Hallo Forum, ich hatte leider nicht die Zeit alles nachzulesen um zu gucken ob genau unser Fall schon einmal behandelt wurde, falls ja wäre ich für einen Verweis dankbar.
Problem: Ich habe ein Haus, in den neuen Bundesländern, vermietet, bisherige Abwasserentsorgung über alte Klärgrube und Versickerung auf dem Grundstück. Die Gemeinde schreibt jetzt eine vollbiologische Kleinkläranlage vor. Es entstehen deftige Baukosten, wesentlich teurer als Kanalanschluß, - die fallen erstmal mir zur Last. Dafür ist der Betrieb später günstiger als die Kanalgebühr wäre - davon profitieren die Mieter. Im Mietvertrag ist dazu nichts geregelt (war dumm ist aber jetzt nicht mehr nachzuholen), aber Umlage sämtlicher Betriebskosten - auch neu entstehender - ist vereinbart.
Zusatzproblem: Haus mit 5 Wohnungen ist nach Wohnungseigentumsgesetz geteilt, mir gehört die Mehrheit (4 von 5 Wohnungen) aber die andere Eigentümerin schnallt nix und blockiert alles. Das aber nur zur Abschätzung der Größenordnung (Kläranlage, Wasserdurchsatz, Baukosten, Kanalanschlußkosten), nicht um hier WEG Recht zu diskutieren.
Wie ist die Rechtslage? - Gibt es eine Möglichkeit / Rechtssicht mit der man die Mieter in zumindestens der Höhe an den Bau- oder Finanzierungskosten beteiligen kann wie sie später vom günstigeren Entsorgungspreis profitieren? - Modernisierungsmaßnahme mit Vorteil für die Mieter - damit umlagefähig? - 'Eigengewerbliche Lieferung von Abwasserentsorgung'? --- Für Wärme oder Strom? (BHKW? Solaranlage?) gibt es doch irgendwas Ähnliches?
Gerecht fände ich wenn die Mieter soviel fürs Abwasser bezahlen müßten wie bei einem Kanalanschluß - der alternativ zur Diskussion stand -, und ich von den Einnahmen allmählich die Baukosten abstottern könnte.
Auch ok wäre wenn die Kosten für die Verbesserung - der Entsorgungssituation - ähnlich wie andere Modernisierungsmaßnahmen (14% pro Jahr?) auf die Mieten aufgeschlagen werden dürfte.
Noch eine Alternative wäre statt einer Kleinkläranlage eine 'abflusslose Sammelgrube' einzurichten, ist viel billiger, aber die Entsorgung kostet dann ca. 11 EUR pro m³. Das wäre umlagefähig, aber es will natürlich niemand soviel bezahlen. Von daher entsteht den Mietern mit dem Bau der KKA ein direkter Vorteil.
Und doch noch etwas WEG Recht: zumindestens mit einem Mieter ist geregelt daß er die Betriebskosten - außer Verwaltung und Instandhaltung - erstattet die die WEG mir als Eigentümerin in Rechnung stellt. Wenn die WEG dem Eigentümer in der Hausgeldabrechnung 14 % für Modernisierung abknöpft, oder Abwassergebühren zur Finanzierung der Kläranlage einhebt oder oder oder... müssen dann die Mieter das evtl. doch übernehmen?
Soweit oben ein individueller Fall geschildert wird sind die Fragen trotzdem zur allgemeinen Rechtssituation gemeint.
Vielen Dank allen die bis hier gelesen haben, und natürlich besonders herzlichen Dank allen die etwas dazu schreiben mögen.
Betreff des Beitrags: Re: Kläranlagenkosten umlegbar?
Verfasst: 29.07.10, 13:34
FDR-Mitglied
Registriert: 13.09.04, 17:14 Beiträge: 1975
Wenn es sich um eine Modernisierung handelt, können die Kosten mit 11% p.A. auf die Mieter umgelegt werden.
Über die Nebenkostenabrechnung wird man von den Kosten für die neue Anlage nichts umlegen können auf die Mieter. Da es sich entweder um eine Instandsetzungsmassnahme oder Modernisierung handelt.
(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.
Ich denke, eine andere/neue Kläranlage/-grube leistet nichts von dem, daher wären die Kosten nicht umlagefähig.
(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.
Ich denke, eine andere/neue Kläranlage/-grube leistet nichts von dem, daher wären die Kosten nicht umlagefähig.
Modernisierung ist nicht alles. Die Umlage von 11% der Kosten ist - man muss nur lesen - auch möglich bei baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Nun wird die Kläranlage, so der Sachverhalt im UP, von der Gemeinde vorgeschrieben. Wenn das keine Umstände sind, die der Vermieter nicht zu vertreten hat...
Betreff des Beitrags: Re: Kläranlagenkosten umlegbar?
Verfasst: 30.07.10, 13:17
noch neu hier
Registriert: 29.07.10, 12:03 Beiträge: 3
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Hallo Forum, hallo Strider, fdrregister und RM,
das
Strider hat geschrieben:
Wenn es sich um eine Modernisierung handelt, können die Kosten mit 11% p.A. auf die Mieter umgelegt werden.
und das
RM hat geschrieben:
--- snipp --- 'oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.' --- snipp --- 'Modernisierung ist nicht alles. Die Umlage von 11% der Kosten ist - man muss nur lesen - auch möglich bei baulichen Maßnahmen auf Grund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Nun wird die Kläranlage, so der Sachverhalt im UP, von der Gemeinde vorgeschrieben. Wenn das keine Umstände sind, die der Vermieter nicht zu vertreten hat...'
hört sich für mich toll an, ganz vielen Dank für die Beratung zur Rechtslage,
wenn noch jemand Erfahrungen damit hat ob das wirklich so greift oder wo Fallstricke lauern wäre ich für Kommentare - natürlich immer zur allgemeinen Rechtslage - aber evtl. auch anhand von praktischen Beispielen - ausgesprochen dankbar.
