wir sind ein junges Pärchen anfang 20 und möchten ausziehen vom elternhaus. Wir haben eine schicke Wohnung gefunden und würden diese mieten. Der aktuelle mieter sucht einen nachmieter. der aktuelle mieter sagte er habe damals bei einzug die wohnung frisch saniert. kann der vermieter bei auszug des aktuellen mieters uns nachmieter eine mieterhöhung geben oder übernehmen wir als nachmieter den mietvertrag vom aktuellen mieter zum gleichen mietpreis ?
kann ein vermieter auf die kaution bestehen oder geben sich vermieter auch mit einer bürgschaft zufrieden wie z.B bei eurokaution.de ????
meine freundin möchte vorab noch im elternhaus gemeldet bleiben, sofern es mit dem zusammen ziehen nicht harmoniert. muss ich sie in den künftigen mietvertrag mit aufnehmen oder reicht es wenn ich alleine als mieter unterschreibe ?
Die Miethöhe im nächsten Mietverhältnis muss mit der jetzigen Miete nichts zu tun haben, kann also durchaus höher sein. Und natürlich kann der Vermieter auch eine Kaution verlangen.
Betreff des Beitrags: Re: Mieterhöhung bei Nachmieter und andere fragen
Verfasst: 29.07.10, 10:42
FDR-Mitglied
Registriert: 13.09.04, 17:14 Beiträge: 1953
Im Prinzip ist sind das alles Dinge die man vor der Unterschrift unter dem Mietvertrag mit dem VM aushandeln kann. Frage ist nur ob dieser dann noch die Mieter haben will.
muss ich sie in den künftigen mietvertrag mit aufnehmen oder reicht es wenn ich alleine als mieter unterschreibe ?
Was hier schon mal vorab zu beachten ist, wenn beide den Mietvertrag unterschreiben sind beide Mieter. Wenn später einer ausziehen möchte, muss der Mietvertrag von beiden gekündigt werden. Unterschreibt nur einer ist auch nur derjenige Mieter und braucht bei Auszug nicht die Zustimmung des Anderen.
Und die versammelten 400.000 Jahre Lebenserfahrung in diesem Forum sagen ganz klar: Lasst die Finger weg von gemeinsamen Verträgen! Am Ende (der Beziehung) können dann auch nur beide gemeinsam kündigen. Naturgemäß will aber immer einer weg und der andere will bleiben und schon habt ihr den Ärger am Hals.
Ups. Da war der Werner schneller.
_________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Ich denke auch, dass das nur klappt wenn nur einer die Wohnung anschaut und mit dem VM spricht. Und dann zieht der "Lebenspartner" später dazu.
Aus rechtlicher Sicht kann es aber auch denn zu Probs kommen.Seine Lebenspartnerin darf der Mieter in der Wohnung aufnehmen, ohne den Vermieter zu fragen. Dabei ist kein dringendes Interesse erforderlich, es genügen vielmehr einleuchtende wirtschaftliche und persönliche Gründe. Allerdings sagt sagt das Gesetz, dass der Mieter einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters hat, wenn nach Abschluss des Vertrages ein berechtigtes Interesse des Mieters entsteht. Dieses jedoch besteht ja schon jetzt.
1. Der Vermieter schließt mit Dir/euch einen Mietvertrag ab und ihr vereinbart dabei einen Mietpreis, der im Vertrag aufgeführt ist. Wie hoch zuvor die Miete war spielt überhaupt keine Geige. Solche Mieterwechsel werden gerne mal genutzt um ein paar Euro mehr Miete zu machen, da dem während des Mietverhältnisses enge Grenzen gesetzt sind. Einzig bei Wuchermieten könnte der Mieter auch später noch etwas machen.
2. Auch die Kaution wird verhandelt. Sprich die Höhe und Form. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet auch Bürgschaften zu nehmen. Und das machen in der Praxis auch wenige Vermieter. Grund: der Mieter zieht aus und i.d.R. gibt es immer Kleinigkeiten. In dem Fall kann sich der Vermieter direkt ein paar Euros abzweigen. Bei einer Bürgschaft hätte er erstmal die Rennerei. Versuche es zur Not so zu verhandeln, einen Teil Bar und einen Teil als Kaution.
3. Wohnsitz. Grundsätzlich MUSS man an dem Wohnsitz gemeldet sein, an dem man hauptsächlich wohnt. Und wenn die Freundin zu Dir zieht MUSS sie sich auch ummelden. Aber das ist auch kein großer Akt, sie geht zur Gemeinde-/Stadtverwaltung und füllt ein Formular aus.
