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recht.de • Thema anzeigen - Bekomme ich die auch ?
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 Betreff des Beitrags: Bekomme ich die auch ?
BeitragVerfasst: 29.07.10, 17:24 
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Hallo ich habe da ein Problem Und zwar hat mich gestern der Rechtsanwalt angerufen und gesagt das er die Anklageschrift bekommen hat wegen Uneidlichen falsch Aussage. Er hat nur gesagt das der eine Rechtsanwalt den ich Angezeigt habe, der Richter der die Verhandlung bei meinen Mann gemacht hat und mein Mann als Zeuge geladen sind. Ich habe nichts bekommen. Mein Mann hat auch nichts bekommen. Muss ich die Anklageschrift bekommen? Oder bekommt die nur der Rechtsanwalt? Ich bin ja Umgezogen und die neue Adresse habe ich mitgeteilt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekomme ich die auch ?
BeitragVerfasst: 30.07.10, 01:40 
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Bitte was?

Wer ist angeklagt wegen was und wieso gibt es hier Rechtsanwälte, die Anklageschriften wegen uneindlicher Falschaussage bekommen und vor allem: Was hat Ihr Mann damit zu tun? :?:


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekomme ich die auch ?
BeitragVerfasst: 30.07.10, 12:30 
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Ich habe einen Rechtsanwalt angezeigt weil er zu mir gesagt hat das ich anschaffen gehen soll und das er dann das Geld sofort bekommt.
Ich war bei meinen Mann dieses Jahr als Zeuge geladen da ging es um Betrug weil er den Rechtsanwalt nicht ganz gezahlt hat.
Da wurde ich dazu gefragt und des weiteren fingen die an wegen der Anzeige die ich gemacht habe .
Mein Mann wurde bei dieser Verhandlung Anwältlich vertreten.
Ich hatte bei der Verhandlung die Wahrheit gesagt und die Sta hat es mir einfach nicht geglaubt.
Danach bekam ich ein Schreiben von der Polizei das ich Vernommen werden soll wegen uneidliche falsche Zeugen Aussage da bich ich nicht hingegangen . Ich habe zuerst den Anwalt der meinen Mann bei der Verhandlung vertreten hat angerufen und ihn das gesagt das ich da ein schreiben bekommen habe und der hat zu mir gesagt ich soll nicht hingehen.
Das habe ich den Polizisten auch gesagt das ich mit den Anwalt darüber geredet habe und das er gesagt hat das ich keine Aussage in dieser Sache machen soll.
Jetzt hat der Anwalt der meinen Mann vertreten hat die Anklageschrift bekommen wegen der uneidlichen falschen Zeugen Aussage.
Ich habe nichts bekommen.
Der Anwalt hat gesagt das mein Mann der Richter der die Verhandlung bei meinen Mann war und der Rechtsanwalt den ich angezeigt habe als Zeuge geladen sind.
Der Anwalt hat von mir keine Vollmacht bekommen ich habe nur bei der Polizei gesagt das der Anwalt gesagt hat das ich nichts aussagen soll da haben die den Namen aufgeschrieben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekomme ich die auch ?
BeitragVerfasst: 30.07.10, 14:45 
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Zitat:
ich habe nur bei der Polizei gesagt das der Anwalt gesagt hat das ich nichts aussagen soll da haben die den Namen aufgeschrieben.
Es ist schwer, den Sachzusammenhang zu begreifen, aber ich vermute aufgrund obenstehenden Satzes schlicht, man ging – möglicherweise fälschlich, wenn ähnlich beschrieben, wie hier, aber vielleicht nicht ganz unverständlich – davon aus, Sie seien durch den genannten Rechtsanwalt vertreten. Deshalb ging der Schriftsatz an ihn. Das erscheint mir auf den ersten Blick weder unlogisch noch verwerflich.

_________________
Herzliche Grüße
Kormoran


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekomme ich die auch ?
BeitragVerfasst: 30.07.10, 15:32 
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Aber was ich nicht verstehe warum bekomme ich kein schreiben ?
Der Anwalt der das schreiben bekommen hat hat keine Vollmacht von mir.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekomme ich die auch ?
BeitragVerfasst: 30.07.10, 17:21 
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Man war wie gesagt davon ausgegangen, dass das doch so ist und dass das "Ihr" Anwalt ist.

_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekomme ich die auch ?
BeitragVerfasst: 30.07.10, 21:57 
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Wieso rufen Sie Ihren Anwalt nicht an und bitten um eine Kopie?
Ich wüsste keinen Grund, weshalb er sie Ihnen vorenthalten sollte.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekomme ich die auch ?
BeitragVerfasst: 30.07.10, 22:29 
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Das habe ich gemacht aber was ist wenn die den Brief zurückbekommen?
Ich habe Bewährung offen bin aber gemeldet.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekomme ich die auch ?
BeitragVerfasst: 30.07.10, 22:56 
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Auch wenn es Ihnen schwer fällt: schreiben Sie bitte nachvollziehbare Sätze.
Ich weiß nämlich beim besten Willen nicht was Sie wollen.

Als allgemeiner Rat: machen Sie einfach das was Sie für richtig halten (aussagen oder nicht, Anwalt fragen oder nicht etc.), dann wird schon nicht allzu viel schief gehen, Sie schaffen das.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekomme ich die auch ?
BeitragVerfasst: 30.07.10, 23:22 
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Es geht darum der Anwalt hat keine Vollmacht von mir der die Anklageschrift bekommen hat und ich habe sie bis heute noch nicht bekommen.
Den Anwalt habe ich nur Namentlich bei der Polizei gesagt weil mich der Polizist gefragt hat wer es zu mir gesagt hat das ich bei der Polizei keine Aussage machen soll.
Mir geht es darum der Anwalt hat nichts schriftliches von mir und ich habe die Anklageschrift von Gericht nicht bekommen.
Was passiert wenn das Gericht den Brief wieder zurück bekommt?
Können die gleich einen Haftbefehl erlassen?
Ich habe Bewährung offen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekomme ich die auch ?
BeitragVerfasst: 30.07.10, 23:43 
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[quote="recht55"Ich habe Bewährung offen bin aber gemeldet.[/quote]

Die scheint nicht zu fruchten.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekomme ich die auch ?
BeitragVerfasst: 30.07.10, 23:54 
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mr_junior hat geschrieben:
Sie schaffen das.

Optimist. 8)

_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Bekomme ich die auch ?
BeitragVerfasst: 01.08.10, 19:10 
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Steht da mir ein Pflichtverteidiger zu wegen der Bewährung die noch offen ist?
Oder mus ich da alleine hin gehen ?


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