Frau A blieb mit dem Auto stehen. Da sie nicht im (Wortsperre: Firmename) ist und auch niemand erreicht hat an diesem Tag, der sie zu ihrer Werkstatt geschleppt hätte ging sie zu einer Wekstatt, die um die Ecke war. Der Mechaniker sagte, die Wegfahrsperre sei aktiv und man könne daher nicht fahren, die Symptome seien Eindeutig. Frau A wies mehrmals darauf hin, dass das ein Fehler in der Elektrik sei und das Licht oft leuchtete und das Auto trotzdem fuhr. Der mechaniker blieb aber dabei. Es hieß zuerst, es liege vermutlich am Schlüssel. Frau A holte so den Ersatzschlüssel und warf ihn abends noch in den Briefkasten. Am nächsten Tag rief sie an. Es hieß, es liege nicht am Schlüssel und man habe ein neues Zündschloss bestellt. Da es eine Sonderanfertigung sei, wieß man darauf hin, dass es mehrere Tage dauere. Frau A sagte, dass sie das Auto ganz dringend brauche. Dann wurde heute Abend auf die Mailbox gesprochen, dass es das Schloss nicht gewesen sei und er würde morgen schauen, was es sonst noch sein könnte.
Frau A braucht morgen unbedingt das Auto, hat auch kein Vertrauen in diese Werkstatt mehr.
Kann Frau A. das Auto in Ihre Werkstatt schleppen lassen, ohne in der anderen etwas zu bezahlen?
Muss Frau A die Kosten für das Schloss und den Einbau übernehmen, wenn das gar nicht der Fehler war?
Muss die Werkstatt Frau A kostenlos einen Leihwagen zur Verfügung stellen? Das Auto steht nun schon 1 Woche in der Werkstatt. Frau A wieß von Anfang an darauf hin, dass sie das Auto dringend benötigt. Sie hat nun am Wochenende und nächste Woche Termine, die ohne Auto nicht möglich sind.
Das kommt darauf an, was genau vertraglich vereinbart ist - ein Dienstvertrag zur Fehlersuche und zusätzlich ein Werkvertrag zur Reparatur oder nur letzteres?
Frau A. fragte, ob er schauen könne, was mit dem Auto ist und dass sie es schnellstmöglichst wieder benötige. Dann sagte der Mechaniker, Frau A. solle erst den Zweitschlüssel bringen, bevor man weiteres mache. Frau A. warf dann den Schlüssel abends in den Briefkasten und rief am nächsten Tag in der Werkstatt an. Hier wurde ihr gesagt, der Schlüssel sei es nicht gewesen, sondern man habe ein neues Schloss bestellt, dies sei eine Sonderanfertigung und dauere etwas länger. Frau A. wurde gar nicht gefragt. sondern vor vollendete Tatsachen gesetzt.
Nun hieß es, das sei es doch nicht gewesen, er müsse das Auto nun in die Vertragswerkstatt schleppen, damit der Fehlerspeicher ausgelesen werden könne und man sieht was es ist.
Frau A fragte, wie teuer das werden könnte. Daraufhin sagte er, es käme drauf an, was es ist, bisher würde es die 180 Euro für das Schloss und dessen Einbau kosten.
Nun kommen die Abschleppkosten auch noch dazu. Hätte er gleich, als das Auto hingebracht wurde gesagt, dass es in die Vertragswerkstatt müsse, hätte ein bekannter es am nächsten Tag hinschleppen können, aber tagsüber hat Frau A nniemanden und braucht das Auto unbedingt schnell.
Frau A ist der Meinung, der Mechaniker hätte gleich sagen müssen, dass er den Fehler nicht feststellen könne und das Auto in die Vertragswerkstatt müsse.
Muss Frau A. vom Recht her bezahlen:
1. die 150 Euro für den Einbau eines Teiles, das gar nicht kaputt war
2. die Abschleppkosten, die sie, wenn sie es gleich gewusst hätte von einem Bekannten umsonst bekommen hätte
3. Falls die Reparatur jetzt doch länger dauert, hätte sie dann Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen, da das Auto längst fertig wäre, hätte der Mechaniker gleich zugegeben, dass er es nicht kann. Und Frau A benötigt dringend am Montag ein Auto.
