrund des Wasserdrucks nicht ausbeult). Nach einem Jahr (2007) trat aber eben genau das doch ein. Der Händler wurde informiert; er sagte: Problem ist bekannt, es liegt an xxx, wurde verbessert, wir tauschen aus. Wieder ein Jahr später (2008) wurde ein anderes Teil brüchig (diesmal also nicht nur ein optisches Problem) und ebenfalls anstandslos ausgetauscht. Erneut ein Jahr später (2009) trat erstes Problem trotz der angeblichen Verbesserung erneut auf! Händler wurde wieder informiert: tauschte erneut aus und verstärkte nochmals manuell. Jetzt dürfe aber wirklich nichts mehr passieren, meinte er.

So und nun nehmen wir an: Wieder ein Jahr später – 2010 und damit 4 Jahre nach Kauf – ist es zum dritten Mal soweit. Wieder beult sich der Schaum aus. Der Kunde ist genervt, dauert ein Austausch doch jedes Mal ca. 3 Stunden und ganz offensichtlich bekommt der Händler das Problem nicht in den Griff.

Muss der Kunde nun eine 3. Nachbesserung / Austausch dieses Teils (4. Nachbesserung am Bett gesamt) hinnehmen oder hat er nicht irgendwann das Recht das komplette Bett zurückzugeben oder ganz auszutauschen?
Hat der Kunde überhaupt noch ein Anrecht auf Austausch des Teils – d.h. startet die 2-jährige Gewährleistung nach jedem Austausch für das jeweilige Teil neu oder zählt diese vom Kauf an 2 Jahre und verlängert sich nicht (so behauptet der Händler). In letzterem Fall wäre der letzte Tausch also schon nur noch Kulanz des Händlers gewesen. Außerdem würde das bedeuteten, das der Kunde derartige Produktmängel nach 2 Jahren anstandslos hinnehmen muss?


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung / ständiger Austausch oder Rückgabe mögli
BeitragVerfasst: 29.07.10, 16:45 
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Grundsätzlich muss der Käufer in der Gewährleistungszeit keine 4. Nachbesserung mehr hinnehmen.

Aber die Gewährleistungsansprüche (2 Jahre ab Kauf bzw. Lieferdatum) sind meines Erachtens verjährt.

_________________
Ich habe keine Ahnung, was ich hier tue...

...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung / ständiger Austausch oder Rückgabe mögli
BeitragVerfasst: 29.07.10, 20:31 
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Aber die Gewährleistungsansprüche auf die ausgetauschten Teile laufen immer wieder neu?
Ein Austausch wäre also noch drin?


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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung / ständiger Austausch oder Rückgabe mögli
BeitragVerfasst: 30.07.10, 12:20 
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sculy hat geschrieben:
Aber die Gewährleistungsansprüche auf die ausgetauschten Teile laufen immer wieder neu?


Das sehe ich nicht so. Grundsätzlich ist zwar ein Neubeginn der Verjährung möglich, aber das ist eher die Ausnahme.

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Ich habe keine Ahnung, was ich hier tue...

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 Betreff des Beitrags: Re: Gewährleistung / ständiger Austausch oder Rückgabe mögli
BeitragVerfasst: 30.07.10, 13:09 
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Interessierter

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Mh, dann bleibt der Kunde also irgendwann auf der minderwertigen Ware sitzen?


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