... wo Fallstricke lauern wäre ich für Kommentare - natürlich immer zur allgemeinen Rechtslage - aber evtl. auch anhand von praktischen Beispielen - ausgesprochen dankbar.
In diesem Fall gibt es nur relativ wenige Fallstricke... Eine Auflage der Gemeinde sind zweifellos Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Die Umlage der Kosten wird daher im Grundsatz nicht mit Aussicht auf Erfolg anzugreifen sein. Da es sich auch um Eigentumswohnungen handeln soll, ergibt sich der auf die Wohnung entfallende Kostenanteil spätestens aus der Jahresabrechnung der Gemeinschaft. Die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Wohnungen wird also auch nicht angreifbar sein. Eine Ankündigungsfrist ist, im Gegensatz zu Modernisierung, auch nicht einzuhalten.
Die Umlage ist nach Fertigstellung der Maßnahme gegenüber dem Mieter in Textform geltend zu machen. Es muss erläutert werden, dass die Voraussetzungen für die Mieterhöhung vorliegen, die bauliche Maßnahme also wegen einer Auflage der Gemeinde durchgefürt werden musste. Die Mieterhöhung muss ausgehend von den Gesamtkosten in der Erhöhungserklärung vorgerechnet werden. Dabei ist mehr besser als weniger. Es schadet nicht, wenn man den Mieter behandelt wie einen Dreijährigen, der eins und eins nicht addierren kann. Dass die Berechnung nicht nachvollziehbar wäre, ist ein Einwand, der von Mietervereinen fast schon refexartig vorgebracht wird. Drittmittel müssen von den Kosten abgezogen werden. Wie eine Zinsverbilligung für Darlehen aus öffentlichen Haushalten anzurechnen ist, kann in § 559a Abs. 2 BGB nachgelesen werden. Die Erhöhung ist nach § 559b Abs. 2 BGB fällig mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erhöhungserklärung beim Mieter.
'Eigengewerbliche Lieferung von Abwasserentsorgung'? --- Für Wärme oder Strom? (BHKW? Solaranlage?) gibt es doch irgendwas Ähnliches?
Die Frage ist hier noch garnicht diskutiert worden. Die WEG könnte als GBR vermutlich die Dienstleistung für die Mieter erbringen, aber wie das rechtlich gehandhabt wird......hab ich keine Ahnung
_________________ Die Hotelbranche spart durch die Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen in Deutschland nach allgemeinen Schätzungen pro Jahr eine Milliarde Euro.
Betreff des Beitrags: Re: Kläranlagenkosten umlegbar?
Verfasst: 31.07.10, 12:25
noch neu hier
Registriert: 29.07.10, 12:03 Beiträge: 3
Karma: 0
RM hat geschrieben:
In diesem Fall gibt es nur relativ wenige Fallstricke...
danke, m.E. eine schöne Abhandlung zum Thema,
J_Denver hat geschrieben:
'Eigengewerbliche Lieferung von Abwasserentsorgung'? ... Die Frage ist hier noch garnicht diskutiert worden. Die WEG könnte als GBR vermutlich die Dienstleistung für die Mieter erbringen, aber wie das rechtlich gehandhabt wird......hab ich keine Ahnung
fänd ich spannend,
J_Denver hat geschrieben:
Die Hotelbranche spart durch die Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen in Deutschland nach allgemeinen Schätzungen pro Jahr eine Milliarde Euro.
ist zwar hier o.t., aber ich kanns mir nicht verkneifen, bitte bitte bitte nicht als thread 'langziehen': - gekostet hat das ganze zwei Mio, einmalig!!!, das ist mir mal 'ne Rendite! - man kann in D also noch Geschäfte machen, wenn man erstmal groß genug ist, - aber wir haben das Geld ja, wir geben es nur immer an der verkehrten Stelle aus. Es ist zuviel Geld im Umlauf, das schreit logischerweise zuviel nach Rendite, und diese Rendite wird wieder Kapital - d.h. schreit nach noch mehr Geld und Spekulationsgewinnen -, und wird eben nicht Tauschhilfsmittel zur Förderung der realen Wirtschaft, im Gegenteil, sämtliche Werte die als Rendite verteilt werden, egal ob Subvention, Steuern, überhöhte Preise, Zinsen, Boni, ... müssen letztlich in der realen Wirtschaft erarbeitet werden und saugen sie damit aus, - ich mag diese eine Partei nicht mehr seit das deutsche Dosenpfand am Hindukusch mit Waffen 'verteidigt' wird, aber mit den Komasaufenvergleich hatte unser ex Dosenpfandminister ausgesprochen recht, der betrifft aber nicht nur die Abwrackprämie, - wir müssen bescheidener werden sonst geht dieser Planet kaputt ... die Chinesen waren einstmals ein ausgesprochen bescheidenes Volk mit viel Gemeinschaftssinn ...
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