ich hätte da mal eine rechtliche Frage zum Thema Fahrrad Diebstahl. Mit Hilfe der Suche konnte ich leider keinen ähnlichen Vorfall finden! Am 06.02.2009 stellte ich Strafanzeige gegen unbekannt wegen Diebstahl. Dabei handelte es sich um mein Fahrrad (MTB, Wert ca. 1.000,- €) welches aus dem Keller geklaut wurden (Merfamilien- haus).
Vor 2 Wochen bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft, ich zitiere:
"... das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß §170 abs. 2 der Strafprozessordnung in Verbindung mit §20 des Strafgesetzbuches eingestellt. Aufgrund eines fachärtzlichen Gutachtens steht fest, dass der Beschuldigte bei Begehung der Tat wegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig war, das Unrecht der tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln."
Vom polizisten erfuhr ich, dass der Täter 25 Jahre alt ist und des öfteren wegen Fahrrad Diebstahl und anderen Auffälligkeiten bei der Polizei bekannt geworden ist.
Heute durfte ich mein Fahrrad abholen und stellte fest, dass es wie eigentlich auch nicht anders zu erwarten, nicht mal mehr halbwegs in dem Zustand ist wie ich es zuletzt gesehen hatte. Mich ärgert das ganze, da ich für das Rad viel Geld bezahlt habe und es in einem wirklich neuwertigen Zustand war. Zivilrechtlich werde ich warscheinlich wenig Aussicht auf Erfolg haben, nachher bleiben die Kosten noch an mir kleben....
Sie selbst haben keinen Anspruch auf Strafe. Wenn jemand aus den in § 20 StGB genannten Gründen schuldlos ist, dann vergleichen Sie ihn am besten mit einem 3-Jährigen, der Ihr Fahrrad kaputt gemacht hat: Man kann diesen Personen nichts vorwerfen, da sie nicht in der Lage sind, einzusehen, dass sie etwas Verbotenes tun.
Zivilrechtliche Ansprüche werden wahrscheinlich auch nicht greifen, vgl. § 827 BGB. Möglicherweise ist jedoch jemand aufsichtspflichtig (eher unwahrscheinlich), gegen den hätten Sie dann einen Anspruch aus § 832 I BGB, sofern die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Das muss man wohl leider als allgemeines Lebensrisiko hinnehmen.
Von wem wird ein solches "fachärztliches Gutachten" denn ausgestellt? Muss das zwingend durch die Polizei/Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben werden, oder reicht es wenn der Beschuldigte bereits im Besitz eines solchen Gutachtens ist, zum Beispiel weil er einen guten Facharzt seines Vertrauens kennt?
_________________ 80% der Deutschen halten die Bundesrepublik für einen demokratischen Rechtsstaat. Die anderen 20% hatten schon einmal mit ihm zu tun...
Das spielt doch alles gar keine Rolle. Das Strafverfahren ist ein Prozess des Staates gegen eine Person und Dritte haben damit erstmal nichts zu tun. Insbesondere geht es sie gar nichts an, ob und aus welchen Gründen die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einstellt. Insofern hat Brauerbauer eigentlich schon alles zutreffend mit dem Satz "Sie selbst haben keinen Anspruch [gegen den Staat] auf Strafe" gesagt.
Allein interessant ist doch die Frage, ob hier zivilrechtliche Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.
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