Hallo, Jörg Kachelmann kam heute aus der Untersuchungshaft frei, wie könnte es hier weitergehen? Es scheint ja Aussage gegen Aussage zu stehen. Ich würde mich freuen wenn ich dazu Antworten bekäme.
Zuletzt geändert von Afrikaner am 29.07.10, 18:43, insgesamt 1-mal geändert.
_________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Das müßtest Du dann mal dem Oberlandesgericht Karlsruhe erklären:
Zitat:
Der 3. Strafsenat hat sodann ausgeführt, dass jedenfalls im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Zur Begründung hat der Senat insbesondere darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“ vorliege.
Das ist eine Pressemitteilung, die grundsätzlich so formuliert wird, dass auch der Laie versteht, worin bestimmte Probleme liegen können. In den Nachrichten ist es ebenso. Und natürlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung geringer, wenn eine Aussage eines Zeugen gegen diejenige des Angeklagten steht.
Dennoch gibt es den Grundsatz "Aussage gegen Aussage" im Deutschen Recht nicht, jedenfalls nicht so, wie viele ihn verstehen, dass sich gegenseitige Aussagen automatisch immer aufheben. Es ist grundsätzlich Sache des Gerichts, die Aussagen zu werten und sich zu entscheiden, ob es der einen glaubt, der anderen oder nicht weiß, was es glauben soll. Das Gericht ist hier in der Beweiswürdigung frei.
Das ist eine Pressemitteilung, die grundsätzlich so formuliert wird, dass auch der Laie versteht, worin bestimmte Probleme liegen können. In den Nachrichten ist es ebenso. Und natürlich ist die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung geringer, wenn eine Aussage eines Zeugen gegen diejenige des Angeklagten steht.
Dennoch gibt es den Grundsatz "Aussage gegen Aussage" im Deutschen Recht nicht, jedenfalls nicht so, wie viele ihn verstehen, dass sich gegenseitige Aussagen automatisch immer aufheben. Es ist grundsätzlich Sache des Gerichts, die Aussagen zu werten und sich zu entscheiden, ob es der einen glaubt, der anderen oder nicht weiß, was es glauben soll. Das Gericht ist hier in der Beweiswürdigung frei.
_________________ Vielen Dank auch für die mehr als 6000 positiven Bewertungen. Leider kommt anscheinend keine Nachfolge des Bewertungssystems........
ich habe das heute am TV verfolgt als Kachelmann entlassen wurde. Da wurde längere Zeit live aus Mannheim vor dem Gefängnisausgang übertragen. Man konnte da mehrere Menschen rein und rausgehen sehen, die wohl dort jemanden besucht haben. Ich würde es nicht wollen, wenn ich da raus käme und jeder könnt sehen, dass ich da gerade offensichtlich jemanden besucht habe. Darf das überhaupt sein
M. E. ja. Einerseits: Wenn dort X Fernsehteams und XX fotografierende Kollegen stehen, sollte jedem klar sein, dass es sich um Presse handelt und dass Teile des Materials veröffentlicht werden. Wer das nicht will, muss eben sehen, dass er nicht ins Bild kommt, den Kopf wegdrehen oder sich etwas vors Gesicht halten (bei Angeklagten besonders bevorzugt: Aktendeckel ) Anderseits ist das zentrale Motiv der Ausgang und der zu erwartende Herr Kachelmann, so dass Leute, die zufällig ins Bild kommen m. E. als Beiwerk im Sinne des § 23 Kunsturhebergesetz zu werten sind.
_________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
ich habe das heute am TV verfolgt als Kachelmann entlassen wurde. Da wurde längere Zeit live aus Mannheim vor dem Gefängnisausgang übertragen. Man konnte da mehrere Menschen rein und rausgehen sehen, die wohl dort jemanden besucht haben. Ich würde es nicht wollen, wenn ich da raus käme und jeder könnt sehen, dass ich da gerade offensichtlich jemanden besucht habe. Darf das überhaupt sein
Es gibt eine wichtige Ausnahme zum Recht am eigenen Bild:
Zitat:
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Und das ist auch notwendig, da sonst Pressefotos und Filmberichte aus dem öffentlichen Bereich praktisch nicht mehr möglich wären. Da hat die Pressefreiheit als Grundrecht Vorrang vor dem Datenschutzbedürfnis des Einzelnen.
In den meisten Fällen, und so wohl auch in diesem, kann man es ja auch leicht vermeiden ins Bild zu laufen.
Vielleicht sollten Sie nicht so vorschnell jemand anderem unterstellen, er würde seine Meinung "nur" auf einen Beitrag stützen, der die Rechtslage korrekt wiedergibt. Besonders nicht, wenn Sie selbst keine Ahnung haben.
In den meisten Fällen, und so wohl auch in diesem, kann man es ja auch leicht vermeiden ins Bild zu laufen.
wenn du rein willst ja, dann siehst du die da stehen mit den Kameras, aber nicht wenn du rauskommst. Da wurden die Leute genau gezeigt.
Ich schrieb ja, in den meisten Fällen. Ob die hinter der Tür wußten was davor los ist, ist nicht bekannt.
Aber natürlich gibt es auch Situationen, in denen man es nicht vermeiden kann. Wenn im Sommer über das Freibad berichtet wird, kann man nicht jeden Schwimmer im Becken oder Sonnenbadenden auf der Wiese fragen, ob er mit der Filmaufnahme einverstanden ist, oder ob er sie überhaupt bemerkt hat. Und da mag es auch welche geben, die sich danach darüber ärgern, weil sie grad nicht so wie üblich angezogen waren oder warum auch immer.
Wer das ganz vermeiden will, muss zuhause bleiben oder sich maskieren.
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