Betreff des Beitrags: Trotz Rabatt, voller Kaufpreis?
Verfasst: 29.07.10, 21:18
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Registriert: 29.07.10, 21:05 Beiträge: 2
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Guten Tag,
habe vor ca. 4 Wochen etwas bestellt, da dies noch nicht lieferbar war habe ich es erst heute erhalten. Damaliger Verkaufspreis 89,95, auch auf der Rechnung 89,95.
Habe vorhin auf der Homepage des Verkäufers nachgeschaut, neuer Verkaufspreis 59,95.
Muss ich den vollen Preis bezahlen oder kann ich den Rabatt in Anspruch nehmen?
Nein, es gilt der Preis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Wenn es eine Fernsabsatzbestellung war(Internet, Telefon etc.), dann spricht aber in meinen Augen nichts dagegen, den Vertrag zu widerrufen(die Sache also erst mal zurückabwickeln inkl. Zurückschicken und Preiserstattung) und eine erneute Bestellung zum günstigeren Preis zu tätigen. Wenn man das offen beim Händler anspricht, lenkt der Verkäufer vielleicht ein, spart sich Arbeit und gewährt den Rabatt auch so.
_________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Wenn es eine Fernsabsatzbestellung war(Internet, Telefon etc.), dann spricht aber in meinen Augen nichts dagegen, den Vertrag zu widerrufen(die Sache also erst mal zurückabwickeln inkl. Zurückschicken und Preiserstattung) und eine erneute Bestellung zum günstigeren Preis zu tätigen.
Dafür ist das Widerrufsrecht aber nicht gedacht. Unschön hier dann Anleitungen zu geben, wie man das zum Vorteil zum Preisdrücken nutzen kann...
Ich hoffe natürlich der Verkäufer lässt sich nicht drauf ein und sperrt den Käufer nach erfolgreichem Widerruf
Sperrt der Verkäufer, zieht er wohl "kein Gewinn" dem "weniger Gewinn" vor.
Wieso kein Gewinn?? Da der Warenwert über 40€ liegt, wird der VK Hin- & Rücksendekosten erstatten müssen. Dazu der zusätzliche Arbeitsaufwand, Rücküberweisungsgebühren etc.. Macht am Ende also ein Minus. Ob dies mit einem Neuverkauf zum günstigeren Preis wieder reingeholt wird, sei mal dahingestellt.
Fakt ist, dass man solche Maschen nicht noch unterstützen muss, daher würde ich solche Käufer umgehend sperren. Der Käufer hätte den Artikel ja auch sicherlich nicht zurückgesendet und neu gekauft, wenn der Preis statt gefallen, gestiegen wäre.
Wieso kein Gewinn?? Da der Warenwert über 40€ liegt, wird der VK Hin- & Rücksendekosten erstatten müssen. Dazu der zusätzliche Arbeitsaufwand, Rücküberweisungsgebühren etc.. Macht am Ende also ein Minus. Ob dies mit einem Neuverkauf zum günstigeren Preis wieder reingeholt wird, sei mal dahingestellt.
Stimmt, sogar das. Verringern kann er es, indem er den Rabatt gleich gewährt. Mit dem Risiko muss er aber wohl leben.
_________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Zuletzt geändert von Gammaflyer am 30.07.10, 09:27, insgesamt 1-mal geändert.
Warum sollte ein Käufer so etwas auch tun? Da wäre er ja schön blöd
Eben. Vorteile mitnehmen - Nachteile immer zu Lasten des anderen. Und deshalb kann ich mich Jimmey1204 nur anschließen. Bei mir würde ein derartiger Kunde auch "kein Bein mehr an Deck" kriegen.
_________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
...Bei mir würde ein derartiger Kunde auch "kein Bein mehr an Deck" kriegen.
Echt? Warum? Es gibt gemeinhin keine Begründung, warum man von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht. Man schickt es einfach zurück. Und 3 Tage später hat Kunde es sich anders überlegt und will den Artikel doch. Welch Glück! Nun ist er sogar preiswerter zu haben.