Die Situation ist jetzt die: Das Auto wurde zur Werkstatt geschleppt, und offenbar ist es dann von selbst wieder angesprungen, vermutlich durch die Erschütterung. Er sagte, das Auto läuft. Von ihrem Sohn von Frau A hatte diese inzwischen erfahren, dass es bei ihm auch schon mal nicht angesprungen ist und durch rütteln am Lenkrad es wieder ging. Offenbar ist da irgendwo ein Wackelkontakt: Vermutlich ist jetzt die Ursache gar nicht behoben. Es soll aber jetzt 250 Euro kosten für den Einbau eines Teiles, das gar nicht ursächlich für das Problem war sowie das Abschleppen. Und es kann sein, dass es in ein paar Tagen wieder stehen bleibt. Muss Frau A die Kosten jetzt zahlen? Falls nicht, was kann sie machen, wenn er das Auto nicht herausgeben will, was er schon androhte, wenn sie nicht bezahlen würde.
.. Vermutlich ist jetzt die Ursache gar nicht behoben... Teiles, das gar nicht ursächlich für das Problem war ..
Und woher wissen sie das? Bzw können es nachweisen?
Karina23456 hat geschrieben:
Schriftlich wurde überhaupt nichts vereinbart. [Hervorhebung durch mich, hws]
Die Frage war, ob es vertraglich vereinbart war. Das kann auch mündlich oder sogar konkludent erfolgen. (nur aus dem Handeln heraus, Übergabe des Zündschlüssels und "geht nicht" sagen) Wobei es dann oft ein Problem ist, dieses beweisen zu können.
er hat das Teil ausgewechselt und das Auto sprang immer noch nicht an, also gehe ich davon aus, dass dadurch das Problem nicht behoben war, was auch der Mechaniker selbst sagte, das sei es nicht gewesen. Auch nachdem ich ihn noch mal darauf ansprach, dass ich das nicht bezahlen wolle, weil das gar nicht das Problem war, sagte er, das sei zwar nicht das problem gewesen, aber er hat es vermutet und extra für den wagen anfertigen lassen und sei zu nichts anderem zu gebrauchen. Und er sagte auch, er wisse nicht was sei und es könne jederzeit wieder kommen, aber für den Moment würde er laufen. Ob ich das nachweisen kann, dass das das Problem nicht war, weiß ich nicht, vielleicht wenn es wieder auftaucht und in einer anderen Werkstatt richtig behoben wird, aber im Moment müsste ich zu einer Vertragswerkstatt und das dort noch mal teuer überprüfen lassen vermutlich.
Ich habe wörtlich gesagt: "Das Auto geht nicht, können Sie mal danach schauen, was das sein könnte". darauf hat er ein Gerät angeschlossen und hat gesagt, dass es vermutlich am Schlüssel liege und ich diesen vorbeibringen soll. Den habe ich dann wie vereinbart in den Briefkasten geworfen. Er hat dann den Schlüssel ausprobiert und nicht etwa mich angerufen und gefragt, sondern auf eigene Faust das Teil bestellt, das habe ich erst nachmittags erfahren, als ich ihn anrief und nachdem er es bestellt hatte. Hätte er mir gesagt, dass er das bestellen würde, hätte ich gefragt, ob er sicher sei, dass es das ist und er hätte nicht sicher ja gesagt, dann hätte ich das Auto mit einem Bekannten zu meiner Werkstatt geschleppt.
Ich habe wörtlich gesagt: "Das Auto geht nicht, können Sie mal danach schauen, was das sein könnte".
Das wäre dann der Dienstvertrag zur Fehlersuche. Bei einem Dienstvertrag reicht schon das Bemühen, der Erfolg ist nicht geschuldet. Und bei Suchen liegt es in der Natür der Sache, daß ein Erfolg nicht garantiert ist. Zumal hier wohl seitens des Kunden der Auftrag vorzeitig beendigt wurde, der Mechaniker also nicht mehr weiter suchen konnte.
Beim Arzt muß man die Röntgenaufnahme ja auch bezahlen, selbst wenn der Befund ohne Ergebnis ist, die Diagnose also bis dahin erfolglos war. Und auch dann, wenn sie lautet: ist unheilbar, keine Behandlung ("Reparatur") möglich.
Die Arbeitszeit des Mechanikers und das Abschleppen zur Werkstatt muß deshalb m.E. bezahlt werden. Beim Austausch des Schlosses würde ich dann aber eher an einen gescheiterten Reparaturversuch denken, also hier ein Werktvertrag, bei dem die Bezahlung vom Erfolg abhängt. Wobei man beim Ergebnis "keine Zahlungspflicht" aber wohl der Werkstatt das neue Schloss zurückgeben müßte.
Aber man kann das auch anders auslegen und bewerten, was letztlich das Ergebnis sein wird hängt von der Auslegung des zuständigen Gerichts ab.
Sicherheitshalber sollte man vorher sagen, daß nur im Falle einer erfolgreichen Reparatur bis zu einem bestimmten Datum ein bestimmter festgelegter Betrag bezahlt wird. Allerdings kann es dann sein, daß die Werkstatt den Auftrag ablehnt.
