bin gestern ein wenig durch das Strafgesetzbuch gestolpert auf der Suche nach ein paar Schadenbeispielen für einen Kollegen. Dabei bin ich über die Brandstiftung gefallen. Wenn ich ein fremdes Haus anzünde, ist das Brandstiftung. Soweit so gut.
Mein eigenes Haus dürfte ich also anzünden ohne eine Strafe zu erhalten? Zumindest aus dem Tatbestand der Brandstiftung heraus. Hab ich das richtig verstanden? (bei der Annahme gehe ich jetzt erstmal davon aus, dass das Haus allein auf weiter Flur steht und keine Menschen verletzt werden)
_________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Das macht doch nur dann richtig Spaß, wenn man Versicherungsleistungen kassieren will. Und damit wäre man sowieso im strafrechtlich relevanten Bereich. Zu denken ist natürlich noch an den Bereich Umweltstrafrecht und selbstverständlich noch an die Gefährdung benachbarter Gebäude.
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Zitat:
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Yep. Der 306a dürfte für so einen "warmen Abriss" genau passen.
"warmer Abriss " noch nie gehört .. niedlch formuliert....
Oder: "Thermischer Rückbau"
auch süß geschrieben ... so manchmal könnte ich mich hier in den Foren über die Audrucksweise kringeln selbst dann wenn es sich um echt ernste Themen handelt...
Zuletzt geändert von Krautkopp am 29.07.10, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
Ok, zurück zur eigentlichen Frage. Bei einem Wohnhaus leuchtet (nicht nur das Haus^^) ein, dass hier der 306 a StGB betroffen ist. Wie verhält es sich aber bei einer (eigenen) Lagerhalle?
@Cicero: Klar ist die Sache nur interessant, wenn das entsprechende Gebäude feuer versichert ( ) ist, aber das lassen wir mal außen vor. Es ging um Beispiele von Verbrechen in Bezug auf einen Straf-Rechtsschutzvertrag (Einzelheiten hierzu will ich jetzt nicht erläutern, das dauert zu lange). Vergehen wüsste ich einige, die versichert wären.
Ist der Versicheurngsmissbrauch jetzt eigentlich ein Vergehen oder ein Verbrechen? So ganz klar wird mir das nicht, denn die möglichen Strafen sind ja vielfältig.
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Versicherungsmensch hat geschrieben:
Wie verhält es sich aber bei einer (eigenen) Lagerhalle?
Ggf. § 306a StGB wenn die eigene Lagerhalle "eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen," ist.
_________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Macht es mir doch nicht so schwer. Dann halt eine eigene Lagerhalle, in der sich zum Zeitpunkt des Anzündens und während des Brandes niemand menschliches aufhält. Es befinden sich auch keine fremden Waren oder Lagerbestände dort.
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Macht es mir doch nicht so schwer. Dann halt eine eigene Lagerhalle, in der sich zum Zeitpunkt des Anzündens und während des Brandes niemand menschliches aufhält. Es befinden sich auch keine fremden Waren oder Lagerbestände dort.
Dann denke ich, wird es mit der "Brandstiftung" schwierig. Schutzrichtung dieser Delikte ist nunmal das Eigentum (dann aber fremdes Eigentum) und die körperliche Unversehrtheit von Menschen. Wenn beides nicht tangiert sein kann, dann sehe ich auch keine Strafbarkeitslücke - obwohl man nicht bestreiten kann, dass das Anzünden einer eigenen Lagerhalle schon irgendwie nach Brandstiftung aussieht.
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Zitat:
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