Auch "Verkäufer" (und sogar Hersteller) handeln nach der Devise:
Zitat:
Vorteile mitnehmen - Nachteile immer zu Lasten des anderen
Das beruht ja wohl auf Gegenseitigkeit und einer hat's dem anderen kaum vorzuwerfen. Und nochmal: der Kunde nimmt nur ein Recht wahr.
Und 3 Tage später hat Kunde es sich anders überlegt und will den Artikel doch. Welch Glück! Nun ist er sogar preiswerter zu haben.
Wenn er ihn bei einem Mitbewerber preisgünstiger bekommt - Glück gehabt. Bei mir bekäme er ihn nicht preisgünstiger.
suwi hat geschrieben:
Auch "Verkäufer" (und sogar Hersteller) handeln nach der Devise:
Zitat:
Vorteile mitnehmen - Nachteile immer zu Lasten des anderen
Ich weiß ja nicht wo Sie kaufen. Es soll aber durchaus Kaufleute geben, die noch die Grundsätze des "ehrbaren Kaufmanns" gelernt haben und dementsprechend handeln. Ich kenne noch einige davon. Mir als Kunde wäre allerdings auch klar, dass der Preis, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galt, für mich bindend ist und würde nicht durch irgendwelche "Tricks" versuchen den nun günstigeren Preis zu bekommen. Das Wort "Geschäftsgebaren" gilt m. E. nicht nur für Kaufleute sondern auch für Kunden. Aber da soll es ja wohl auch Kunden geben, die das anders sehen.
_________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Es soll aber durchaus Kaufleute geben, die noch die Grundsätze des "ehrbaren Kaufmanns" gelernt haben und dementsprechend handeln. Ich kenne noch einige davon.
Kenne ich auch.
Zitat:
Mir als Kunde wäre allerdings auch klar, dass der Preis, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galt, für mich bindend ist und würde nicht durch irgendwelche "Tricks" versuchen den nun günstigeren Preis zu bekommen.
wieso denn nur "irgendwelche Tricks" ??? Das Rückgaberrecht ist doch legitim!
Zitat:
Das Wort "Geschäftsgebaren" gilt m. E. nicht nur für Kaufleute sondern auch für Kunden. Aber da soll es ja wohl auch Kunden geben, die das anders sehen.
wenn es "Geschäftsgebahren" im anständigen Sinne ist, Preise nach Gusto höher oder tiefer zu gestalten, dann ist es im Gegenzug auch "Geschäftsgebahren", eine günstige Gelegenheit zu nutzen, den Artikel preiswerter zu erstehen. Gäbe es das Rückgaberecht nicht, hat man Pech gehabt- logisch. Gibt es das Rückgaberecht aber und Kunde hat Glück, den günstigeren Preis (beim gleichen Verkäufer!) zu bemerken- nun, was sollte daran falsch sein? Es stellt sich nämlich gleichwohl die Frage, ob nicht der ehrbare Verkäufe seinen Kunden mit dem höheren Preis beschei**** wollte.
Mir als Kunde wäre allerdings auch klar, dass der Preis, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galt, für mich bindend ist und würde nicht durch irgendwelche "Tricks" versuchen den nun günstigeren Preis zu bekommen.
Ich gebe dir da prinzipiell recht. Die Frage die man sich allerdings stellen sollte, ist wieviel ist die Ware bei Lieferung eigentlich noch wert...
Wenn ich irgendwo Teil x kaufe und davon ausgehen kann das Teil in spätestens einer Woche zu haben es dann aber erst in 1-2 Monaten bekomme, würde ich wenn das Teil dann billiger geworden ist völlig schamlos zurückschicken, insbesondere dann wenn es ein "techniklastiges Teil" ist. Da ist es schon glatt eine Frechheit einem Kunden den Preis berechnen zu wollen der noch vor 1-2 Monaten galt. Nicht selten kann man dann ja mal locker flockig 5-10% vom Wert abziehen...
_________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote 0x2B | ~0x2B Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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