Nein, der Kunde hat nichts vorzeitig beendet, sondern der Mechaniker sagte, das was er versucht hat sei es nicht, das Auto müsse jetzt in eine Vertragswerkstatt, wo der Fehlerspeicher ausgelesen werden müsse. Meines Erachtens hätte er diesen Schritt schon vor seinem Austausch von Schloss und Lesespule machen sollen.
Die Werkstatt sagte, dass sie mit dem Schloss nichts anfangen könne, weil es ja eigens für dieses Auto, eben den dazugehörigen Schlüssel hergestellt wurde, aber wie gesagt, die Werkstatt hat diesen Auftrag einfach ohne Rücksprache erteilt.
Wenn man nun sich weigert die Rechnung zu bezahlen (bzw. nur teilweise), Barzahlung bei Abholung wurde verlangt, darf die Werkstatt das Fahrzeug dann einbehalten bis zur vollständigen Zahlung?
was der Mechaniker als Argument auch sagte, dass ich bezahlen müsse: "er läuft ja wieder". Gesetzt den fall, ich würde die komplette "Reparatur" bezahlen und das Problem tauchte wieder auf, hätte ich dann so etwas wie eine Gewährleistung?
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie nun vorzugehen ist?
noch mal Kurzschilderung:
Auto bleibt stehen, um die Ecke ist eine Werkstatt, der Mechaniker sagt, vermulich ist es der Schlüssel, Kunde wirft abends Schlüssel in Briefkasten. Kunde ruft am nächsten Tag an und fragt, was mit Auto sei. Mechaniker sagt, Schlüssel sei es nicht gewesen, er habe ein Schloss bestellt. Kunde fragt, ob es das auch sicher sei, Mechaniker sagt: vermutlich ja. Da es Sonderanfertigung sei, solle Kunde nach 5 Tagen wieder anrufen. Da sagt Mechaniker, es sei nicht das Schloss gewesen, er müsse Auto jetzt in Vertragswerkstatt schleppen, wo Fehler ausgelesen werden könne. Mechaniker ruft dann wieder an, Auto würde wieder gehen, als er es in Werkstatt geschleppt habe, ging es von selbst wieder an, er wisse nicht warum. Das Auto war also nicht in der Vertragswerkstatt.
Im Autoforum hat Kunde erfahren, dass vermutlich ein Kabel locker oder defekt sei und durch die Erschütterung würde Auto wieder fahren, das stimmt auch damit überein, dass Sohn sagte, er habe gegen das Lenkrad gehauen, als es schon mal nicht ansprang.
Es sieht also so aus, dass der Fehler gar nicht repariert wurde. Das Abschleppen war auch ohne Sinn, weil die Werkstatt, wo es hingeschleppt wurde gar nicht zu Gesicht bekam. Nach gesundem Menschenverstand sehe ich keine Veranlassung, überhaupt etwas zu zahlen, denn wenn Werkstatt kein Gerät hat zum Fehler auslesen, kann sie doch nicht auf Gut Glück und ohne konkreten Auftrag etwas reparieren? Und das Schleppen in die Vertragswerkstatt wurde ja auch nicht beendet. Auch wenn das Auto jetzt fährt, es kann in 3 Tagen wieder das gleiche sein, wenn es ein defektes Kabel ist, das der Mechaniker offenbar nicht gefunden hat.
Also nochmals, muss Kunde bezahlen, und was passiert wenn nicht, darf Mechaniker das Auto einbehalten, wenn nicht, was kann man dann tun, um das Auto zu bekommen, Polizei holen?
Es wäre schön, wenn noch Antworten kämen zur genauen Situation, ist vielleicht bisher auch noch nicht so deutlich rausgekommen, wie es war.
A soll heute das Auto abholen und die Rechnung bezahlen.
A möchte die Reparatur von dem Schloss nicht bezahlen, weil das der Fehler nicht war, braucht aber das Auto dringend, es ist nun auch schon 1 1/2 Wochen in der Werkstatt, obwohl der eigentliche Fehler nicht behoben ist und es vielleicht in 2 Tagen wieder stehen bleibt.
Laut Autoforum ist vermutlich ein Kabel defekt und es bleibt immer wieder stehen bis der Fehler behoben ist. Und eine Werkstatt die nicht in der Lage sei, den fehlerspeicher selbst auszulesen sei ein Unding. Die haben einfach auf Gut Glück etwas versucht, dann ist es doch auch deren Risiko, oder?
Kann A nun das Auto abholen und sagen, sie werde die "Reparatur" nicht bezahlen und er solle ihr einen Termin nennen, wo er sein Schloss wieder ausbauen kann?
Und noch mal die Frage, was passiert, wenn der Mechaniker ihr das Auto nicht geben will?
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