4. wie hier schon geschrieben wurde... bei jungen Leuten ist es oft dynamisch. D.h. gerade wenn ihr nicht sicher seid, dass es mit der Beziehung hält, unterschreibe DU ALLEINE den Vertrag und damit umgeht man u.U. viel Ärger. Vor allem, wenn es in unfrieden auseinander geht....
4. wie hier schon geschrieben wurde... bei jungen Leuten ist es oft dynamisch. D.h. gerade wenn ihr nicht sicher seid, dass es mit der Beziehung hält, unterschreibe DU ALLEINE den Vertrag und damit umgeht man u.U. viel Ärger. Vor allem, wenn es in unfrieden auseinander geht....
okay das ist wohl die beste lösung vorerst aber der vermieter wird doch fragen , ist die wohnung für sie alleine ? was dann? oder geht das einen vermieter nix an, wer und wielange jemand bei mir übernachtet ?
Der aktuelle mieter sucht einen nachmieter. der aktuelle mieter sagte er habe damals bei einzug die wohnung frisch saniert. kann der vermieter bei auszug des aktuellen mieters uns nachmieter eine mieterhöhung geben oder übernehmen wir als nachmieter den mietvertrag vom aktuellen mieter zum gleichen mietpreis ?
Verhandeln kann man immer, aber der Vermieter kann einen Ersatzmieter immer dann ablehnen, wenn dieser in den Mietvertrag nur mit Änderungen eintreten will (Beispiel: geringere Miethöhe, kürzere Mietdauer, oder geänderte Nutzung der Mietwohnung). Der Vermieter muss auch nicht jeden Ersatzmieter akzeptieren, auch wenn dieser bereit ist, in den Mietvertrag ohne Änderungen einzusteigen. So kann der Vermieter zum Beispiel darauf bestehen, dass die Einkommensverhältnisse vergleichbar gut zu denen des Mieters sind. Das betrifft den aktuellen Mieter, aber der möchte ja einen Nachmieter und wie er wohl anklingen lässt will dieser evtl. noch etwas für die frisch renovierte Wohnung, oder ? Habs so aus dem Posting verstanden...? Da wäre dann für den Nachmieter obige Info interessand. Der aktuelle Mieter will ja raus.....
rockin hat geschrieben:
der aktuelle mieter sagte er habe damals bei einzug die wohnung frisch saniert.
damals 1 Jahr, 5 Monate oder einige Jahre? Warum erwähnt er das?
okay das ist wohl die beste lösung vorerst aber der vermieter wird doch fragen , ist die wohnung für sie alleine ? was dann? oder geht das einen vermieter nix an, wer und wielange jemand bei mir übernachtet ?
Ganz einfach. DU mietest die Wohnung als Mieter und wenn er fragt wieviele Personen einziehen dann sagst Du, dass Du alleine dort einziehst. Wen Du als Gast hast, wie oft dieser Person zu Besuch ist, ob diese übernachtet, das alles geht den Vermieter überhaupt nichts an, wenn: 1. die zweite Person (Deine Freundin) dort nicht offiziell gemeldet ist (sondern nur Besucherin ist) 2. die Anzahl der Besuche nicht in der Hinsicht "überhand" nehmen, dass eine Anpassung der Nebenkosten gerechtfertigt ist.
Ihr könnt euch z.B. nach 3 Monaten entscheiden, dass sie zu Dir zieht (was vorher noch nicht geplant war ), Du meldest dies beim Vermieter an, ihr zahlt die zweite Person von den Nebenkosten, sie meldet sich offiziell an dem Wohnort und gut ist.
Im Endeffekt kann es ja dem VM wurst sein, ob da ein oder zwei Personen wohnen...
der aktuelle mieter sagte er habe damals bei einzug die wohnung frisch saniert.
damals 1 Jahr, 5 Monate oder einige Jahre? Warum erwähnt er das?
muss ich noch fragen wielange ... die wohnung befindet sich in der innenstadt, altbau. schön gelegen. denke mir das bei einzug die wohnung noch nicht modernisiert war.... Zimmer: 4,00 Wohnfläche: 85,00 m² Kaltmiete: 430,00 EUR
die miete für unsaniert macht sinn, bei auszug hat der vermieter das glück eine moderne wohnung für mehr chash weiterzuvermieten
hambre hat geschrieben:
Problematisch wird das geplante Vorgehen dann, wenn der Vermieter der Auffassung ist, dass Du alleine Dir die Wohnung nicht leisten kannst.
klar verstehe ich.... würde aber unterstützung meiner eltern bekommen wenn ich es nicht packe
Wenn der Vermieter nicht mitspielen möchte, wenn nur Du alleine unterschreibst und Deine Eltern Dich in jedem Fall unterstützen, könntest Du dem Vermieter eine Bürgschaft Deiner Eltern anbieten. Das schafft Vertrauen.
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